Natürlich ist der Tipp mit dem Tierarzt genau richtig! Ergänzend dazu folgende Hinweise:

  • ein blau-roter Kamm weist auf Herzprobleme hin
  • die dünne Eierschale weist auf Kalkmangel hin (bekommen Deine Hühner ausreichend Kalk über Grit, Muschelschalen o. ä.?)
  • Anzeichen für eine Verstopfung sehe ich nach Deiner Schilderung nicht
  • abhängig von der Hühnerrasse kann mit 5 Jahren auch schon mal die Lebenszeit eines Huhnes zu Ende gehen, und das, was Du siehst, sind die ersten Anzeichen dafür, dass der natürliche Abschied naht
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Die Nichtversetzung ist ein Verwaltungsakt, und dagegen kann man Widerspruch bei der Schule einlegen. Frist ist einen Monat nach Zugang des Schreibens bzgl. Nichtversetzung, wenn es dort eine Rechtsbehelfsbelehung gibt, ansonsten beträgt die Frist ein Jahr.

Die Schule muss den Widerspruch prüfen, und wenn sie ihm nicht abhilft, muss sie den Vorgang der nächsthöheren Schulbehörde vorlegen.

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Ich verwende auch Kieselgur in meinem Hühnerstall. Kieselgur ist kein chemisches Mittel, sondern besteht hauptsächlich aus den Schalen fossiler Kieselalgen, deswegen habe ich überhaupt keine Bedenken, die Eier zu nutzen.

Bitte aber beim Ausbringen von Kieselgur eine Atemschutzmaske tragen, da das feine Pulver in der Lunge Schäden hervorrufen kann.

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Meine Frage ist zunächst, ob Du an einer ernsthaften Antwort auf Deine Frage interessiert bist, oder es Dir darum geht, etwas Negatives zu Kirche, Religion o. ä. zu äußern.

Falls Ersteres der Fall sein sollte: Den Kirchen wurde vor rund 200 Jahren ein Großteil ihres Grundbesitzes weggenommen (enteignet). Mit den Erträgen aus diesem Grundbesitz wurden bis dahin die kirchlichen Ausgaben (Personal, Gebäudeunterhaltung u. a.) bestritten. Um diese Ausgaben weiterhin bestreiten zu können, erhielten die Kirchen stattdessen Zahlungen von den Enteignern. Und das passiert bis heute, weil der Staat (in Rechtsnachfolge der früheren Enteigner) dazu rechtlich verpflichtet ist. Es gibt zwei Möglichkeiten, diese Verpflichtung zu beenden: Entweder gibt man das seinerzeit enteignete Land zurück, oder aber man gilt die laufende Zahlungsverpflichtung mit einer Einmalzahlung ab. Beides wird staatlicherseits nicht gewollt bzw. ist finanziell nicht machbar. Deswegen bleibt es bis auf Weiteres bei den jährlichen Zahlungen.

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Als Geflügelzüchter kann ich Dir sagen, dass das geht, wenn die Hähne zusammen aufgewachsen sind und nicht getrennt waren, dann kennen sie sich und haben denselben "Stallgeruch". Das mache ich in der Zeit zwischen Erlangung der Geschlechtsreife und den Ausstellungen auch, damit die Hennen "geschont" werden. Aber es macht eigentlich wenig Sinn, sie so auf längere Zeit zu halten, denn zum einen fehlt ihnen doch was ganz Entscheidendes zum Glücklichsein als Hahn, und zum anderen: Was will man mit so vielen Hähnen auf einem Haufen - viel Krach durch das Krähen, und keine Eier im Nest. Und kleinere Reibereien wird es vermutlich auch geben - wie es so ist, wenn Kerle zu lange aufeinander hocken ...

