mit Netz bespannte Kugeln, verschiedene Farben (rot, gold, silber), kleine Elektrokerzen, Engel, Eiszapfen, Stoffsterne, goldene Vögel, etwas Watte und vor allem ein 2,30 m Baum mit gleichmäßgem Wuchs.
Hi Julia,
hier mein Vorschlag für Dich:
Weihnachts-Tiramisu
Zutaten für 8 Personen:
250 ml Sahne
300 g Mascarpone
300 g Magerquark
120 g Zucker
1 TL Vanille ( gemahlen )
1 TL Zimt
350 g Honigkuchen, in Scheiben
150 ml Espresso
50 ml Baileys
800 g Beeren-Mix, tiefgekühlt
Kakao zum Bestäuben
Zubereitung
Die Sahne steif schlagen. Mascarpone, Quark, Zucker, Vanille und Zimt in einer großen Schüssel glattrühren. Die Sahne mit einem Teigschaber unterheben.
Eine Lage Honigkuchen in ein Glas geben. Mit einem Mix aus Espresso und Baileys beträufeln. Einige tiefgekühlte Beeren einschichten. Etwas Creme darauf verstreichen. Den Vorgang nochmals wiederholen und mit einer Schicht der Mascarpone-Creme abschließen. Mit den übrigen 7 Gläsern genauso verfahren. Dann alle Gläser abdecken und am besten über Nacht durchziehen lassen.
Zum Servieren dick mit Kakao bestäuben.
Frohe Weihnachten und Guten Appetit.
http://deutsche-boerse.com/dbag/dispatch/de/kir/gdb_navigation/info_center/40_Know_how/10_Stock_Exchange_A_Z?glossaryWord=pi_glos_ldax
ttp://deutsche-boerse.com/dbag/dispatch/de/kir/gdbnavigation/infocenter/40Knowhow/10StockExchangeAZ?glossaryWord=pigloslate_indizes
ww.boerse-frankfurt.de/DE/index.aspx?pageID=44&NewsID=5857
ttp://boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_537738
ttp://de.wikipedia.org/wiki/DAX (siehe: Berechnung)
Wird Dir der Zugriff mit Hinweis auf Dein Alter verweigert?
Also für mich sind beide Videos
Alltag in den Schlachthöfen 1/2
http://www.youtube.com/watch?v=_rGnco_4zEg
und
Alltag in den Schlachthöfen 2/2
ww.youtube.com/watch?v=u-i83e3AyeM&feature=related
ohne dass ich mich dazu in meinem Account angemeldet habe, ohne Probleme anzuschauen und anzuhören.
Das ist dann kein Unternehmen. Und auch kein Verein, sowie keine Organisation. Weder liegt hier eine Personenmehrheit zu Grunde, noch ist hier eine Gewinnerzielungsabsicht zu erkennen. Du bist auch nicht im Handelsregister eingetragen und hast bei der zuständigen Kommunalbehörde auch kein Gewerbe angemeldet. Somit verschenkst also die von Dir programmierten Onlinespiele rein als Einzel- (Privat-) person.
Du bekommst den Antrag, damit Du ihn ausgefüllt zum Bewerbungstermin mitbringst und bei Beendigung des Gesprächs dort unterschrieben abgibst.
Spätestens nach Eingang des Geldes auf Deinem Konto solltest Du Dich für den Bewerbungstermin und das (hoffentlich) angenehme Gespräch bedanken. Das ergänzt den Eindruck positiv, den sie über Dich gewonnen haben. Bereite Dich also gut auf den Bewerbungstermin vor und verschaffe Dir Informationen über das Unternehmen, z.B. aus dem Internet. Es kommt bei Personalern gut an, wenn der Bewerber Interesse zeigt und sich die öffentlich zugänglichen Informationen zu dem Unternehmen - bei dem er ja schießlich künftig arbeiten möchte - beschafft hat. Studiert diese so, dass Du evtl. dazu sogar noch Fragen im Bewerbungsgespräch stellen kannst. Oftmals wird der Bewerber dazu sogar aufgefordert und es kommt selten gut an, wenn Du dann keine qualifizierten Fragen auf Lager hast ...
http://www.lateinamerikaverein.de/de/index.html
ab hier bitte den jeweils führenden Buchstaben "h" bzw. "w" ergänzend voranstellen:
ttp://xpaket.de/thema/internationaler-versand/suedamerika/
ww.dihk.de/
ww.germancentre.com/
ww.bga-online.de/index.php
ww.bmwi.de/BMWi/Navigation/aussenwirtschaft.html
ww.bundesfinanzministerium.de/nn39812/DE/BMFStartseite/Service/Glossar/A/005AuC3_9Fenhandel.html
ww.bmbf.de/de/7668.php
ww.bayernlb.de/internet/de/Research/volkswirt/laender/laender.html
Nachdem Du Dein Kreditinstitut nicht definitv namentlich genannt hast, kann ich hier nur eine Vermutung wiedergeben:
Neben dem Grundpreis von 10,50 Euro (3,50 Euro je Monat), dürften auch noch für jede Buchung "Buchungspreise" je Posten berechnet werden. Und die 39,00 Euro könnten nun die Summe für ein Quartal (drei Monate) sein. Aber das sollte im Preis- und Leistungsverzeichnis bzw. im ausgehängten, allgemeinen Preisverzeichnis stehen.
