Verjährte Kosten dürfen weiter verlangt werden. Die Verjährung ist eine Einrede, die geltend gemacht werden muss. Erst dann muss der Gläubiger auf sie verzichten.
Wenn vollstreckt werden soll, scheint es schon einen Vollstreckungstitel zu geben. Diesen gibt es nur, wenn er und auch eine vorherige Klage oder ein Mahnbescheid vorher zugestellt wurde. Wenn der Anspruch jetzt tituliert ist, kann man nur noch mit einer Vollstreckungsabwehrklage dagegen vorgehen und nachweisen, dass der Anspruch nicht besteht.
Widerspruch gegen einen Vollstreckungstitel kann man nicht einlegen; nur Einspruch binnen zwei Wochen seit Zustellung des Versäumnisurteils oder Vollstreckungsbescheids.
Eine Vollstreckung des Gerichtsvollziehers richtet sich nur gegen das Vermögen deiner Mutter, nicht der Familienmitglieder.
Hallo, das Mahngericht rechnet die Zinsen nicht selbst aus. Das erfolgt maschinell. Die Zinsen kann man beispielsweise hier berechnen lassen: https://basiszinssatz.de/zinsrechner/
Der Vertugs-Zins beträgt zur Zeit 4,12 %. Ich kenne das auch mit 360 Tagen im Jahr, aber da taggenau gerechnet wird, werden 365 Tage für 2018 herangezogen.
Richtig ist, dass Zinseszins nicht erlaubt ist. Alle im Rahmen der Zwangsvollstreckung entstehenden Kosten werden zeitgleich mit der Zwangsvollstreckung vollstreckt, wenn du sie als entstandene Kosten mit angibst, § 788 Abs. 1 ZPO. Zinsen für diese Kosten werden nicht berechnet und mitvollstreckt. Aber: du kannst die Kosten vom Vollstreckungsgericht festsetzen lassen und die Verzinsung beantragen, § 788 Abs. 2 ZPO. Dann musst du als Nachweis der entstandenen Kosten auch nicht immer alle Unterlagen beifügen, sondern du hast dann einen neuen Vollstreckungstitel über die bislang entstandenen Vollstreckungskosten.
Verjährung sind 30 Jahre mit Ausnahme der laufenden Zinsen. Die verjähren nach 3 Jahren. Also sollten keine weiteren Zinsen als vor 3 Jahren verlangt werden. Wichtig ist, dass du den Mahnbescheid auch erst mit Volljährigkeit erhalten hast. Das steht auf dem Vollstreckungsbescheid drauf, von wann der Mahnbescheid ist. Und dann musst du natürlich prüfen, wer da jetzt plötzlich kommt und Zahlung verlangt. Neckermann selbst kann es ja nicht mehr sein. Vielleicht ein Rechtsnachfolger? Dann müsste der Vollstreckungsbescheid auf ihn umgeschrieben worden sein.
Die Kündigung dürfte, da sie eine Bedingung enthält, die du nicht beeinflussen kannst, unwirksam sein.
Vermutlich wird geprüft, ob dieses Praktikum für deinen angestrebten Beruf oder für dein Studium erforderlich ist.
Und die Kassen lassen sich ja auch Nachweise vorlegen, dass man sein Studium betreibt
Wenn du der Meinung bist, dass der Unterhaltstitel, aus den sie vollstreckt, falsch ist, muss dein Anwalt gegen diesen vorgehen. Ansonsten: warum zahlst du keinen Unterhalt, wenn du Arbeit hast?
Nee, das geht nicht.
kannst du das schärfer fotografieren?
Du wohnst nicht mehr bei deinen Eltern? Du könntest einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Da kommt es aber auf viele verschiedene Umstände an. Beispiel: Schüler macht Abitur und wohnt nicht mehr bei Eltern. Dann hat der Schüler Ansprüche auf Hilfe, wenn Bafögamt nicht zahlt.
Stelle mal einen Antrag beim Sozialamt. Die prüfen, ob sie zuständig sind. Wenn das nicht der Fall ist, leiten sie es an die zuständige Behörde weiter. Die wird dann auch prüfen, ob vorrangig Unterhalt an dich zu zahlen ist.
Strafanzeige gegen unbekannt mit allen dir verfügbaren Unterlagen. Polizei ermittelt dann allein. Vielleicht hast du ja Glück.
Der Arbeitsvertrag ist durch das Tätigwerden entstanden. Keinesfalls ist dafür ein Papier notwendig. Hast du irgendwelche Belege, Beweise, Zeugen, wann du dort immer arbeiten warst? Wenn es keinen Arbeitsvertrag gibt, wird von einem üblichen Vertrag zu üblichen Konditionen ausgegangen. Sie hätte dich ja auch bei den Sozialversicherungsträgern anmelden müssen. Macht sie das nicht, ist das Betrug. Ich würde ihr noch mal schreiben und bitten, dir eine Gehaltsabrechnung zukommen zu lassen sowie das Gehalt auszuzahlen. Hierfür setzt du ihr eine angemessene Frist von ca. 2 Wochen und drohst an, dass du anderenfalls rechtlich gegen sie vorgehen müsstest. (Meldung bei den Sozialversicherungsträgern, Anwalt) Schreib auch gleich rein, dass du WEISST, dass der Arbeitsvertrag auch ohne ein Schriftstück entstanden ist.
