Verjährte Kosten dürfen weiter verlangt werden. Die Verjährung ist eine Einrede, die geltend gemacht werden muss. Erst dann muss der Gläubiger auf sie verzichten.

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Vollstreckung - ALG II?

Mein kleiner Bruder (und damals noch meine Schwester), besucht die OGTS (Nachmittagsbetreuung in der Schule). 

Nun, uns wurde gegen Februar mitgeteilt, dass wir seit ungefähr 2 Jahren nichts bezahlt hätten. Überwiegend wurde der Beitrag durch Unterstützung beglichen. Meine Mutter musste dadurch also nur noch einen kleinen Teil zahlen. Soweit haben wir da auch keine Schulden offen. Sonst wären die Kinder da schon längst raus. Meine Mutter hatte zB. einmal am Monatsende vergessen das Geld zu überweisen, weswegen sie gleich paar Tage später nach dem Geld gebeten wurde. Es wurde beglichen, also gab es dahingehend keine weiteren Probleme.

Die angeblichen offenen Kosten belaufen sich nun auf ca. 6000€. Das stimmt natürlich nicht, woraufhin das Amt um die Monatspapiere gebeten hatte, um das alles nachzuprüfen. Das habe ich alles meiner Mutter erklärt, allerdings geriet ihr das irgendwie in Vergessenheit.  

Wie können wir da nun am besten vorgehen? Heute haben wir den Brief zur Vollstreckung erhalten. Auch wenn es etwas traurig klingt, aber 6000€~ an Materialkosten werden sie nicht finden, außer sie nehmen auch Tische, Betten etc. mit. 

Zudem noch: sind die Sachen aller im Haushalt lebenden Personen betroffen? Oder nur, in diesem Falle, meiner Mutter?

Ich hatte am Montag vor das Amt anzurufen und um eine Ratenzahlung zu bitten, bis eben bewiesen wird, dass die offenen Kosten eigentlich nicht stimmen. Anwaltskosten würde ich dann ggf. übernehmen. 

Haltet ihr das für eine gute Idee? Bin da leider ziemlich ratlos. 

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Wenn vollstreckt werden soll, scheint es schon einen Vollstreckungstitel zu geben. Diesen gibt es nur, wenn er und auch eine vorherige Klage oder ein Mahnbescheid vorher zugestellt wurde. Wenn der Anspruch jetzt tituliert ist, kann man nur noch mit einer Vollstreckungsabwehrklage dagegen vorgehen und nachweisen, dass der Anspruch nicht besteht.

Widerspruch gegen einen Vollstreckungstitel kann man nicht einlegen; nur Einspruch binnen zwei Wochen seit Zustellung des Versäumnisurteils oder Vollstreckungsbescheids.

Eine Vollstreckung des Gerichtsvollziehers richtet sich nur gegen das Vermögen deiner Mutter, nicht der Familienmitglieder.

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Hallo, das Mahngericht rechnet die Zinsen nicht selbst aus. Das erfolgt maschinell. Die Zinsen kann man beispielsweise hier berechnen lassen: https://basiszinssatz.de/zinsrechner/

Der Vertugs-Zins beträgt zur Zeit 4,12 %. Ich kenne das auch mit 360 Tagen im Jahr, aber da taggenau gerechnet wird, werden 365 Tage für 2018 herangezogen.

Richtig ist, dass Zinseszins nicht erlaubt ist. Alle im Rahmen der Zwangsvollstreckung entstehenden Kosten werden zeitgleich mit der Zwangsvollstreckung vollstreckt, wenn du sie als entstandene Kosten mit angibst, § 788 Abs. 1 ZPO. Zinsen für diese Kosten werden nicht berechnet und mitvollstreckt. Aber: du kannst die Kosten vom Vollstreckungsgericht festsetzen lassen und die Verzinsung beantragen, § 788 Abs. 2 ZPO. Dann musst du als Nachweis der entstandenen Kosten auch nicht immer alle Unterlagen beifügen, sondern du hast dann einen neuen Vollstreckungstitel über die bislang entstandenen Vollstreckungskosten.