Fahr also auch heute einfach zu Deiner Filiale und schau in den Schaufenstern und im Eingangsbereich nach diesem Aushang.
Das ist bei eBay die ganz normale Weiterentwicklung ... und wird Fortschritt genannt - das Übliche halt - eben der ganz normale Wahnsinn.
Aber versuche es mal hiermit und gehe zu:
http://my.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?MyEbayBeta&CurrentPage=MyeBayNextListIndex&tagId=-100&ssPageName=STRK:ME:LNLK:MESINDXX
Dort erstellst Du Dir dann eine neue Liste ... vielleicht kannst Du Dir dort ja selbst etwas zusammenbasteln, was Deinen Wünschen entspricht.
Nicht nervös werden. Auch Käufer sind nur Menschen.
Schau in das Bewertungsportal des Käufers, ob er seit dem Kauf anderweitig aktiv war. Nutze die eBay-Kaufabwicklung und bedenke, dass manche Käufer auch mal im Urlaub sein könnten oder unvorhersehen im Krankenhaus landen. Auch technische Probleme, die dazu führen, dass vorübergehend kein Internet verfügbar ist könnten ein Grund sein. Eine freundliche Nachfrage per eBay-Nachricht zeigt Dein Interesse an einem soliden, zuverlässigen und ordentlichen Ablauf. Dies sollte keinen Käufer verärgern.
Ein Problem an eBay zu melden und damit einen Fall zu eröffnen, das würde ich bei Nichtreaktion erst einen Monat nach Kauf machen.
Das ist schon der erste Lerneffekt, den Taschengeld bei Dir auslösen soll. Über Dein Einkommen mußt Du mit dem Geldgeber persönlich verhandeln - das wird Dein ganzes Leben so sein.
Jedoch kann einer nur das geben, was er selber hat. Bedenke also die finanzielle Gesamtsituation Deiner Familie. Ist Deine Mum Millionärin oder Arbeitslose?
Keine Leistung ohne Gegenleistung - das ist ein Grundsatz unserer Gesellschaft. Darauf basieren z.B. Arbeit, Produktion, Handel. Zwar soll Dir Taschengeld in erster Linie das Erlernen des Umgangs mit Geld ermöglichen, aber im Gegenzug sollten auch gewisse Leistungen im familiären Haushalt für Dich selbstverständlich sein. Aber nicht die, welche Du als Kind Deinen Eltern gegenüber sowieso schon erbringen solltest.
Frag die Agentur für Arbeit und Deinen Ausbildungsbetrieb.
Welche Schule besuchst Du - BAföG könnte für Dich ein Thema sein.
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/372.php
Welche Ausbildung ist förderungsfähig?
BAföG gibt es nicht nur für das Studium an Hochschulen, sondern auch für den Besuch anderer weiterführender Bildungsstätten.
Ausbildungsförderung wird gemäß § 2 BAföG geleistet für den Besuch von
weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10 [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],
Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10 [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],
Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],
Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln [§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG],
Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt [§ 2 Abs. 1 Nr. 3 BAföG],
Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs [§ 2 Abs. 1 Nr. 4 BAföG],
Höheren Fachschulen und Akademien [§ 2 Abs. 1 Nr. 5 BAföG],
Hochschulen [§ 2 Abs. 1 Nr. 6 BAföG].
Am einfachsten frägst Du PayPal und Deine Eltern.
Wenn alle Kunden nur noch die Bankprodukte kaufen würden, die sie auch verstehen, dann hätten die Banken keine Macht mehr.
Laßt Euch nicht von der Werbung blenden und Euch nicht von verkaufenden "Beratern" Dinge andrehen, die ihr eigentlich nicht braucht.
Wer den Hals nicht voll bekommt und immer nur den höchsten Einlagenzinsen nachrennt, der unterwirft sich der Bankenmacht und küßt deren Füße. Auch der Kauf von hoch provisionierten Fonds, Zertifikaten und Beteiligungen zementiert die Bankenmacht. Also: Laßt die Finger von diesen hochriskanten Anlageformen und schon werdet Ihr sehen, wie zahm die Banken werden können. Denn ohne Umsatz kein Gewinn - und ohne Gewinn keine Boni!
