if e == "2" or e == "Binär in Hexadezimal"

bei dem anderen if analog

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Ich finde das aus mehreren Gründen nicht sinnvoll:

  • technisch übertrieben und unnötig, weil der elektronische Personalausweis bereits die anonyme Altersverifikation kann, es braucht kein "neues" System
  • Inhaltlich sinnlos, weil man für das Abschließen eines Internetvertrages sowieso volljährig sein muss. Wenn Eltern Ihren Kindern Internet zur Verfügung stellen, ist es deren Aufgabe, bei Bedarf entsprechende Schutzmaßnahmen, die mittlerweile alle Betriebssysteme bieten, einzuschalten
  • schlecht umgesetzt, weil man es mit VPN / Tor / etc. leicht umgehen kann, wenn es nur für die EU gilt
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Die meisten Schwarzarbeiter dürften gelichzeitig entweder noch einen regulären Job haben oder Bürgergeld beziehen und damit trotzdem versichert sein.

Da sich die Höhe der KK-Beiträge aber nach dem Einkommen richtet, zahlen die dann zu wenig KK-Beiträge, da Sie auf das schwarz verdiente Geld eben auch keine KK-Beiträge zahlen, womit den KK ein Schaden entsteht.

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var d=util.scand('dd.mm.yyyy', event.value);
if (((d<Date('1/1/2027')) || (d>Date('12/31/2027'))) ||
  ((d.getDay()>5) || (d.getDay()==0))) event.rc=false;  

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Bei Datum2 müsste man noch ein

|| (d<util.scand('dd.mm.yyyy', this.getField('Datum1').value))

dazu bauen. Datumsformat habe ich überall auf dd.mm.yyyy gestellt.

PS: Bei neueren Acrobat musst du schauen, ich habe noch eine ältere Version.

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Ich habe nur mal kurz reingeschaut, die Software implementiert die eigentliche Krypto nicht selbst, sondern nutzt dazu die Bibliotheken von .NET. Das Ganze steht und fällt daher mit der Implementierung von Microsoft. In wie weit du Microsoft vertraust, musst du wissen. Die verwendeten Algorithmen sind Stand der Technik.

Ich würde da trotzdem eher GPG (Gnu Privacy Guard, --symmetric) nehmen als vollständige Open Source Implementierung, das kann aber nur einzelne Dateien symmetrisch verschlüsseln, d.h. du musst vorher ZIP o.Ä. erstellen.

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siehe https://www.gutefrage.net/frage/kann-der-internetanbieter-mein-suchverlauf-sehen#answer-525366223

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SQL abfragen herangehensweise?

Hallo

Ich übe gerade SQL ich komme mit einfachen abfragen eigentlich gut zurecht , SELECT FROM JOIN sind kein ding. Aber bei komplexeren Abfragen kriege ich schwierigkeiten in Where oder in bzw Kombi mit Group By

oder vorallem bei verschachtlungen

Habt ihr tipps für die passende Herangehensweise?

Hier so Bsp schwiergigkeitsgrad was ich draufhaben muss:

Gegeben ist folgendes Datenbankschema für ein Buchungssystem:

1. Tabelle: Kunden

Diese Tabelle speichert die Kundendaten.

  • KundenID
    (Primärschlüssel)
  • Name
  • Kategorie
    (ein numerischer Wert, z.B. für die Priorität)
  • Alter

2. Tabelle: Standorte

Diese Tabelle enthält die verschiedenen Standorte.

  • StandortID
    (Primärschlüssel)
  • StandortName
  • Kapazitaet

3. Tabelle: Buchungen

Diese Tabelle verbindet Kunden mit Standorten zu einem bestimmten Datum.

  • KundenID
    (Fremdschlüssel, verweist auf Kunden)
  • StandortID
    (Fremdschlüssel, verweist auf Standorte)
  • Datum
Hinweis: Die Kombination aus
KundenID und StandortID
ist der zusammengesetzte Primärschlüssel dieser Tabelle.
b) Standorte, die Kunden mit hoher Priorität betreuen:
Ich muss die Namen aller Standorte finden, die Buchungen für Kunden haben, deren
Kategorie
-Wert höher ist als der Durchschnitt aller Kunden.

c) Doppelte Buchungen am selben Ort und Tag finden:

Wie finde ich heraus, welche Kunden am selben Datum am selben Standort einen Termin gebucht haben?

d) Kunden mit überdurchschnittlich vielen Buchungen:

