Ja, darf Sie. Sie hat den Prüfauftrag die Leistungsberechtigung sicherzustellen und wenn sie es anzweifelt, darf sie die Schule anschreiben. Die Schule ist im Rahmen der Amtshilfe dann auch verpflichtet zu antworten.

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Wenn du am 15.08. kündigst (noch im 6. Monat), wirst du mit vierwöchiger Frist entlassen, also ca. am 12.09.

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Nein

Die Grüne Jugend ist ein eigenständiger Verein – keine Partei –, der als Jugendorganisation der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anerkannt ist. Das ist bei den größeren Parteien die Regel. Zum Beispiel auch bei den Jungen Liberalen, der Jungen Union oder der Linksjugend [‘solid].

Bei den Jusos, der SPD-Jugend, ist es anders. Dort sind sie eine Arbeitsgemeinschaft der Partei, wobei sie freier sind als andere Arbeitsgemeinschaften der SPD.

Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile.

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Als Baby mit Eltern (normales Leben)

Ich finde die Kindheit ist ein sehr wichtiger Lebensabschnitt, vielleicht sogar der wichtigste aller Abschnitte. Und Eltern zu haben, mit denen man für sein Leben verbunden hat, ist auch ganz nett. Zumindest ist der Verhältnis zwischen mir und meinen Eltern schon immer gut gewesen.

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60%

Ich denke ich würde eine Stiftung gründen, die benachteiligte Kinder und Jugendliche fördert. Mit verbleibenden 200.000.000 Euro könnte ich sehr gut mein Leben und das meiner Kinder und meiner Kindeskinder und deren Kinder und wahrscheinlich nach ein apar weiteren Generationen finanzieren.

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Gemäß § 185 StGB ist eine Beleidigung strafrechtlich geregelt.

§ 185 Strafgesetzbuch (StGB)
Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html

Beleidigung ist die strafbare Kundgabe von Missachtung oder Geringschätzung gegenüber einer anderen Person. Sie kann durch Worte, Gesten oder Tätlichkeiten erfolgen. Wichtig dabei ist, dass sie nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und als ehrverletzendes Verhalten gilt.

Du musst nicht zwingend ins Gefängnis kommen, eher gibt es eine Geldstrafe oder eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage.

Sie ist ein absolutes Antragsdelikt, wird also nur verfolgt, wenn sie angezeigt wird.

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Die Schießerei in den USA war aus mehreren Gründen schlimm und die Relativierung deinerseits, dass es doch keine Zivilisten seien, möchte ich scharf kritisieren.

Es wurden zwei Botschaftsmitarbeiter Israels beschossen und getötet.

Völkerrechtlich waren das Zivilisten, denn sie sind keine Soldaten in einem aktiven Krieg zwischen zwei Staaten.

Sie wurden aus Hass getötet. Das ist schlimm und zudem sieht man Angriffe auf Botschaftspersonal oft als direkten Angriff auf einen Staat.

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Laut der Düsseldorfer Tabelle liegt der Selbstbehalt aktuell bei 1450 €. Der Rest ist für die Kinder zu zahlen. Dieses Rechenmodell ist sehr vereinfacht, wird in der Realität aber oft so angewendet.

In einem Gerichtsprozess kann das Gericht aber hergehen und prüfen, ob dein Selbstbehalt so hoch sein muss, wenn du keine Wohnkosten hast. Deshalb würde ich dir raten, auch aus moralischer Sicht: Stell dich deiner Verantwortung für deine Kinder und gib so viel ob, wie nur irgendwie geht. Behalte nur so viel Geld, wie du irgendwie zum Überleben brauchst und spare bei deinem Luxus ein.

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Dokumentiere die Geruchsbelästigung mit Ort, Datum, Dauer, Art des Geruchs und wie stark du ihn wahrnimmst.

Mache einen Mängelanzeige bei deinem Vermieter, dann muss er aktiv werden, da du sonst die Miete mindern kannst (so eine Geruchsbelästigung ist ein Mangel an der Mietsache). Die Mietminderung wirst du aber wahrscheinlich vor Gericht verteidigen müssen, da musst du abschätzen, ob es das wert ist.

