Die Wahrscheinlichkeit das ihr morgen erneut ein Reh abfahren würdet ist so gering und geht gegen Null. Du kannst es dir Anhand der Wahrscheinlichkeit Rechnung auch ausrechen. Daher brauchst du auch keine Angst davor haben erneut in ein Auto zu steigen.

Das mit dem Unfall ist sehr traurig, aber lässt sich leider nicht mehr ändern.

Die Schule lenkt dich auf alle Fälle ab und du lernst auch viel neues und kannst dich mit deinen Freundinnen und Freunden austauschen oder zusammen abhängen.

Versuche jetzt etwas Musik zu hören und an was anderes zu denken.

Falls du noch Fragen hast kannst du dich gerne melden.

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Jede Schule hat seine Aufnahme Voraussetzungen, wenn er sich verbessert hat, dann dürfte einer Aufnahme auch nichts im Wege stehen.

Ansonsten einfach eine andere Schule auswählen, die ihn aufnimmt.

Ich persönlich sehe bei einer 5 in Mathe nicht das Problem bei dem Zeugnis, dies kann man durch Nachhilfe leicht verbessern. Vor allem liegt vieles auch an den Lehrkräften, wie diese den Unterrichtsstoff vermitteln.

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Hast du schon mal an ein Internat gedacht? Bei der Situation kannst du gegebenenfalls auch vom Jugendamt gefördert werden.

Aber an aller erster Stelle muss deine Mam einen Anwalt einschalten und die Reparaturen einklagen. Vor allem auch die Mietminderung... Dazu muss sie nur Prozesskostenhilfe beantragen und bekommt dies umsonst, dass alles macht der Fachanwalt für Mietrecht auch die Beantragung.

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Mit 3 Monaten wächst Ihr Baby schnell. Durchschnittsgewicht für ein 3 Monate altes Mädchen liegt zwischen 5.4 bis 7.4 kg, und sie durchschnittliche Länge is 56 zu 63 cm. In dieser Phase entwickelt Ihr Baby eine bessere Kontrolle über seinen Kopf und interagiert mehr mit seiner Umgebung.

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Hallo, wenn die Punkte alle zutreffend sind, dann würde ich mich an eine Beratungsstelle und das Jugendamt wenden. Auf Dauer ist dies keine Lösung mehr zuhause dem Terror ausgesetzt zu sein.

Besonders, wenn ein weiteres Kind kommt und nur ein Kinderzimmer vorhanden ist, kann sich die Lage schnell zuspitzen.

Wenn du noch Schulpflichtig bist, dann gehe doch übers Jugendamt in ein Internat, dort wo du dich auf deine schulischen Leistungen konzentrieren kannst. Du kannst dir auch ein Internat aussuchen und es dem Amt vorschlagen, ob diese die Kosten dafür zahlen.

Am besten im Jugendamt anrufen, deinen Fall schildern und fragen. Alternativ kannst du auch bei einem Familienanwalt anrufen und dein Problem schildern, eine kurze Auskunft würde in deinem Fall, denke ich, auch kostenlos sein.

Du kannst dich auch an Beratungsstellen wenden, die können dir gezielte Auskünfte hinsichtlich des Auszuges begeben.

https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/kinder-jugendliche/start

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Wäre mit deinem Studiengang als Soziologe und Theologe eine Karriere bei der Diözese oder Religionslehrer nicht besser.

Voraussetzung bei der Polizei Bayern: https://www.bevi.polizei.bayern.de/index.php?ac=jobad&id=13

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Ich wäre lieber dafür, dass die Angestellten des Lokal anständig bezahlt werden...

Zweck des Trinkgeldes ist in Europa meist der besondere Service, die Freundlichkeit, Schnelligkeit oder die gute Qualität in Gastronomie oder sonstigen Dienstleistungszweigen.

Ich persönlich gebe gerne Trinkgeld, aber sollte der Service misserabel sein oder das Essen sehr schlecht sein, dann gebe ich auch kein Trinkgeld, da ich mit dem Trinkgeld die außergewöhnliche Leistung bewerte.