Wie kann ich die Namen aller Kunden auflisten, deren Anzahl an Buchungen höher ist als die durchschnittliche Anzahl von Buchungen pro Kunde?
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Ich versuche es mal, ohne Gewähr. Evtl. habe ich auch was benutzt, was nur bei MariaDB geht, sollte aber eigentlich nicht sein.

b) Du kannst im WHERE als Vergleich ein weiteres SELECT einfügen, um diesen Durchschnittswert zu ermitteln. "Außenrum" sind 2 normale JOINs, das DISTINCT ist dazu da, Dopplungen ruaszufiltern, falls es an einem Standort mehrere VIP Kunden gibt:

SELECT DISTINCT StandortName
FROM Standorte
JOIN Buchungen
ON Standorte.StandortID=Buchungen.StandortID
JOIN Kunden
ON Kunden.KundenID=Buchungen.KundenID
WHERE Kunden.Kategorie > (SELECT AVG(Kategorie) FROM Kunden)

c) Das äußere Select ist nur für die Kundendaten, im inneren SELECT werden die passenden IDs ermittelt. Und zwar wird Buchungen mit sich selbst gejoind und für jeden Eintrag alle Einträge gesucht, die das gleiche Datum & Standort haben. Dann werden die mit GROUP BY zusammengefasst und das Having filtert die raus, bei denen es mehr als eine Zeile gibt.

SELECT * FROM Kunden
WHERE KundenID IN (
  SELECT b1.KundenID FROM Buchungen b1 
  JOIN Buchungen b2 ON b1.StandortID=b2.StandordID AND 
    b1.Datum=b2.Datum
  GROUP BY b1.KundenID
  HAVING count(b1.KundenID)>1
  )

Mache zum Testen ggfs. mal ein

  SELECT * FROM Buchungen b1 
  JOIN Buchungen b2 ON b1.StandortID=b2.StandordID AND 
    b1.Datum=b2.Datum

und schaue dir das Zwischenergebnis an.

d) Das erste Subselect ermittelt die Anzahl der Buchungen des Kunden im äußeren SELECTs, das 2. Subseelct den Durchschnitt der Buchungen aller Kunden. Das innere Subselect 2. Subselect ermittelt für jeden Kunden die Anzahl der Buchungen und gibt nur diese Anzahl an das äußere Subseelct weiter, dass dann den Druchschnitt bildet.

SELECT Name FROM Kunden WHERE 
  (SELECT count(b1.KundenID) FROM Buchungen b1 WHERE b1.KundenID=Kunden.KundenID) >
  (SELECT AVG(cnt) FROM 
    (SELECT COUNT(b2.KundenID) AS cnt FROM Buchungen b2 GROUP BY KundenID) AS tmp
  )

PS: 'Alter' als Spaltenname ist Böse, weil Schlüsselwort, das muss man immer Escapen...

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Wie war das doch gleich "Ein Prozess, der Excel beinhaltet, ist kaputt." :)

https://t3n.de/news/excel-albtraum-94-prozent-tabellen-fehler-business-1640788/

Die Originalstudie (engl.) bei Springer ist da verlinkt.

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Neben den vielen Antworten mit möglichen Straf-/Ordnungsmaßnahmen ist vielleicht noch interessant, dass es bei der Haftung für mögliche Schäden anders aussieht. Ab 7 Jahren haftet ein Kind für verursachte Schäden (je nach Einsichtsfähigkeit), ab 10 für Schäden im Straßenverkehr. Und zwar selbst, d.h. sofern kein Vermögen vorhanden ist, wird 20 Jahre lang alles über der Pfändungsfreigrenze zur Begleichung des Schadenersatzes/Schmerzensgeldes/etc. gepfändet.

"Eltern haften für Ihre Kinder" ist einfach falsch, Eltern haften nur für eine Verletzung der Aufsichtspflicht, sofern das Gericht feststellt, dass diese nicht dem Alter entsprechend wahrgenommen wurde.

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Bei der Webseite von der Pizzeria ist deren Zertifikat vor einem Monat abgelaufen. Da kannst du nichts dazu, da hat der Betreiber vergessen, das zu erneuern.

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Technisch geht das schon, nur ohne Abschirmung wirst du die Grenzwerte für die elektromagnetische Verträglichkeit nicht einhalten können. Ggf. verusacht der PC dann Störungen bei anderen Geräten oder stürzt ab, wenn du mit dem Handy zu nah rankommst. Verkaufen dürfte man sowas nicht, die Gehäuse im Handel haben wegen dieser Abschirmung mindestens eine Seite aus Metall.

Plexiglas ist auch nur bis 70 oder 80 Grad temperaturbeständig, weswegen ich mit stark überlegen würde, die Grundplatte vom Mainboard auch da draus zu machen. Da muss schon ziemlich viel Luft durch den kleinen Spalt, damit es die nicht erreicht (je nach CPU erreicht die ja über 90°).

