Geht um eine Bußgeldsache. Ich studiere Jura als Schülerstudent an der FernUni in Hagen und wollte nur wissen, ob das geht.

ja, wenn die Verwaltungsbehörde zustimmt (§§ 60 OWiG, 138 II StPO)

(Leute, die schreiben: "wenn du das nicht weißt, dann bist du wohl im falschem Fach" o.ä.; Ich bin auch nur ein Mensch und möchte stets dazulernen)

Ich finde es nicht schlimm, dass Du hier fragst, aber womöglich hättest Du mehr gelernt, wenn Du selbst schon mal ins Ordnungswidrigkeitengesetz und in die Strafprozeßordnung geschaut hättest.

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Da Minderjährige ja nur in sehr seltenen Fällen einen Rechtsstreit führen können, und dann mit Jugendsmt oder Familiengericht, sind die Eltern hier verpflichtet, für den Bruder Schmerzensgeld oder Schadensersatz zu erstreiten, selbst wenn das bedeutet, dass der Täter sein Erwachsenenleben mit Schulden beginnt?

Ich wüsste nicht, woraus sich das ergeben sollte. Wenn der Verletzte das will, kann er es ja selbst machen. Irgendwann wird er ja volljährig werden.

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