Erster Fehler: all inclusive. Das ist minderwertiger Dreck.

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Einfach machen. Keiner wird das für dich übernehmen. Du hast doch geschrieben, was du machen alles machen willst. Setze es einfach um.

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Was empfiehlt dir dein Diabetologe? Lieber wenig Zucker zu essen, oder lieber Süßstoff?

Meine Mutter war ab 1990 Diabetikerin. Sie hat die ersten 12 Jahre nur Diabetikerlebensmittel gekauft, wie Diabetiker-Marmelade mit Süßstoff oder Diabetiker-Kekse mit Süßstoff. Dann würden 2012 Diabetiker-Lebensmittel gesetzlich verboten und bei den Supermärkten aus dem Regal genommen.... Marken wie Z.B. Schneekoppe verschwanden... . Meine Mutter machte dann ab 2012 eine längere Schulung mit und ihr wurde vom Diabetologen beigebracht, dass sie keinen Süßstoff mehr essen sollte, sondern lieber wenig Zucker. Ihr wurde dort beigebracht, dass das Essen von Süßstoff dazu führen würde, dass der Körper Insulin ausschüttet, als wenn Zucker in der Nahrung vorhanden würde und das dann den Insulinspiegel aus dem Gleichgewicht bringen würde.. Und sie sollte deshalb auf jeden Fall Süßstoff meiden und lieber wenig Zucker in die Nahrung.. Und ihr wurde auch geraten ganz normal zu essen, wie jeder Gesunde , nur mit reduzierten Zuckerzusatz.

Was sagt dein Diabetologe? Sollst du lieber Süßstoff essen oder lieber keinen Süßstoff?

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Diabetikerlebensmittel verbotenDiabetologen begrüßen Änderung der Diätverordnung

Der Bundesrat hat eine Änderung der Diätverordnung vorgenommen und bezweckt damit, dass nun endlich so genannte Diabetikerlebensmittel ab 2012 für immer aus dem Lebensmittel-Handel verschwinden. Innerhalb einer zweijährigen Übergangsfrist sollen die bisherigen Kennzeichnungspflichten an den wissenschaftlichen Kenntnisstand angepasst werden. Eine Etikettierung solcher Lebensmittel mit Hinweisen wie “Für Diabetiker geeignet” ist dann nicht mehr möglich, denn Diabetiker brauchen nach heutigem Kenntnisstand keine speziellen Lebensmittel. Diese Änderung der Diätverordnung wird vom BdSN (Berufsverband der diabetologischen Schwerpunktpraxen in Nordrhein) sehr begrüßt “Uns ist bereits seit Längerem bekannt, dass Diabetikerlebensmittel unseren Patienten keinen gesundheitlichen Vorteil bringen”, sagt Dr. Ulrich Nühlen, Mitglied des BdSN. Die alte Diätverordnung aus dem Jahr 1963 sah die Kennzeichnung spezieller Lebensmittel für Diabetiker vor. Als spezielle für Diabetker geeignete Lebensmittel galten solche, bei denen lediglich der Haushaltszucker durch Ersatzstoffe ausgetauscht worden war, aber der Kaloriengehalt dieser Produkte nicht weiter berücksichtigt wurde.

Heute ist die Forschung allerdings weiter

“Für Diabetiker gelten heute die gleichen Ernährungsempfehlungen wie für Nichtdiabetiker. Eine ausgewogene abwechslungsreiche Ernährung ist sinnvoller und gesünder als auf Diabetikerprodukte zurückzugreifen”, betont Dr. Nühlen. “Die Abschaffung der Diabetikerlebensmittel ist also eine erste wichtige Maßnahme, um mehr Transparenz im Lebensmittelangebot zu schaffen und bietet Verbrauchern zumindest eine der Grundvoraussetzungen zur gesunden Ernährung”, so der Diabetologe weiter.