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Der größte Teil der Kirchensteuereinnahmen wird dazu verwendet, die Arbeit vor Ort in den Kirchengemeinden zu finanzieren (Gehalt Pastor und
ggf. weiterer Mitarbeitender, Unterhaltung kirchlicher Gebäude, weitere
Sachkosten der Gemeindearbeit). Eine Statistik für den Bereich der
evangelischen Kirche ist hierüber abrufbar:

archiv.ekd.de/download/kirchesteuern_und_finanzen_2017.pdf

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Der größte Teil der Kirchensteuereinnahmen wird dazu verwendet, die
Arbeit vor Ort in den Kirchengemeinden zu finanzieren (Gehalt Pastor und
ggf. weiterer Mitarbeitender, Unterhaltung kirchlicher Gebäude, weitere
Sachkosten der Gemeindearbeit). Eine Statistik für den Bereich der
evangelischen Kirche ist hierüber abrufbar:

archiv.ekd.de/download/kirchesteuern_und_finanzen_2017.pdf

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Was eine Anstellung in der evangelischen Kirche betrifft, so empfehle ich, sich einmal § 3 der sog. Loyalitätsrichtlinie anzusehen: https://www.ekd.de/loyalitaetsrichtlinie.html

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Die Frage ist eigentlich nicht, wie groß der Stall ist, sondern wie groß der Auslauf ist, denn in der Regel halten sich die Hühner tagsüber draußen auf, und sind nur selten im Stall. Ich selbst habe schon gute Erfahrungen mit 3 Hähnen bei 10 Hennen gemacht, aber die liefen auch frei bei mir im Garten herum und konnten sich so verteilen bzw. aus dem Weg gehen.

Im Zweifelsfall würde ich es auf einen Versuch ankommen lassen, und nicht schon im Vorhinein einen Hahn schlachten. Das kann man dann immer noch machen, wenn es nicht funktionieren sollte.

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Eine Ersatzsteuer für die Kirchensteuer gibt es nicht, dennoch ist es nicht so, dass Du bei einem Austritt mehr Geld genau in Höhe der bisherigen Kirchensteuer in der Tasche hättest, sondern weniger. Der Grund ist folgender: Die gezahlte Kirchensteuer wird bei der Berechnung der zu zahlenden Einkommensteuer als Sonderausgabe steuermindernd berücksichtigt. Fällt nun die Zahlung der Kirchensteuer weg, kann diesbezüglich auch nichts mehr als Sonderausgabe geltend gemacht werden mit der Folge, dass die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer steigt (und auch die Höhe des Solidaritätszuschlags).

Auch im Hinblick auf die Kapitalertragsteuer (was ja letztlich auch eine Form der Einkommensteuer ist) ist es im Prinzip dasselbe: Ist man Kirchenmitglied, zahlt man zwar rd. 2,2% Kirchensteuer auf die Kapitalerträge, muss dafür aber aufgrund des Sonderausgabenabzugs "nur" 24,4499 % Kapitalertragsteuer und 1,3447% Solidaritätszuschlag zahlen. Ist man nicht mehr Kirchenmitglied, zahlt man natürlich auch keine Kirchensteuer mehr auf Kapitalerträge, muss dafür dann aber 25% Kapitalertragsteuer und 1,375% Solidaritätszuschlag zahlen.


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Wenn der Junghahn nun 10 Wochen alt ist, würde ich ihn nun zu den Alttieren setzen, damit er sich noch gut unterordnet. - Ich habe bislang mehrfach Junghähne zu Althähnen gesetzt, und das ging immer eine ganze Zeit lang gut, bis zu 1,5 Jahre lang. Dann kam jedoch irgendwann der Zeitpunkt, in dem der Junghahn gemerkt hat, dass der "Alte" doch gar nicht so stark ist, wie immer angenommen, und es zum Kampf kommt. Da muss man dann aufpassen, dass sie sich nicht schwer verletzen. Und spätestens dann sollte man überlegen, ob man nicht einen der Hähne weggibt.

