Die Eheschließung zwischen zwei konfessionsverschiedenen Ehepartnern ist zunächst an eine ausdrückliche Erlaubnis (c. 1124 CIC) vonseiten des zuständigen Ortsordinarius unter bestimmten Bedingungen (c. 1125 CIC) gebunden:

"Die Eheschließung zwischen zwei Getauften, von denen der eine in der katholischen Kirche getauft oder nach der Taufe in sie aufgenommen worden ist, der andere Partner aber einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft zugezählt wird, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht, ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Autorität verboten." (c. 1124 CIC)

"Eine solche Erlaubnis kann der Ortsordinarius gewähren, wenn ein gerechter und vernünftiger Grund vorliegt; er darf sie nur erteilen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

1° der katholische Partner hat sich bereitzuerklären, Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, und er hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden;

2° von diesen Versprechen, die der katholische Partner abgeben muß, ist der andere Partner rechtzeitig zu unterrichten, so daß feststeht, daß er wirklich um das Versprechen und die Verpflichtung des katholischen Partners weiß;

3° beiden Partnern sind die Zwecke und die Wesenseigenschaften der Ehe darzulegen, die von keinem der beiden Eheschließenden ausgeschlossen werden dürfen." (c. 1125 CIC)

Die deutschen Bischöfe haben übereinstimmend bestimmt, dass alle Geistlichen mit allgemeiner Traubefugnis (d. h. z. B. alle Pfarrer) von sich aus beim Traugespräch die Erlaubnis erteilen können. Dabei sollen sie auch ad cautelam vom Ehehindernis der Religionsverschiedenheit dispensieren, falls etwa der nichtkatholische Partner unwissentlich nicht gültig getauft ist.

Eine explizite Erlaubnis des Ortsordinarius muss in Deutschland nur dann eingeholt werden, wenn

  • der nichtkatholische Partner beim Traugespräch nicht anwesend ist
  • das Ordinariat ohnehin wegen einer anderen Sache (z. B. Dispens von einem Ehehindernis) angegangen werden muss
  • die Bedingungen aus c. 1125 nicht erfüllt sind
  • sich anderweitige Schwierigkeiten ergeben

Erfolgt die Eheschließung zwischen Eheleuten verschiedener Konfessionen ohne dass die entsprechende Erlaubnis erteilt wurde, folgt aus diesem Umstand jedoch nicht die Ungültigkeit der Ehe.

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Hallo!

Der Sonntag nach Ostern bildet den Abschluss der Osteroktav, also einer eigenen, achttägigen Festwoche am Beginn der fünfzigtägigen Osterzeit. Es ist anzunehmen, dass sich die Osteroktav im Verlauf des 4. Jh. aus der Taufpraxis der Alten Kirche entwickelt und als eigene Festwoche verselbstständigt hat. Analog bekamen in den folgenden Jahrhunderten auch die großen, sich in der Entwicklung befindlichen Jahresfeste Pfingsten und Epiphanie, später Weihnachten und Himmelfahrt, dann ab dem Spätmittelalter bis ins 19. Jh. hinein die meisten weiteren hohen Feste eine eigene Festoktav (bis 1955 hatten im Verlauf des Kirchenjahres 21 Feste eine solche Festoktav).

Die Osteroktav lässt sich ab dem Ende des 4. Jh. flächendeckend nachweisen. Dass die Osteroktav ursprünglich eine Taufoktav war, zeigt ihre inhaltliche und liturgische Ausgestaltung in den älteren Sakramentarien. Bereits im 3. Jh. hat sich die nächtliche Feier des Jahres-Pascha (Osternacht) als bevorzugter Tauftermin in Ost- und Westkirche herausgebildet. Im Gelasianum (6./7. Jh.) und im Gregorianum-Hadrianum (8. Jh.) werden die Tage der Osteroktav mit in albas bezeichnet, der Sonntag als Dies Dominica post albas. Daher stammt die Bezeichnung als "Weißer Sonntag" (Dominica in albis). Hintergrund ist die wohl bis ins Mittelalter hineinreichende österliche Taufpraxis, die ihren Ursprung in der stadtrömischen Liturgie hat: Die Täuflinge der Osternacht bekamen ein weißes Taufgewand (Albe) und nahmen mit diesem Gewand bekleidet an den Gottesdiensten dieser Oktav mit ihrem Taufgedächtnis und ihren mystagogischen Katechesen teil, ehe sie die Alben am "Weißen Sonntag" wieder ablegten. Dass schon im Mittelalter die ursprüngliche Oktav auf den Samstag nach Ostern verkürzt wurde, zeigt die Bezeichnung Dies Dominica post albas ("Sonntag nach den weißen Gewändern") im Gregorianum-Hadrianum. Demnach bezeichnet das für die ganze Lateinische Kirche einheitliche Missale Romanum von 1570 sowohl den Samstag als auch den Sonntag als Sabbato in albis und Dominica in albis.