Außerdem kannst du dich an deren Vermieter und die Hausverwaltung melden.

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Hallo, sozialrechtlich gesehen ist das eine Situation, die sehr davon abhängt, wie das Jobcenter in diesem konkreten Einzelfall entscheidet.

Grundsätzlich kann man dir aber schonmal den theoretischen Weg erklären:

Laut § 22 Absatz 5 SGB II hast du als Person unter 25 Jahren nur einen Anspruch auf eine bezahlte Sozialwohnung, wenn dir das vom Amt explizit erlaubt wird, da man davon ausgeht, dass man als junger Mensch dann noch bei seinen Eltern im Haus leben kann. Das muss dir nur erlaubt werden, wenn es zum Beispiel schwerwiegende Konflikte zwischen Eltern und Kind oder gesundheitliche Gründe gibt oder es für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zwingend erforderlich ist.

Wenn du durch die Hitze gesundheitliche Probleme hast, dann lass dir das am besten von einem Arzt attestieren, damit könntest du Chancen haben.

Du stellst dann einen Antrag auf Genehmigung des Auszugs und kannst auf Wohnungssuche gehen, falls dieser bewilligt werden sollte. Dann wird du auch die Miete und Kaution vom Jobcenter übernommen.

Außerdem solltest du klären, ob du einen Bürgergeld-Anspruch hast. Der Regelsatz liegt da bei ca. 500 €. Außerdem können sie dir auch deine Erstausstattung übernehmen.

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Ein anderer Tisch.

Wenn zwei Dinge „dasselbe“ sind, sind sie identisch und es handelt sich genau um das eine, einzelne Objekt. Wenn zwei Dinge „das gleiche“ sind, sind sie in ihren Eigenschaften gleich oder ähnlich, aber nicht identisch.

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Hallo. Ich denke nicht, dass dieser Typ irgendwas machen wird. Dass du gesagt hast, dass du das nur für Geld machen würdest heißt ja nicht, dass du es schonmal gemacht hast oder es real jemals machen wirst.

Du solltest aber mit solchen Aussagen generell ein bisschen aufpassen, vor allem, wenn du minderjährig bist.

Juristisch gesehen hast du dich auf jeden Fall mit der Aussage nicht strafbar gemacht und auch keinen ernstzunehmenden Verdacht geliefert, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn man dich wirklich anzeigen sollte.

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Leider kann ich nicht wahrsagen aber ich würde Stand heute sagen, dass es keine ernsthaften Hinweise darauf gibt, dass Russland Deutschland angreifen wird. Dann hat Russland es mit der gesamten NATO und EU zu tun und auch sonst mit anderen Partnern, die Deutschland eventuell zur Hilfe kommen würden. Wir teilen uns mit Russland keine Grenze, also müsste Russland in diesem Zuge auch mit anderen Ländern einen Krieg anfangen.

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Das kann zum einen den Straftatbestand von § 184 StGB (Verbreitung pornografischer Inhalte an Minderjährige) als auch § 184i StGB (Sexuelle Belästigung) erfüllen. Vor allem ist die sexuelle Belästigung aber im Einzelfall zu prüfen. Aus juristischer und moralischer Perspektive würde ich jedem davon abraten, sowas zu tun. Betroffene sollten Anzeige erstatten.

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Natürlich wissen die Menschen, dass es auch Leute gibt, die Putin nicht kritisieren und seine politischen Handlungen und seine Selbstpräsentation gut finden.

Das ändert aber zum Beispiel nichts an meiner Meinung zu ihm.

Zu den ganzen Thesen die du gegeben hast möchte ich ungern Stellung beziehen, da es einfach auch eine moralische Frage ist. Die Moral in Deutschland ist mehrheitlich politisch so, dass man Putins Handlungen nicht gut findet. Und das ist meiner Meinung nach auch gut so, dass sich die Politik danach richtet.

Ich bin lieber ein bisschen weniger wohlhabend als dass mein Wohlhabendsein auf der Unterdrückung und Ausbeutung anderer fußt.

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