Aber das ist wie beim Tanken - jeder mosert über zu hohe Spritpreise und tankt dann doch immer wieder bei den hochpreisigen Markentankstellen, statt die niedrigeren Preise der freien Tankstellen zu nutzen. Ich fahre jeden Tag an rd. 5 Tankstellen vorbei, halte die Augen auf und beobachte den Markt. Bei der billigsten tanke ich - und zwar so rechtzeitig, dass ich nicht mit fast leerem Tank jeden Preis an der nächsten Tankstelle akzeptieren muss. Deshalb habe ich auch mein Girokonto bei einem Kreditinstitut, das mir dieses seit Jahrzehnten preisfrei zur Verfügung stellt und besitze habe noch nie ein Zertifikat besessen.
Wieso mußt Du den Führerschein machen - wer zwingt Dich dazu?
Für Deine Jobsuche studierst Du am einfachsten regelmäßig die Stellenanzeigen in der Presse, einschließlich der in der Regel wöchentlich erscheinenden, kostenlosen Anzeigenblätter.
Nachdem Du ja schon weißt, was Du keinesfalls machen willst und deshalb ausschließt, musst Du halt in allen von Dir akzeptierten Branchen Klinken putzen, d.h. selber aktiv werden und dort persönlich nachfragen. Telefonische Anfragen dürften in der Regel erfolglos bleiben, da die Arbeitgeber ja engagierte Arbeitnehmer suchen - und wer schon zu faul ist, seinen Fuß vor die Tür zu setzen, der wird sich womöglich auch im Betrieb nicht durch besonderen Fleiß hervor tun.
Der Betreute ist nicht entmündigt (anders als früher, wenn ein Vormund bestellt wurde), das heißt, er kann grundsätzlich als Vermieter einen gültigen Mietvertrag abschließen.
Der Betreuer müsste dann den Mietvertrag kündigen, wozu er ggf. die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts benötigt. Rechtsanwälte werden vom Vormundschaftsgericht ggf. dann als "Berufsbetreuer" eingesetzt, wenn sich im Familien-/Verwandtenkreis bzw. Freunden und Bekannten des zu Betreuenden niemand findet und keine Betreuungsverfügung existiert. Im Detail kommt es auf den Inhalt der Betreuungsverfügung an.
Also abwarten und mit dem Betreuer reden, ggf. Kontakt mit dem Vormundschaftsgericht aufnehmen.
Vorwahl England 0044
Die Telefon-Vorwahl ( Landesvorwahl )
Für ein Telefongespräch in dieses Land wählen Sie zuerst die Vorwahlnummer und dann die nationale Telefonnummer ohne die erste Null z.B. England: 0044 12889999
Telefonvorwahl (Vereinigtes Königreich)
Vorwahl Codes
Telefonvorwahl: 44
Internationale Vorwahl: 00
Die Telefonvorwahlnummern im Vereinigten Königreich werden vom Office of Communications (Ofcom) im Vereinigten Königreich reguliert. In das britische Telefonnetz integriert, aber kein Bestandteil des Vereinigten Königreichs sind die Kanalinseln und die Isle of Man.
Die Anwahl einer britischen Rufnummer aus dem Ausland geschieht folgendermaßen:
Internationale Vorwahl + 44 (Ländercode) + Ortsvorwahl (ohne führende Null) + Telefonnummer.
Die Anwahl innerhalb des Landes kann stets so erfolgen: Vorwahl + Telefonnummer.
Im Festnetz kann eine Nummer im selben Vorwahl-Bereich auch ohne Vorwahl angewählt werden.
Ohne vernünftige Grammatik, Groß-/Kleinschreibung sowie Interpunktion ist der Text nur schwierig zu lesen und schwer zu verstehen.
Kostenlos Rat und Auskunft erhältst Du in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. In der Regel ist dort jemand für die Antworten auf Fragen zur Rentenversicherung speziell geschult.
Beantrage in jedem Fall Elterngeld und Kindergeld.
Wenn die Erziehungszeit der Mutter zuzuordnen ist, dann ist derzeit nichts weiteres zu veranlassen.
Sozialgesetzbuch (SGB VI) Gesetzliche Rentenversicherung § 56 SGB VI Kindererziehungszeiten
(1) Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren. Für einen Elternteil (§ 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 Erstes Buch) wird eine Kindererziehungszeit angerechnet, wenn
1. die Erziehungszeit diesem Elternteil zuzuordnen ist, 2. die Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist oder einer solchen gleichsteht und 3. der Elternteil nicht von der Anrechnung ausgeschlossen ist.