Dies galt bis zur Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil im Jahre 1969. Hier wurde die Bezeichnung "Weißer Sonntag" sinnvollerweise zugunsten von "Zweiter Sonntag der Osterzeit" (Dominica secunda paschae) aufgegeben und verworfen. Hintergründig war die Motivation, die einheitliche Struktur der fünfzigtägigen Osterzeit (Pentecoste) möglichst wiederherzustellen, die im Laufe der Jahrhunderte durch viele Auswüchse konterkariert wurde.

Die Osterfeier ist und blieb als Feier des Jahres-Pascha bevorzugter Termin für die feierlichen Initiationssakramente. Mit der Hinwendung zur Säuglings- und Kindertaufe ging bis ins Hochmittelalter die Anzahl der Erwachsenentaufen zwar stark zurück, aber die Osterfeier und Osteroktav behielt mit der Betonung des Taufgedächtnisses ihr eigenes Gepräge. Dass Taufe und Firmung einerseits und Eucharistie andererseits als Initiationssakramente eng zusammengehören, wurde und wird mit dem kirchenrechtlichen Gebot zur Osterkommunion betont.

Ab dem 17. Jh. lässt sich die Praxis nachweisen, Kinder in einem feierlichen Ritus kollektiv zur Erstkommunion zu führen. Dieser Brauch hat sich erst im Verlauf des 19. Jh. flächendeckend in der Lateinischen Kirche durchgesetzt. Ein vielerorts bevorzugter Erstkommuniontermin war und ist der Weiße Sonntag, vermutlich um dem inneren Zusammenhang zwischen Taufe (Ostern) und Eucharistie (Erstkommunion) auch äußerlich Ausdruck zu verleihen. Allerdings ist das nicht zwingend. Viele Gemeinden feiern im Verlauf der Osterzeit (auch an und um Himmelfahrt) Erstkommunionen. Ebenso wie sich in der Praxis der Lateinischen Kirche der innere Zusammenhang zwischen Taufe und Firmung äußerlich völlig gelöst hat, so ist es auch mit der Erstkommunion zu beobachten: An vielen Orten ist man dazu übergegangen, die Erstkommunion im Frühsommer oder im Herbst zu feiern.

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Zunächst einmal ist die Sachlage kirchenrechtlich eindeutig:

"Spender des Bußsakramentes ist allein der Priester." (c. 965 CIC)

Hier wird die Weihegewalt als notwendiges Gültigkeitskriterium vonseiten des Spenders normiert. Ein Diakon oder ein Nichtkleriker kann also nicht Spender Bußsakramentes sein. Das gilt ohne Ausnahme. Die kurze Antwort auf Deine Frage ist also: Nein, auch in Todesgefahr ist und bleibt der Priester alleiniger Spender des Bußsakraments.

Darüber hinaus hat der kirchliche Gesetzgeber weitere Normen erlassen, die regeln, unter welchen Bedingungen ein Priester Spender des Bußsakramentes sein kann:

"Zur gültigen Absolution von Sünden ist erforderlich, daß der Spender außer der Weihegewalt die Befugnis besitzt, sie gegenüber den Gläubigen, denen er die Absolution erteilt, auszuüben." (c. 966 §1 CIC)

Neben der mit der Priesterweihe empfangenen Weihegewalt bedarf es also einer kirchenamtlichen Befugnis zur Feier des Bußsakramentes. Wer diese Befugnis nicht besitzt, kann auch nicht das Bußsakrament spenden, auch wenn er Priester ist. Das Kirchenrecht normiert hier Gültigkeitskriterien für das Sakrament. Es geht nicht um ein bloßes Dürfen oder Nichtdürfen, sondern um das Können oder Nichtkönnen. Hierbei gilt der Grundsatz: Wer eine Rechtshandlung nicht gültig vornehmen kann, darf auch nicht so tun als ob.