So genannte Diabetikerlebensmittel können sogar schaden

Die speziellen Diabetikerlebensmittel haben auch deswegen ihren guten Ruf verloren, weil sie sich auf Menschen mit Diabetes sogar schädigend auswirken können. “Die Zusammensetzung dieser Nahrung entspricht vielfach nicht den heutigen Ernährungsempfehlungen”, erklärt Dr. Nühlen, “Die eingesetzten Zuckeraustauschstoffe wie Fruchtzucker, Xylit oder Sorbit erhöhen zwar nicht den Blutzuckerspiegel, haben aber nahezu genau so viele Kalorien wie normaler Zucker. Fruchtzucker kann den Stoffwechsel sogar verschlechtern, wenn Diabetiker ihn in zu hohen Mengen zu sich nehmen.” Hinzu kommt, dass die bisherige Kennzeichnung die Betroffenen häufig in die Irre führt: “Bei der täglichen Zusammenarbeit mit unseren Patienten stellen wir häufig fest, dass sie sorgloser zugreifen, wenn ein Produkt speziell als »Für Diabetiker geeignet« gekennzeichnet ist. Schlimmstenfalls glauben die Patienten, sie täten sich mit dem Verzehr noch etwas Gutes, dabei enthalten Diabetikerlebensmittel häufig sogar mehr Fett als die normalen Varianten. Die meisten Typ-2-Diabetiker leiden jedoch ohnehin bereits unter Übergewicht und sollten sich nicht mehr Kalorien zuführen als nötig. Auch und gerade aus diesen Gründen ist die Abschaffung der Diabetikerlebensmittel ein positives Zeichen”, fasst Dr. Nühlen zusammen. Auf lange Sicht wünschen sich die Diabetologen eine Lebensmittel-Kennzeichnung wie beispielsweise die Lebensmittel-Ampel, doch die aktuelle Änderung der Diätverordnung ist für den BdSN auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Der BdSN Im Berufsverband der diabetologischen Schwerpunktpraxen in Nordrhein (BdSN) haben sich über 100 niedergelassene Diabetologen organisiert und die bisherige positive Entwicklung in der Betreuung von Diabetes-Patienten mitgestaltet. Ziel ist es, die ambulante Versorgung Diabeteskranker weiter zu verbessern.

https://www.diabetes-news.de/nachrichten/lebensmittelkennzeichung

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Meine Meinung dazu :

Sport treiben, stark verarbeitete Lebensmittel meiden, gesund und ausgewogen essen, kein Zucker.

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Du bist mit 15 noch zu dumm für Drogen.

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Meinung des Tages: Zwangsentsperrung von Handys durch Polizei rechtmäßig - was denkt Ihr darüber?

(Bild mit KI erstellt)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen das Smartphone eines Beschuldigten zwangsweise mittels Fingerabdruck entsperren darf. Diese Entscheidung wirft Fragen zum Verhältnis von Strafverfolgung und Grundrechten auf...

Hintergrund zur Entscheidung

Im Februar 2023 führte die Polizei in Bremen eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Mann durch - er stand im Verdacht, kinderpornografisches Material verbreitet zu haben. Trotz seiner Aussage, kein Smartphone zu besitzen, entdeckten die Beamten ein Gerät. Der Beschuldigte weigerte sich, dieses zu entsperren schlug um sich und versuchte, zu fliehen, wurde er letztlich von dem Beamten fixiert. Unter Zwang entsperrten diese dann mit dem Finger des Beschuldigten dessen Smartphone. Dagegen wiederum ging der Beschuldigte vor und bezog sich dabei auf § 113 Abs. 4 StGB. Demnach wäre ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht strafbar, wenn deren Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Die Rechtmäßigkeit sahen jedoch sowohl das Amts- als auch das Landgericht Bremen und letztlich auch das OLG Bremen.

OLG erlaubt Zwangs-Entsperrung

Bestimmte Voraussetzungen müssen allerdings dennoch erfüllt sein. Es bedarf einer richterlich angeordneten Durchsuchung, welche die Sicherstellung elektronischer Geräte erfasst. Eine Verhältnismäßigkeit muss zudem gegeben sein - die Maßnahme muss also im Verhältnis zur schwere der Tat und der Relevanz der zu sichernden Beweise stehen. Das stützt sich dabei auf § 81b Abs. 1 StPO. Hier wird erlaubt, erkennungsdienstliche Maßnahmen wie die Abnahme von Fingerabdrücken durchzuführen - das zwangsweise Entsperren des Smartphones wird als vergleichbare Maßnahme angesehen.

Kritik zum Beschluss

Der Jura-Professor Mohamad El-Ghazi hält die Entscheidung für falsch. In seinen Augen greift diese Maßnahme in die Grundrechte ein - für ihn besteht ein großer Unterschied zwischen der Abnahme von Fingerabdrücken zur Identifizierung und der zwangsweisen Entsperrung eines Smartphones, welches er als "Datengoldschatz" bezeichnet. Er fordert vom Gesetzgeber eine klare Regelung, die eindeutig festlegt, wann die Polizei derartige Maßnahmen durchführen darf.
So sieht es auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Den Beschluss hält sie für "verfassungsrechtlich problematisch".

Unsere Fragen an Euch:

  • Wo endet für Euch der Schutz der Privatsphäre, wenn schwerwiegende Straftaten im Raum stehen?
  • Seht Ihr eine Verhältnismäßigkeit zwischen der Abnahme eines Fingerabdrucks und dem zwangsweisen Entsperren eines Smartphones?
  • Sollte neben Fingerabdrucksentsperrung auch eine biometrische erzwungen werden können?
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Lösung: Pin Nummer

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