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Ich habe sowieso einen Webserver auf meinem lokalen Rechner laufen, richtig große Dateien schicke ich daher einfach direkt von / zu meinem Rechner, wenn es unbedingt online sein muss. Alles bis zum einstelligen GB-Bereich schicke ich über meine eigene Nextcloud, die auf einem Mietserver läuft.

SSD per Post ist aber je nach Größe trotz Glasfaser ggf. schneller...

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Ich persönlich habe aktuell nur Erfahrungen mit Laserdruckern. Wobei ich recht selten drucke, aber wenn, dann auf einmal auch ziemlich viele Seiten. Und ich nehme das Ding vor allem zum Scannen zur Dokumentenarchivierung, daher war bei mir Duplex-Scan, Einzug und Netzwerkscan/-druck sowie Linux-Kompatibilität immer ein Ausschlusskriterium.

HP: Alte Laserjet-Drucker waren ziemlich unverwüstlich und haben getan was sie sollten. Ich habe aktuell einen ein paar Jahre alten Farblaser-Multifunktionsdrucker, der aber schon erste Ausfallerscheinungen (blue Punkte, Vorlageneinzug) hat. Die Touch-Bedienung ist auch nicht das Wahre, insbesondere bei der Eingabe von Faxnummern (Schande auf mein Haupt) nervt es. Schön ist, dass das Ding vom Einzug Duplex-Scan kann und die Dokumente bei mir dann direkt in paperless ngx abwirft. Aktuell wäre ich mit HP aber vorsichtig, die scheinen aktuell darauf aus zu sein, Seitenabos statt Drucker zu verkaufen.

Brother MFC-? hatte ich vorher, s/w, Duplex-Scan (allerdings nicht mit 2 Scanzeilen sondern die Seite wurde 2x durchgezogen) und robust. Kein Touch, nur Textdisplay und richtige Tasten, aber sehr einfache Bedienung. Allerdings nicht ganz so schnell und die Kartuschen waren kleiner und pro Seite teurer.

Bei meinen Eltern steht ein Lexmark s/w Multifunktionsdrucker seit einigen Jahren, das Ding ist groß und hässlich (und überdimensioniert, war damals billig weil altes Modell), funktioniert aber absolut zuverlässig und wenn man deren Bedienkonzept einmal kapiert hat ist es auch ganz sinnvoll. Dazu hat es neben dem Display auch "richtige" Tasten.

Zu Epson und Canon kann ich nichts sagen, meinen letzten Epson hatte ich vor ca. 30 Jahren und für einen 9 Nadeldrucker tat der auch, was er sollte, er war halt laut. Canon hatte ich in der Zeit als Nachfolger als Tintendrucker, aber das war dann der Grund, nie wieder einen Tintendrucker zu kaufen, weil entweder die Tinte war leer oder eingetrocknet, wenn man den brauchte.

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Vor ca. einem Jahr wurde es für selbstverständlich erklärt von uns Fotos zu machen für unsere Firmenhomepage.

Ohne das du zumindest eine Einwilligung nach DSGVO oder einen Modelvertrag unterschrieben hast ?

Was steht in deinem Arbeitsvertrag, ist da explizit aufgeführt, dass du auch als Model für die Firma arbeitest und aufgrund des AV explizit die Rechte am eigenen Bild an die Firma abtrittst?

War da nichts dergleichen, verstößt die Firma gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Kunsturhebergesetz (Recht am eigenen Bild). DSGVO Verstöße können für die Firma teuer werden, wenn du das dem Landesdatenschutzbeauftragten meldest, außerdem köntest du auch Schadenersatz und die Entfernung der Bilder verlangen (per Anwalt für Datenschutzrecht). Danach wirst du dort aber nicht mehr arbeiten wollen.

Wahrscheinlich ist es daher schlauer, mit dem Chef über einen entsprechenden Modelvertrag (zurückdadiert) zu verhandeln und dabei auch die zusätzliche Vergütung anzusprechen.

Ergänzung: Modelvertrag deswegen, weil eine Einwilligung nach DSGVO zwar reicht, aber jederzeit widerrufen werden kann. Das ist für die Firma blöd, wenn entsprechende Werbemittel produziert wurden.
Ich habe "nur" eine Einwilligung nach DSGVO für die Veröffentlichung meines Bildes auf der Firmenhomepage unterschrieben, allerdings wird das Buld auch nur auf der Homepage verwendet und nicht in der Werbung.

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