Aussage dieses Satzes?
Guten Tag,
ich bin bei der Lektüre eines juristischen Buches auf einen Satz gestoßen, von dem ich mir nicht sicher bin, ob ich ihn richtig erfasse. Es geht hierbei nicht um das Rechtiche an sich, sondern vielmehr um das Sprachliche.
Der Satz lautet folgendermaßen: Demgegenüber ist die Nichtversetzung nicht auch dem Gesetzesvorbehalt zu unterstellen.
Ich fasse die Bedeutung dieses Satzes so auf, dass die vorher genannten Sachverhalte dem Gesetzesvorbehalt zu unterstellen sind, die Nichtversetzung im Gegensatz dazu jedoch nicht.
Wird der Satz von euch auch so verstanden?
Vielen Dank im Voraus!