Traurig ist daran, dass die Frage ja eigentlich schon 2010 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geklärt wurde! Mit dem Urteil 302/02 wurde die Russische Förderation mit Juni 2010 wegen Verletzung der Menschenrechte nach Art 9, 11 der Menschenrechtscharta verurteilt, weil damals die Rechtskörperschaft der Zeugen Jehovas in Moskau ohne Rechtsgrundlage aufgelöst wurde.
Nachdem das Urteil rechtskräftig war, hat es FÜNF JAHRE gedauert, bis der Richterspruch umgesetzt wurde und die Moskauer Gemeinde von Jehovas Zeugen wieder Säle für Ihre Gebete und Gottesdienste mieten konnte!
Wenn das gleiche Ministerium, welches 2015, also vor gerade mal 21 Monaten, endlich ein Urteil des EGMR umgesetzt hat nun genau das Gegenteil dessen verlangt, was ihnen als Menschenrechts-konformes handeln vorgeschrieben wurde - dann mögen alle sich fragen, wo diese Reise denn hingehen soll.
Bestimmt nicht zu etwas Gutem...Also ich werde jedenfalls auch einen Brief schreiben um zu zeigen: Menschenrechte gehen uns alle an!