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Verjährung sind 30 Jahre mit Ausnahme der laufenden Zinsen. Die verjähren nach 3 Jahren. Also sollten keine weiteren Zinsen als vor 3 Jahren verlangt werden. Wichtig ist, dass du den Mahnbescheid auch erst mit Volljährigkeit erhalten hast. Das steht auf dem Vollstreckungsbescheid drauf, von wann der Mahnbescheid ist. Und dann musst du natürlich prüfen, wer da jetzt plötzlich kommt und Zahlung verlangt. Neckermann selbst kann es ja nicht mehr sein. Vielleicht ein Rechtsnachfolger? Dann müsste der Vollstreckungsbescheid auf ihn umgeschrieben worden sein.

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Die Kündigung dürfte, da sie eine Bedingung enthält, die du nicht beeinflussen kannst, unwirksam sein.

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Vermutlich wird geprüft, ob dieses Praktikum für deinen angestrebten Beruf oder für dein Studium erforderlich ist. 

Und die Kassen lassen sich ja auch Nachweise vorlegen, dass man sein Studium betreibt

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Wenn du der Meinung bist, dass der Unterhaltstitel, aus den sie vollstreckt, falsch ist, muss dein Anwalt gegen diesen vorgehen. Ansonsten: warum zahlst du keinen Unterhalt, wenn du Arbeit hast?

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Du wohnst nicht mehr bei deinen Eltern? Du könntest einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Da kommt es aber auf viele verschiedene Umstände an. Beispiel: Schüler macht Abitur und wohnt nicht mehr bei Eltern. Dann hat der Schüler Ansprüche auf Hilfe, wenn Bafögamt nicht zahlt. 

Stelle mal einen Antrag beim Sozialamt. Die prüfen, ob sie zuständig sind. Wenn das nicht der Fall ist, leiten sie es an die zuständige Behörde weiter. Die wird dann auch prüfen, ob vorrangig Unterhalt an dich zu zahlen ist.

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Strafanzeige gegen unbekannt mit allen dir verfügbaren Unterlagen. Polizei ermittelt dann allein. Vielleicht hast du ja Glück.

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Der Arbeitsvertrag ist durch das Tätigwerden entstanden. Keinesfalls ist dafür ein Papier notwendig. Hast du irgendwelche Belege, Beweise, Zeugen, wann du dort immer arbeiten warst? Wenn es keinen Arbeitsvertrag gibt, wird von einem üblichen Vertrag zu üblichen Konditionen ausgegangen. Sie hätte dich ja auch bei den Sozialversicherungsträgern anmelden müssen. Macht sie das nicht, ist das Betrug. Ich würde ihr noch mal schreiben und bitten, dir eine Gehaltsabrechnung zukommen zu lassen sowie das Gehalt auszuzahlen. Hierfür setzt du ihr eine angemessene Frist von ca. 2 Wochen und drohst an, dass du anderenfalls rechtlich gegen sie vorgehen müsstest. (Meldung bei den Sozialversicherungsträgern, Anwalt) Schreib auch gleich rein, dass du WEISST, dass der Arbeitsvertrag auch ohne ein Schriftstück entstanden ist.

Wenn die Frist erfolglos verstrichen ist, kannst du zum Rechtsanwalt gehen. Wenn du kein Geld hast, beantragst du vorher Beratungshilfe bei deinem zuständigen Amtsgericht 

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Wo fange ich bloß an ( Vater, Kontakt ... )?