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Ganztagsschule finden ich persönlich sehr gut. Man kommt zwar erst am späten Nachmittag nach Hause, aber man hat bereits alles für die Schule gemacht. Man muss eventuell nur noch etwas lernen für Schulaufgaben.

Meine Kinder finden dies sehr angenehm, am Nachmittag spielen die Kindern untereinander auch Spiele usw. ABER an erster Stelle steht der schulische Erfolg. Am Nachmittag sind bei uns auch Lehrer vor Ort die einem bei Aufgaben helfen können. Meine Kinder gehen auf ein Gymnasium mit einer OGS (Offene Ganztagsschule)

Kann dir dies nur empfehlen.

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Hier finden Sie eine Liste mit Blutgruppen der Eltern und den möglichen Blutgruppen des Kindes (Elternteil 1 + Elternteil 2 = Möglichkeit 1, Möglichkeit 2, Möglichkeit 3, Möglichkeit 4):

0 + 0 = 0

0 + A = 0 oder A

0 + B = 0 oder B

0 + AB = A oder B

A + A = A oder 0

A + B = A oder B oder 0 oder AB

A + AB = A oder B oder AB

B + B = B oder 0

B + AB = A oder B oder AB

AB + AB = A oder B oder AB

https://www.blutspendedienst-west.de/magazin/basiswissen-blut/wie-werden-blutgruppen-vererbt

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Meinem Freund (Zahnarzt) seine Kinder haben im Ausland studiert und kamen als Zahnärzte zurück. Das Studium in Spanien war sehr schön gewesen, sagten mir seine Kinder.

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Kind anschreien: Wann es strafbar ist und wann nicht

Wem ist es nicht schon einmal passiert? Der Tag war anstrengend, Du hast seit Tagen nicht richtig geschlafen, die Nerven liegen blank und Dein Kind macht zum hundertsten Mal genau das Gegenteil von dem, worum Du es gebeten hast. Der ganze Frust entlädt sich bei Dir in lautem Geschrei, sodass selbst dem selbstbewusstesten Kind Angst und bange wird. Im Nachhinein plagt Dich womöglich das schlechte Gewissen. Doch hast Du gleich eine Straftat begangen, Dein Kind anzuschreien?

Die klare Antwort: Nein, das hast Du nicht. Schließlich bist auch Du nur ein Mensch, dessen Gefühle sich manchmal nicht im Zaun halten lassen.

Nichtsdestotrotz gilt, dass Kinder ein Recht auf Schutz vor Gewalt haben. Und das bezieht sich nicht ausschließlich auf Handgreiflichkeiten. Denn auch Worte können der kleinen Seele schaden. So ist es sogar in §1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgeschrieben. Darin heißt es: „Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.“

Nach §223 des Strafgesetzbuches gilt jeglicher Versuch, einen anderen Menschen und damit auch Kinder körperlich oder psychisch zu schaden, als strafbar. Verurteilte müssen sogar mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren rechnen.

Die Frage, ob Du Deinem Kind nun Gewalt antust, wenn Du es anschreist, dürfte Zündstoff für heftige Debatten sein. Doch sicherlich wird Dich kein Gericht verurteilen, weil Du Deinen Gefühlen einmal vor Deinem Kind freien Lauf gelassen hast.

Schreit jemand sein Kind allerdings permanent an, wirft mit Beleidigungen wie "Versager" und "Nichtsnutz" sowie Vorwürfen um sich, droht mit Liebesentzug und erniedrigt sein Kind verbal, kann dieses Verhalten durchaus unter strafbare Gewalt fallen. Allerdings sind solche Eltern oft selbst so überfordert mit der Erziehung, dass sie selbst erkennen sollten, Hilfe von außen dringend nötig zu haben.

Ständig angeschrien zu werden, kann die Seele eines Kindes sehr stark belasten. Betroffene Kinder enden auch als Erwachsene häufiger mit Angststörungen oder Depressionen.

Umso wichtiger ist es, sich mit gewaltfreier Kommunikation auseinanderzusetzen und mögliche Muster, die sich seit der eigenen Kindheit eingeprägt haben, zu durchbrechen.

Nachzulesen unter: https://www.netmoms.de/ist-es-strafbar-sein-kind-anzuschreien-das-musst-du-wissen_165609

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