Weiter regelt das Kirchenrecht näheres zur Verleihung dieser Befugnis:

"Diese Befugnis kann ein Priester von Rechts wegen oder durch Verleihung von der zuständigen Autorität nach Maßgabe des can. 969 erhalten." (c. 966 §2 CIC)

Von Rechts wegen haben die Befugnis zur Entgegennahme von Beichten der Papst, die Kardinäle und die Bischöfe (vgl. c. 967 §1 CIC) und z. B. alle Pfarrer (vgl. c. 968 §1 CIC). Anderen Priestern wiederum muss diese Befugnis vom zuständigen Ortsordinarius schriftlich (vgl. c. 973 CIC) verliehen werden. Das darf nur geschehen, wenn feststeht, dass der Priester seelsorglich dafür geeignet ist (vgl. c. 970 CIC). Die Befugnis kann auch ganz oder teilweise wieder entzogen werden (vgl. c. 974 CIC), etwa dann, wenn sich ein Priester grenzverletzend (sei es körperlich, verbal oder geistlich-spirituell) verhalten hat.

Darüber hinaus gilt bei Todesgefahr:

"Jeder Priester absolviert, auch wenn er die Befugnis zur Entgegennahme von Beichten nicht besitzt, jegliche Pönitenten, die sich in Todesgefahr befinden, gültig und erlaubt von jedweden Beugestrafen und Sünden, auch wenn ein Priester mit entsprechender Befugnis zugegen ist." (c. 976 CIC).

Hier schränkt der kirchliche Gesetzgeber ein Gültigkeitskriterium im Falle von Todesgefahr ein. Er hat dabei "das Heil der Seelen vor Augen, das in der Kirche immer das oberste Gesetzt sein muß." (c. 1752 CIC)

Es gibt also vonseiten des Spenders zwei Gültigkeitskriterien für das Bußsakrament: (1.) die Priesterweihe und (2.) die Beichtbefugnis. Die Frage ist jetzt: Warum macht der kirchliche Gesetzgeber nur beim zweiten Kriterium eine "Ausnahme", wenn sich jemand in Todesgefahr befindet?

Für den kirchlichen Gesetzgeber hat das Kirchenrecht zwei "Quellen": Das göttliche Recht (ius divinum), das prinzipiell unveränderbar ist, und das rein kirchliche Recht (ius mere ecclesiaticum), das als menschliches Recht der gesetzgebenden Verfügungsgewalt unterliegt. Für den kirchlichen Gesetzgeber entspringt die Norm, dass nur ein Priester die Beichte entgegen nehmen und die Absolution erteilen kann, dem positiven göttlichen Recht. Sie ist daher prinzipiell unveränderlich und lässt insofern keine "Ausnahmen" zu. Die Art und Weise, wie die Beichtbefugnis verliehen werden kann, ist hingegen eine rein organisatorisch-disziplinarische Frage, die der Reglungskompetenz des kirchlichen Gesetzgebers unterliegt.

Nochmal zurück zu der von dir geschilderten Situation. Hier lohnt sich, um beim Kirchenrecht zu bleiben, ein Blick in die Eingangsnorm zum Bußsakrament:

"Das persönliche und vollständige Bekenntnis und die Absolution bilden den einzigen ordentlichen Weg, auf dem ein Gläubiger, der sich einer schweren Sünde bewußt ist, mit Gott und der Kirche versöhnt wird; allein physische oder moralische Unmöglichkeit entschuldigt von einem solchen Bekenntnis; in diesem Fall kann die Versöhnung auch auf andere Weisen erlangt werden."

