Das Gutachterverfahren in der Psychotherapie ist sicher diskussionswürdig. Solange Psychotherapeuten wegen langer Wartezeiten schon im Eigeninteresse die Prognose gründlich und realistisch abschätzen, und nur die Behandlungen aufnehmen, die auch eine günstige Prognose erwarten lassen, und Behandlungen ob langer Wartelisten so kurz als möglich halten, sehe ich da auch keine Probleme, auf das Gutachterverfahren (zumindest probeweise) zu verzichten, sofern dieser Verzicht ersatzlos geschieht (und nicht zB durch fragwürdige Fragebögen ersetzt wird).
Bei Kostenerstattungsverfahren gibt es aber sehr wohl Hinweise, dass Psychotherapeuten die Prognose (unklar, ob bewusst oder unbewusst) fehlerhaft einschätzen und / oder zuweilen auch Behandlungen beginnen, bei denen ein Patient potenziell Schaden nehmen wird. Da scheint eine Prüf- und Kontrollinstanz also notwendig.