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Der größte Teil der Kirchensteuereinnahmen wird dazu verwendet, die Arbeit vor Ort in den Kirchengemeinden zu finanzieren (Gehalt Pastor und ggf. weiterer Mitarbeitender, Unterhaltung kirchlicher Gebäude, weitere Sachkosten der Gemeindearbeit). Eine Statistik für den Bereich der evangelischen Kirche ist hierüber abrufbahttp://www.ekd.de/download/kirchensteuern_und_finanzen.pdfpdf

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Ohne den Steuerbescheid gesehen zu haben, kann man die Frage nicht konkret beantworten. Es kann sich um einen Fehler beim Finanzamt handeln, es kann aber auch eine andere Ursache haben. So ist es ja so, dass, wenn von Ehegatten nur eine Person der Kirche angehört, und diese Person im Vergleich zum nicht der Kirche angehörenden Ehegatten relativ wenig verdient, das sog. besondere Kirchgeld als Kirchensteuer angesetzt wird. Hintergrund ist, dass man davon ausgeht, dass sich die Ehegatten das gemeinsame Einkommen teilen (Zusammenveranlagung), und von daher das Kirchenmitglied im Grunde mehr zur Verfügung hat als das eigene Einkommen. Oder anders: Es soll vermieden werden, dass man kirchliche Leistungen in Anspruch nimmt, ohne dafür den Beitrag zu leisten, den andere mit vergleichbaren finanziellen Möglichkeiten geben.

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Die Höhe der Einkommensteuer, die auf die Rente entfällt, kann dem Einkommensteuerbescheid entnommen werden, oder, wenn keine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde, auch online berechnet werden, z. B. unter https://www.smart-rechner.de/rentenbesteuerung/rechner.php . Die Kirchensteuer beträgt 9% der Einkommensteuer.

Die nächste Wiedereintrittstelle für Rügen ist in Stralsund: Propsteibüro Stralsund, Mauerstraße 1, Stralsund, Tel.: 03831–26 41 20, hst–propstei@pek.de. Man kann sich aber auch direkt an die örtliche Kirchengemeinde wenden.

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Es ist Grundvoraussetzung für eine evangelische Pfarrerin, dass sie auch der Evangelischen Kirche angehört! Und dann muss natürlich auch Kirchensteuer bezahlt werden, die 9% (in Bayern/Baden-Württemberg: 8%) der Einkommensteuer ausmacht. Bei einem Jahresverdienst von 50.000 € und einem angenommenen Steuersatz von 20% wären das also 10.000 € Einkommensteuer, und darauf 8 bzw. 9 Prozent Kirchensteuer ergäben 800 bzw. 900 € Kirchensteuer pro Jahr.

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Die Frage klingt einfach, ist aber gar nicht so einfach zu beantworten: Im Jahr 2003 verglichen die Bundesforschungsanstalten im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Produkte aus der konventionellen und ökologischen aus der Landwirtschaft: Bei Eiern wurden dabei keine Unterschiede in der ernährungsphysiologischen Qualität gefunden.

Was aber seinerzeit nicht getestet wurde, sind Rückstände von Medikamenten wie z. B. Antibiotika. Auch ist es so, dass das Huhn nur das zu einem Ei verarbeiten kann, was es auch zu fressen bekommt, und da ist dann schon ein Unterschied, ob es mehr oder weniger ausschließlich Sojamehl ist, oder aber Körner, Grünfutter etc. , und das merkt man auch geschmacklich. Ich halte seit vielen Jahren Hühner frei im Garten, die können alles picken und fressen, was sie finden und ihnen schmeckt, und glaub mir, ein Ei den denen kannst Du schon allein geschmacklich nicht mit einem im Discounter gekauften Ei vergleichen. Und ich bin mir sicher, da nicht irgendwelche Medikamentenrückstände zusätzlich zu mir zu nehmen. Insoweit: Auch, wenn es aus ernährungsphysiologischer Sicht egal sein sollte, würde ich immer die Eier von "glücklichen" (= artgerecht gehaltenen) Hühnern vorziehen.

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