Also, meine Vater ... das ist so eine Sache, ich erzähle jetzt einfach mal alles von Anfang bist Ende :
Meine Eltern hatten sich vor meiner Geburt getrennt ( habe einen 2 Jahre älteren Bruder , zu dem komme ich später ) und die ersten 2 Jahre meines Lebens war mein Vater nie da. Dann ist er wieder gekommen ( Eltern immer noch getrennt => Freunde also kein Streit ). Er hatte eine Freundin und all die Jahre ( bin jetzt 13 werde 2 Wochen 14 ) war er so gut wie nie da kümmert sich nicht und ist immer nur 5 minuten vorbei gekommen vor 1,1/2 Jahren hatte er mit seiner Freundin die er geheiratet hat einen Sohn bekommen ( meine Mutter hat auch geheiratet ) und ihr müsst verstehen es ist nicht so als ob er Gemein wäre in so einer Art wie schlagen oder so aber er war nie wirklich da, nie hat er mit mir wirklich geredet, nie war er ein wirklicher Vater und ich habe immer versucht in darauf anzusprechen ihm sagen er soll sich kümmern , dass er nicht nur 2 Söhne hat sondern auch eine Tochter er war immer mal wieder weg und hat gelogen gesagt er sei geschäftlich weg dabei wussten wir er war im Urlaub mit seiner anderen Familie . Ich habe immer versucht mit ihm zu reden, immer zu sagen es ist nicht normal und er hat mehr als einen kleinen Sohn ( meinen großen Bruder und mich ) , mehr als eine Familie ... immer wenn ich es versucht habe hat er nicht zu gehört , es nicht ernst genommen und einfach eine Ausrede erfunden. Und jz werde ich älter, ich verstehe und spüre langsam das ich nicht mehr so weiter machen kann, das ich mir immer wieder Hoffnungen mache wenn er mal kommt und diese zerstört werden wenn er wieder eines seiner ach so tollen Versprechen bricht ... das ich ihn immer weniger verstehe und liebe ... immer weniger was mit ihm machen will und ich hatte im sooo viele Chancen gegeben es zu ändern es anders zu versuchen ( obwohl *er* der Erwachsene ist und nich ich ! ) aber nie hat er was geändert ... jz ist er vor 2 Wochen einfach ohne mir Bescheid zu sagen nach Österreich ... Urlaub 😒 und jetzt merke ich es war die letzte Chance ... ich kann nicht mehr es tut weh ok ? Ich weine zu oft wegen jemanden dem ich egal bin ... der sie nie ändern wird ... nie 😔😣 ich habe ihm jetzt einen Brief geschrieben , wo das alles drin steht den er am Sonntag sehen wird wenn er wieder kommt und wo ich schreibe das ich keinen Kontakt mehr will. Jetzt meine Fragen : war das richtig ? Und wie wird er reagieren ? Ich weis es nicht 😭 ich weis nicht ob er mich EINMAL in meinem Leben ernst nehmen wird ob es ihm wieder Egal ist ob er sich wieder darüber lustig macht ... ich hoffe er und meine Mutter verstehen es .. denn ich kann nicht mehr und will auch nicht mehr ... ich muss mich langsam mal auf MEIN Leben konzentrieren und nicht nur auf meinem Vater , sondern auf meine Schule , meine Freunde ... ich weis eben nicht ob es übertrieben war was ich gemacht habe ... was haltet ihr davon oder was hättet ihr gemacht ?😕

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Ich finde es gut, dass du ihm einen Brief geschrieben hast. Ich hoffe, da steht drin, wie es sich für dich anfühlt etc. Toll wäre natürlich, wenn er sich in dich hineinversetzt und versucht, dich zu verstehen. Andersrum wäre es natürlich gut, wenn du ihm auch zuhören würdest, falls er was zu sagen hat. Allerdings weiß ich nicht, ob er sich bei dir meldet, wenn du ihm den Kontakt verboten hast. Eigentlich kann er jetzt nämlich gar nicht mehr irgend etwas richtig machen. Meldet er sich bei dir, könntest du ihm vorwerfen, dass er deinen Wunsch nicht respektiert. Meldet er sich nicht, bist du vielleicht traurig, weil er sich nicht drüber hinweg setzt. Ich kenne deinen Vater ja nicht. Vielleicht ist er auch unsicher im Umgang mit dir. Manchmal nehmen Erwachsene die Probleme der Kinder auch nicht so für voll, leider. Deswegen ist der Brief an sich sehr schön. Nur das Kontaktverbot finde ich etwas schwierig. Vielleicht kannst du es ja zeitlich begrenzen...

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Versuche, deine Probleme anzupacken und nicht aufzugeben! Das ist bestimmt noch irgendwo in dir drin! Als du noch ein kleines Mäuschen warst, hast du Laufen gelernt. Warum? Weil du trotz Hinfallen immer wieder den Mut hattest aufzustehen und es wieder zu versuchen. Nach und nach hast du dir so dein Leben, alles was du jetzt kannst, erobert. Einfach weil du nicht aufgegeben hast. Bitte mache weiter so! Es gibt definitiv Möglichkeiten! Vielleicht fehlt dir ja "nur" eine Richtung oder der Anfang. Und stell dir vor, wie stolz du auf dich sein kannst, wenn du Erfolge erzielst, und seien sie noch so klein! Viel Erfolg! Du schaffst das!