Wenn die Frist erfolglos verstrichen ist, kannst du zum Rechtsanwalt gehen. Wenn du kein Geld hast, beantragst du vorher Beratungshilfe bei deinem zuständigen Amtsgericht
Ich finde es gut, dass du ihm einen Brief geschrieben hast. Ich hoffe, da steht drin, wie es sich für dich anfühlt etc. Toll wäre natürlich, wenn er sich in dich hineinversetzt und versucht, dich zu verstehen. Andersrum wäre es natürlich gut, wenn du ihm auch zuhören würdest, falls er was zu sagen hat. Allerdings weiß ich nicht, ob er sich bei dir meldet, wenn du ihm den Kontakt verboten hast. Eigentlich kann er jetzt nämlich gar nicht mehr irgend etwas richtig machen. Meldet er sich bei dir, könntest du ihm vorwerfen, dass er deinen Wunsch nicht respektiert. Meldet er sich nicht, bist du vielleicht traurig, weil er sich nicht drüber hinweg setzt. Ich kenne deinen Vater ja nicht. Vielleicht ist er auch unsicher im Umgang mit dir. Manchmal nehmen Erwachsene die Probleme der Kinder auch nicht so für voll, leider. Deswegen ist der Brief an sich sehr schön. Nur das Kontaktverbot finde ich etwas schwierig. Vielleicht kannst du es ja zeitlich begrenzen...
Versuche, deine Probleme anzupacken und nicht aufzugeben! Das ist bestimmt noch irgendwo in dir drin! Als du noch ein kleines Mäuschen warst, hast du Laufen gelernt. Warum? Weil du trotz Hinfallen immer wieder den Mut hattest aufzustehen und es wieder zu versuchen. Nach und nach hast du dir so dein Leben, alles was du jetzt kannst, erobert. Einfach weil du nicht aufgegeben hast. Bitte mache weiter so! Es gibt definitiv Möglichkeiten! Vielleicht fehlt dir ja "nur" eine Richtung oder der Anfang. Und stell dir vor, wie stolz du auf dich sein kannst, wenn du Erfolge erzielst, und seien sie noch so klein! Viel Erfolg! Du schaffst das!
Ist dein Sohn noch minderjährig? Dann ist nur der Vater zum Barunterhalt verpflichtet. Eigenes Einkommen des Kindes wird vom Unterhaltsbedarf abgezogen, gemindert um 90 € für ausbildungsbedingten Mehrbedarf.
Offenbar gibt es einen Vollstreckungstitel gegen dich und deinen Ex. Ist das richtig? Dann haftet ihr sicherlich beide für das Geld. Dann kann gegen euch beide mind. 30 Jahre vollstreckt werden. Dein Ex ist dann nicht raus aus der Sache.
Um Raten zu zahlen, brauchst du den Gläubiger vorher nicht zu fragen. Tu es einfach. Rein theoretisch kann er dies zurückweisen und ablehnen. Macht aber eigentlich niemand, weil jeder froh ist, etwas zu kriegen. Und falls nach einer Rate eine Ratenzahlungsvereinbarung einflattert, würde ich dieser widersprechen bzw. nicht unterschreiben, es sei denn er sichert dir im Gegenzug zu, für die Dauer der Ratenzahlung auf die Vollstreckung zu verzichten
Wenn kein Namensschild/Klingelschild mehr an der Wohnung ist, auch kein Briefkasten mehr, wird er die Vollstreckung evtl. einstellen. Wenn da noch etwas von deinem Namen steht, kann auch die Wohnung aufgebrochen werden um zu sehen, ob pfändbare Habe vorhanden ist.
Für die Vollstreckung musst du dem Gerichtsvollzieher eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs schicken. Guck mal nach, ob du die hast, ansonsten musst du die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung bei Gericht beantragen.
Vor Vollstreckungsbeginn muss der Titel dem Schuldner zugestellt worden sein. Das wird dann ggf. der Gerichtsvollzieher erledigen, wenn das noch nicht geschehen ist und du ihn damit beauftragst
Aber für die angefallenen Zinsen gilt die dreijährige Verjährungsfrist. Wenn die sich jetzt erst darum kümmern, musst du die alten Zinsen nicht mehr zahlen.
Du müsstest ja nicht nur einen Mahnbescheid, sondern auch einen Vollstreckungsbescheid erhalten haben. Nur aus dem Vollstreckungsbescheid kann vollstreckt werden. Somit hat man zweimal die Gelegenheit, sich gegen die Forderung zu wehren. Die Urlaubszeit ist Gerichten grundsätzlich egal. Abgesehen davon, läuft das Mahnverfahren automatisch. Die Forderungen werden nicht geprüft.
Einzige Chance für dich: wenn du den Vollstreckungsbescheid nicht erhalten hast, weil du an der Zustellanschrift schon gar nicht mehr gemeldet warst wegen deines Umzuges. Denn der muss dir zwingend zugestellt worden sein. Ist das nicht der Fall, kannst du ggf. Einspruch einlegen.