Angenommen, jemand flüchtet aus einer geschlossenen Psychiatrie! - Wie wird dieser Fall STRAFRECHTLICH behandelt!? (wenn der "Patient" mit "richterlichem Beschluss" eingewiesen wurde (und eine vom Patienten ausgehende "Fremdgefährdung", bzw. "Selbstgefährdung" angenommen wird))?!.
Ich nehme an, er wird schon mal von der Polizei (bundesweit) GEFAHNDET?!
Nehmen wir an, der "Patient" will absolut nicht mehr in die Psychiatrie zurück, weil er es dort ganz "unerträglich" findet (und er sieht sich selbst auch z.B. als "unschuldig"/ "ungerecht behandelt" an; oder er wurde wegen "geringfügiger Delikte" (z.B. durch Verleumdung der Nachbarschaft (gibt es ja öfter!) oder evtl. sogar aufgrund von "Missverständnissen" eingeliefert! (die Polizei glaubt ihm aber nicht!) Auf jeden Fall wäre der "Grund" in Wirklichkeit sehr "geringfügig" (tatsächlich hat er Niemanden weder verletzt, noch beleidigt; es gab z.B. lediglich einigen Streit; und er hat (mächtige ?) Feinde ...!)).
Aus diesem Grund will sich der "Patient" (er ist Rentner) so lange "Verstecken, bis man ihn nicht mehr sucht"! - Erst bricht er aus der Psychiatrie aus (z.B. aus einem Fenster (ist ja meist nicht "unmöglich" dort!); dann versteckt er sich - zunächst in seiner Wohnung (kann er dort von der Polizei "gefahndet" werden?!), und verhält sich völlig unauffällig eine Zeit lang dort ... Da es ihm dort auf Dauer zu "unsicher" ist, versteckt er sich dann bei Freunden und Verwandten; schläft in Hotels, wechselt oft die Orte; und plant sogar, eine Weile ins nahegelegene Ausland zu gehen (z.B. Österreich), um der "Fahndung" nach ihm zu entkommen ...
Welchen "Aufwand" muss er also für seine "Flucht" betreiben, wenn er von der Polizei aufgrund seiner "Flucht" "gefahndet" wird?! Ist "Flucht ins Ausland"
Vor allem: WIE LANGE wird nach ihm von der Polizei gefahndet!? (wann kann er sich wieder "in Sicherheit fühlen"?!).
Und: was kann ihm während seiner "Fluchtzeit" passieren?! WIE wird die "Verfolgung" nach ihm aufgenommen?! (wie gesagt: er hat Niemanden "verletzt", "ermordet", o.ä.!).
Mit welchen Konsequenzen hat er zu rechnen?! (wird er z.B. einfach nur dort "Zurückgebracht, wo er hergekommen ist" (Psychiatrie)? Oder muss er mit "verschärfter (z.B. längerer) Unterbringung" dort rechnen?! Evtl. Forensik? Haftstrafe im Gefängnis? ((und/ oder mit Bußgeld belegt?).
(Wie lange) sollte er sich also "verstecken"? und wo? (besser im Ausland? Oder hat er selbst zu Hause nichts zu befürchten, solange er z.B. einfach nicht beim Klingeln an die Tür geht?!).
Bin für jeden Hinweis SEHR DANKBAR!