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Ist dein Sohn noch minderjährig? Dann ist nur der Vater zum Barunterhalt verpflichtet. Eigenes Einkommen des Kindes wird vom Unterhaltsbedarf abgezogen, gemindert um 90 € für ausbildungsbedingten Mehrbedarf.

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Problem mit Anwalt und gericht?

hallo

mein ex hatte damals ein Restaurant und da ist ein streit entstanden ..wir sind zum Anwalt dies zu klären ..aber nur mein ex hat die vollmacht unterschrieben ..ich war lediglich dabei zum übersetzten.

nun ist es so das alles über die vollstreckungsstelle gelaufen ist und ich alles auf meine kappe genommen habe ..da der Anwalt meinte mich mit anklagen zu müssen obwohl ich nicht unterschrieben habe dafür.

nun zum eigentlichen Thema..alles ging über die vollstreckungsstelle bis hin zum Gerichtsvollzieher ..dies alles auf meinen namen ..ich habe alles akzeptiert und auch versucht mit dem Anwalt eine Einigung zu finden zwecks Ratenzahlung ..dies wollter er nicht akzeptieren und ich konnte dies nicht auf einmal zahlen somit habe ich die eidesstaatliche Versicherung abgegeben.und mein ex hat damals einen widerruf gemacht das er damit nix zu tun hat....

darauf hat er angerufen auf der vollstreckungsstelle um nachzufragen wie lange sowas dauert und ob noch etwas kommt ..da ja ich alles auf mich genommen habe.

diese sagten dann das es ca. 6 Monate dauern kann und wenn nach 6 mon. nix kommt ist er raus aus der Sache.

nun zum Problem habe gestern einen Brief bekommen von einem anderen gericht da der werte herr Rechtsanwalt dies schon wieder weitergeleitet hat .mit namen und Andresse von mir obwohl ich schon alles geklärt hatte und die 6mon. für mein ex um sind .

diese sagten mir jetzt das es wieder an den zuständigen Bezirk sprich gericht weiter geleitet wird und das dann wieder ein Brief kommt und auch vielleicht eine mündliche Verhandlung.

wie kann das sein??? obwohl alles geklärt wurde über gericht und Gerichtsvollzieher ...zudem wohnt mein ex nicht bei mir und ist auch nicht gemeldet bei mir .

biite um schnelle antwort...

lg

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Offenbar gibt es einen Vollstreckungstitel gegen dich und deinen Ex. Ist das richtig? Dann haftet ihr sicherlich beide für das Geld. Dann kann gegen euch beide mind. 30 Jahre vollstreckt werden. Dein Ex ist dann nicht raus aus der Sache.

Um Raten zu zahlen, brauchst du den Gläubiger vorher nicht zu fragen. Tu es einfach. Rein theoretisch kann er dies zurückweisen und ablehnen. Macht aber eigentlich niemand, weil jeder froh ist, etwas zu kriegen. Und falls nach einer Rate eine Ratenzahlungsvereinbarung einflattert, würde ich dieser widersprechen bzw. nicht unterschreiben, es sei denn er sichert dir im Gegenzug zu, für die Dauer der Ratenzahlung auf die Vollstreckung zu verzichten 

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Wenn kein Namensschild/Klingelschild mehr an der Wohnung ist, auch kein Briefkasten mehr, wird er die Vollstreckung evtl. einstellen. Wenn da noch etwas von deinem Namen steht, kann auch die Wohnung aufgebrochen werden um zu sehen, ob pfändbare Habe vorhanden ist.

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Für die Vollstreckung musst du dem Gerichtsvollzieher eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs schicken. Guck mal nach, ob du die hast, ansonsten musst du die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung bei Gericht beantragen. 

Vor Vollstreckungsbeginn muss der Titel dem Schuldner zugestellt worden sein. Das wird dann ggf. der Gerichtsvollzieher erledigen, wenn das noch nicht geschehen ist und du ihn damit beauftragst

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Aber für die angefallenen Zinsen gilt die dreijährige Verjährungsfrist. Wenn die sich jetzt erst darum kümmern, musst du die alten Zinsen nicht mehr zahlen.

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Habe ich die Möglichkeit gegen den verjährten (frist vor ca. 4 Monaten abgelaufen) Mahnbescheid trotz Vollstreckungstitel widerspruch einlegen?