Lassen wir mal die theologisch hochproblematische Aussage, dass das Bußsakrament "den einzigen ordentlichen Weg" bildet, auf dem die "schweren Sünden" vergeben werden können, so stehen. Es geht bei den Sakramenten letztlich um die realsymbolisch ausgedrückte Heilszuwendung Gottes in der Vergegenwärtigung des Christusmysteriums. Sakramentalität der Kirche und in der Kirche ist nicht exklusiv auf die sieben Sakramente beschränkt. Ebenso wenig sind die Sakramente exklusive "Heilszeichen" oder "Gnadenvermittler" Das drückt sich in dem Wörtchen "ordentlich" (modum ordinarium) aus. Wo es einen "ordentlichen Weg" gibt, muss es auch einen "außerordentlichen Weg" (modum extraordinarium) geben, wobei "außerordentlich" keinesfalls mit "unordentlich" verwechselt werden darf. Der außerordentliche Weg wird hier kirchenrechtlich eng und schmallippig beschrieben:

"allein physische oder moralische Unmöglichkeit entschuldigt von einem solchen Bekenntnis; in diesem Fall kann die Versöhnung auch auf andere Weisen erlangt werden."

Ziel ist die Versöhnung, die immer etwas dialogisch-personales ist. Sie kann daher nicht unabhängig vom Menschen gedacht werden, der sich versöhnen lassen möchte. Das persönliche Bekenntnis (Beichte) und die Absolution bilden zwar hinsichtlich des Bußsakramentes eine untrennbare Einheit, allerdings stellt diese "bloß" den "ordentlichen Weg" dar. Wer z. B. weder in der Lage ist, sich verbal oder schriftlich zu äußern, aber durch Gesten und Mimik deutlich machen kann, sich im Bußsakrament versöhnen lassen zu möchten, kann und darf auch ohne individuelles Sündenbekenntnis absolviert werden. Unter bestimmten Bedingungen können im Falle einer Notlage auch mehrere Pönitenten gleichzeitig ohne vorheriges Bekenntnis absolviert werden (Generalabsolution, vgl. cc. 961, 962 CIC).

Wer gerne das Bußsakrament feiern möchte, aber keine Möglichkeit dazu hat, sei es, weil kein Priester angegangen werden kann, sei es aus anderen Gründen: Dann gilt gewiss dasselbe wie oben beschrieben, wenn ein persönliches Bekenntnis nicht möglich ist, nämlich der außerordentliche Weg. In diesem Fall halte ich es für theologisch legitim zu sagen, dass allein (und nur allein!) der innere Vorsatz zählt, der sich optimalerweise auch äußert, sei es durch ein seelsorgliches Gespräch mit der Gebetsbitte um Versöhnung und dem Segen durch einen Laien oder Diakon.

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Ich enthalte mich mal der Umfrage, weil sowohl die erste ("Ist ein Fasttag") als auch die letzte Antwortmöglichkeit ("Ist ein freier Tag") zutrifft. Kombiniert man nun beide Antwortmöglichkeiten sinnvoll miteinander, kommt als Antwort heraus: Für viele Katholikinnen und Katholiken ist der Karsamstag ein traditioneller Tag des Osterfastens, jedoch ohne das dies in irgendeiner Weise kirchenrechtlich vorgeschrieben wäre.

Zum Nachweis hier die gültigen, relevanten kirchenrechtlichen Normen:

"Am Karfreitag und gegebenenfalls auch am Karsamstag bis zur Osternachtfeier wird überall das Osterfasten gehalten (Feria VI in Passione Domini, et, iuxta opportunitatem, etiam Sabbato sancto usque ad Vigiliam paschalem, ubique celebratur sacrum ieiunium paschale)." (Grundordnung des Kirchenjahres und des Neuen Römischen Kalenders, 1969, Nr. 20)

"Abstinenz von Fleischspeisen oder von einer anderen Speise entsprechend den Vorschriften der Bischofskonferenz ist zu halten an allen Freitagen des Jahres, wenn nicht auf einen Freitag ein Hochfest fällt: Abstinenz aber und Fasten ist zu halten an Aschermittwoch und Karfreitag (Abstinentia a carnis comestione vel ab alio cibo iuxta conferentiae Episcoporum praescripta, servetur singulis anni sextis feriis, nisi cum aliquo die inter sollemnitates recensito occurrant; abstinentia vero et ieiunium, feria quarta Cinerum et feria sexta in Passione et Morte Domini Nostri Iesu Christi)." (c. 1251 CIC/1983)

"Der Aschermittwoch und der Karfreitag sind strenge Fast- und Abstinenztage. Der katholische Christ beschränkt sich an diesen Tagen auf eine einmalige Sättigung (Fasten) und verzichtet auf Fleischspeisen (Abstinenz)." (Partikularnorm Nr. 16 der deutschen Bischofskonferenz zu cc. 1251, 1253 CIC Bußordnung/Fasten-Abstinenz vom 5. Oktober 1995)

Wie du siehst: Keinerlei Verpflichtung am Karsamstag.