(2) Eine Erziehungszeit ist dem Elternteil zuzuordnen, der sein Kind erzogen hat. Haben mehrere Elternteile das Kind gemeinsam erzogen, wird die Erziehungszeit einem Elternteil zugeordnet. Haben die Eltern ihr Kind gemeinsam erzogen, können sie durch eine übereinstimmende Erklärung bestimmen, welchem Elternteil sie zuzuordnen ist. Die Zuordnung kann auf einen Teil der Erziehungszeit beschränkt werden. Die übereinstimmende Erklärung der Eltern ist mit Wirkung für künftige Kalendermonate abzugeben. Die Zuordnung kann rückwirkend für bis zu zwei Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung erfolgen, es sei denn, für einen Elternteil ist unter Berücksichtigung dieser Zeiten eine Leistung bindend festgestellt, ein Versorgungsausgleich oder ein Rentensplitting durchgeführt. Für die Abgabe der Erklärung gilt § 16 des Ersten Buches über die Antragstellung entsprechend. Haben die Eltern eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit der Mutter zuzuordnen. Haben mehrere Elternteile das Kind erzogen, ist die Erziehungszeit demjenigen zuzuordnen, der das Kind überwiegend erzogen hat, soweit sich aus Satz 3 nicht etwas anderes ergibt.
(3) Eine Erziehung ist im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt, wenn der erziehende Elternteil sich mit dem Kind dort gewöhnlich aufgehalten hat. Einer Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland steht gleich, wenn der erziehende Elternteil sich mit seinem Kind im Ausland gewöhnlich aufgehalten hat und während der Erziehung oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes wegen einer dort ausgeübten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit Pflichtbeitragszeiten hat. Dies gilt bei einem gemeinsamen Aufenthalt von Ehegatten oder Lebenspartnern im Ausland auch, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner des erziehenden Elternteils solche Pflichtbeitragszeiten hat oder nur deshalb nicht hat, weil er zu den in § 5 Abs. 1 und 4 genannten Personen gehörte oder von der Versicherungspflicht befreit war.
(4) Elternteile sind von der Anrechnung ausgeschlossen, wenn sie
1. während der Erziehungszeit oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt haben, die aufgrund
a)
einer zeitlich begrenzten Entsendung in dieses Gebiet (§ 5 Viertes Buch) oder
b)
einer Regelung des zwischen- oder überstaatlichen Rechts oder einer für Bedienstete internationaler Organisationen getroffenen Regelung (§ 6 Viertes Buch)
den Vorschriften über die Versicherungspflicht nicht unterliegt,
2. während der Erziehungszeit zu den in § 5 Absatz 4 genannten Personen gehören oder 3. während der Erziehungszeit Anwartschaften auf Versorgung im Alter nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder nach den Regelungen einer berufsständischen Versorgungseinrichtung aufgrund der Erziehung erworben haben, die systembezogen gleichwertig berücksichtigt wird wie die Kindererziehung nach diesem Buch.
(5) Die Kindererziehungszeit beginnt nach Ablauf des Monats der Geburt und endet nach 36 Kalendermonaten. Wird während dieses Zeitraums vom erziehenden Elternteil ein weiteres Kind erzogen, für das ihm eine Kindererziehungszeit anzurechnen ist, wird die Kindererziehungszeit für dieses und jedes weitere Kind um die Anzahl an Kalendermonaten der gleichzeitigen Erziehung verlängert.
Du widersprichst Dir in Deinen Angaben.
"Ich habe alleiniges Sorgerecht für meinen Sohn." - "Der Vater hat das Sorgerecht erst seit Sommer 2010 für das Kind"
Vermutlich hast Du die Genossenschaftsanteile in 2008 gekündigt, als Du das alleinige Sorgerecht hattest.
Was steht im Sorgerechtsbeschluß? - Dieser dient bei Banken als entsprechender Nachweis.
Nach Ablauf der Kündigungsfrist von 1,5 Jahren hatte mittlerweile der Vater (auch) das (alleinige?) Sorgerecht und das Geld anderweitig angelegt.
Bei gemeinsamem Sorgerecht können grundsätzlich beide Sorgerechtsberechtigte auch nur gemeinsam handeln. Du solltest Dich mit dem Familien-/Vormundschaftsgericht in Verbindung setzen und Dich dort beraten lassen.
Ärger? Hoffentlich nicht nur den ... ich bin für die Bastonade und Salz in die Wunden streuen!
Jag doch so einen Freund zum Teufel. Wer klaut, der hat keinen Respekt vor Anderen.
Für Leute wie ihn sollten Erziehungscamps eingerichtet werden, so mit Steine klopfen für Wasser und Brot.
Den letzten, den ich erwischt habe, der konnte nicht mehr laufen und die Polizei hat ihn nur noch einladen müssen.