Rein rechtlich darf allein der Anbieter, der das Siegel aufgebracht hat, dieses wieder entfernen.

...zur Antwort

"Stromanbieter spinnt" lautet die Überschrift - doch der rechnet exakt das ab, was ein amtlich geeichter Stromzähler erfasste.

Stromklau: Möglich, aber sehr, sehr unwahrscheinlich. Du heizt deine Wohnung elektrisch. Das ist in Deutschland die mit Abstand teuerste Heizung. Du zahlst (vermutlich) um die 40 Cent/kWh el.

Zum Vergleich:

  • Gas würde dich 9 bis 15 Cent (je nach Ort und Anlage) / kWh kosten.
  • Eine Wärmepumpe (je nach COP) die Hälfte bis ein Drittel des jetzigen Strompreises / kWh.
...zur Antwort

Wurde bereits in China praktiziert. Methan aus Stallungen wurde abgefiltert, gesammelt und lokalen Verkehrsmitteln zugeführt (Bericht im National Geographic).

Ist ökologischer als gefördertes Gas zu verbrennen, bedeutet aber auch viel Aufwand für wenig Ergebnis.

...zur Antwort

Größenordnung 35°C ist normal.

Türen offen lassen: Hilft sicherlich, aber grundsätzlich sollten Schaltschränke eigentlich zu bleiben. Wenn einzig die Familie Zugang hat, ist das noch ok. Wenns ein Mehrfamilienhaus ist nicht.

Surren: Jeder mir bekannte Wechselrichter surrt, wenn er tätig ist.

...zur Antwort

Hallo,

die Stadt kann per Gestaltungssatzung Richtlinien vorgeben, was zulässig ist und was nicht. Wohlgemerkt: "Richtlinien", d. h. du darfst beispielsweise die Dachhöhe nur unwesentlich ändern oder die Fassade nicht mit großen Werbebannern behängen. Im Falle deiner Wärmepumpe ist also von Wichtigkeit, wie sehr das Wärmepumpen-Außengerät auffällt. Es gibt Anbieter, die eine Außengerät-Verkleidung im Programm haben, welche auch in Fassadenfarbe lackiert werden kann. Oder man stellt das Außengerät auf die Seite des Hauses, die nicht so gut einsehbar ist.

Wichtig ist nur, dass stets diese 2 geltenden Vorschriften eingehalten werden:

1) Der Abstand des Außengerätes zum nächsten nicht zur Wohnung gehörenden Raum, der zu Wohn- und Schlafzwecken genutzt wird, muss mindestens 3m betragen.

2) Der Schall darf die "TA Lärm" nicht überschreiten. In Deutschland gilt für reine Wohngebiete nachts 40 dB (A). Übliche Wärmepumpen von Markenherstellern halten diese Schallwerte fast immer ein. Möglichweise ist dein Haus gar nicht in einem reinen Wohngebiet, sondern sogar in einem Mischgebiet, in dem noch höhere Schallwerte zulässig sind. Die Stadt kann rechtlich nicht bestimmen, dass eine Wärmepumpe "zu laut" sei, sondern sie MUSS sich daran halten, was die geltende "TA Lärm" zulässt. Da gibt es nach meinen Informationen keinen Interpretationsspielraum.

By the way: In Großstädten Deutschlands gibt es einen so genannten Wärmeplan. In diesem wird ausgeführt, wie die Stadt ihre Klimaziele zu erreichen gedenkt. Sie erreicht sie sicher nicht dadurch, indem sie einzelnen Bürgern den Einbau von Wärmepumpen verbietet. Möglicherweise ist hier ein städtischer Sachbearbeiter im Spiel gewesen, dem die verpflichtenden Klimaziele nicht bewusst waren.

...zur Antwort

Ein defekter Stromzähler zählt zu wenig oder gar nicht. Dass er zuviel zählt, habe ich in 40 Berufsjahren nicht einmal erlebt oder gehört.

...zur Antwort