Hallo alle zusammen, ich habe folgendes Problem. Im Kalenderjahr 2015 (August) habe ich für meine Schwester einen Mobilfunkvertrag bei dem Provider VODAFONE abgeschlossen. Nach hin und her, hat sich meine Schwester aus finanziellen Gründen dazu entschlossen gehabt, den Vertrag inkl. Handy (Originalverpackt) innerhalb der Widerrufsrecht von 14 Tagen wieder zu Händen von Vodafone zu schicken. Nachweis von der DHL (Post) mit Sendungsnummer vom 16.08.2015 vorhanden. 1 Monat später hat Vodafone versucht den Rechnungsbetrag (einmalige Zahlung Handy + monatl. Grundgebühr) vom Bankkonto abzubuchen. Ich habe natürlich den Rechnungsbetrag widerrufen, da ich davon ausging, dass sich die Retoure und die Abbuchen überschnitten haben könnten usw. Seitens Vodafone erfolgten Erinnerungsschreiben und die Mahnungen, worauf ich selbstverständlich sofort reagiert und mich mit V. in Verbindung gesetzt habe. Habe denen den Nachweis zukommen lassen. 2 Monate später wurde ich von einem Inkassobüro angeschrieben, mit der Bitte die Rechnung zzgl. der Mahnkosten, Zinsen, Inkassogebühren zu begleichen. Ich wieder ein Schriftstück angefertigt und telefoniert, den Retoureschein als Nachweis mitgeschickt, etc... Ich habe anschliessend von dem Anwalt bzw. Inkassobüro die Bestätigung darüber erhalten, dass nach Überprüfung der Sachlage die Akte geschlossen wurde. War erleichtert gewesen. 1 Monat später wurde ich erneut von einem anderen Anwalt der Firma V. angeschrieben und wurde aufgefordert, Schadensersatz, Mahngebühren, Zinsen, etc.... (Rechnungsbetrag aufgerundet 1.980,-). Ich wieder mich mit den in Verbindung gesetzt, die selbe Prozedur, hin und her. Ich hab irgendwann aufgehört mich mit denen zu streiten, da es mir zu primitiv wurde und ich weder die Zeit noch den Nerv hatte mich wieder rechtzufertigen. Die haben alle Schriftstücke von mir in Duplikat erhalten. Naja, wie dem auch sei wurde ich diesmal vom Gericht (gelber Umschlag) aufgefordert binnen 14 Tagen mich zu diesem Sachverhalt zu äußern. Zudem muss ich sagen, dass ich es seitens des Gerichts ganz schön dreist finde, während der Urlaubszeit den Mahnbescheid rauszuschicken. Ich war zwar nicht im Urlaub aber hatte genug um die Ohren, mit dem Umzug. Trennung, Scheidung, bin mit meinen beiden Kindern aus der Eigentumswohnung der Ex-Schwiegereltern (Großeltern meiner Kinder) geflogen, zwecks Eigenbedarf. Ich musste schnellstmöglich mich um eine neue Bleibe für mich und meine beiden Kinder sorgen. Umzug, Umschulung der Kinder, Stress, Morddrohungen seitens des Ex wegen des Sorgerechtstreits, Beleidigungen, psychischer Stress pur. Daher hatte ich weder den Kopf noch den Nerv mich erneut um die Sache zu kümmern, bis mein Bankkonto gepfändet wurde und Vollstreckungsankündigung kam. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt, muss ich den Betrag zahlen, da ich nicht fristgerecht gegen Mahnbescheid gegangen bin. Nachforschung bei DHL getätigt und telefonisch erfahren, dass sie das am selben Tag noch (16.08.2015) erhalten haben.

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Du müsstest ja nicht nur einen Mahnbescheid, sondern auch einen Vollstreckungsbescheid erhalten haben. Nur aus dem Vollstreckungsbescheid kann vollstreckt werden. Somit hat man zweimal die Gelegenheit, sich gegen die Forderung zu wehren. Die Urlaubszeit ist Gerichten grundsätzlich egal. Abgesehen davon, läuft das Mahnverfahren automatisch. Die Forderungen werden nicht geprüft.

Einzige Chance für dich: wenn du den Vollstreckungsbescheid nicht erhalten hast, weil du an der Zustellanschrift schon gar nicht mehr gemeldet warst wegen deines Umzuges. Denn der muss dir zwingend zugestellt worden sein. Ist das nicht der Fall, kannst du ggf. Einspruch einlegen.

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