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Eine zufriedenstellende Antwort auf deine Frage ist m. E. komplex und kann daher nur etwas länger ausfallen. Ich versuch's aber gerne trotzdem - auch aus der Sicht eines "überzeugten Katholiken" ;)

Deine Frage betrifft die Feiergestalt der Osternacht, wozu ja auch ihr Zeitansatz gehört. Feiergestalt und Sinngehalt sind bei der Liturgie untrennbar miteinander verknüpft. Beide Ebenen sind wechselseitig aufeinander bezogen: Aus der Feiergestalt (Texte, Handlungen, Gesten, Symbole, Rollen, Zeit und Ort) lässt sich der Sinngehalt einer Feier ablesen. Dabei gilt es, die Feiergestalt am Sinngehalt prüfend auszurichten. Andererseits gibt schon der Sinngehalt einer Feier einen unmittelbaren Gestaltungsrahmen vor. Dieser Zusammenhang entspricht dem liturgiewissenschaftlichen Axiom Lex orandi, lex credendi ("Das Gesetz des Betens ist das Gesetz des Glaubens.")

Deiner Frage liegt nun folgende Denkrichtung zugrunde: Der Ostersonntag ist der Tag der Auferstehung. Die Osternacht ist die Feier der Auferstehung. (Sinngehalt, lex credendi). Daraus folgt: Die Feier der Osternacht muss am Ostersonntag sein. (Feiergestalt, lex orandi). Das kann jetzt z. B. die Forderung nach sich ziehen, dass die Osternacht erst nach Mitternacht beginnen darf. Das wiederum entspricht aber nicht der Praxis und auch nicht den liturgischen Vorgaben.

Mein Vorschlag ist nun, die Denkrichtung zu ändern: D. h. anhand der hinterfragten Feiergestalt (Osternacht beginnt bereits am Karsamstag) zu hinterfragen, auf welchen Sinngehalt sie schließen lässt. Dazu gehören natürlich systematische Überlegungen (Theologie der Osterfeier) und historische (Geschichte der Osterfeier), frei nach dem Axiom: Liturgie als menschliche Kulturleistung fällt nicht einfach vom Himmel, sondern entwickelt sich und richtet sich auch an zeitlich kontingenten theologischen Strömungen aus.

Zum Verständnis der Osterfeier und insbesondere der Osternacht möchte ich das Grundaxiom unseres christlichen Feierns erläutern. Ich zitiere dazu aus der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils (Sacrosanctum Concilium). Die große Leistung dieser Konstitution ist die Wiederentdeckung patristischer und frühkirchlicher Liturgietheologie, die insbesondere im Spätmittelalter und in der Neuzeit vor der Dominanz spekulativ-scholastischer und technischer Denkmuster verloren gegangen ist und die zu einer Wiederbelebung einer ganzheitlicheren Liturgietheologie beigetragen hat. Dort heißt es nun grundlegend:

"In der Liturgie, besonders im heiligen Opfer der Eucharistie, 'vollzieht sich' 'das Werk unserer Erlösung' [...]." (SC 2) Und weiter: "Dieses Werk der Erlösung und der vollendeten Verherrlichung Gottes [...] hat Christus, der Herr, erfüllt, besonders durch das Pascha-Mysterium: sein seliges Leiden, seine Auferstehung von den Toten und seine glorreiche Himmelfahrt. In diesem Mysterium 'hat er durch sein Sterben unseren Tod vernichtet und durch sein Auferstehen das Leben neugeschaffen.'" (SC 5)

Zum Grundverständnis von christlicher Liturgie (freilich aus katholischer Sicht) möchte ich das eben Zitierte wie folgt konkretisieren:

  • Die Liturgie als solche ist Vollzug und vergegenwärtigender Ausdruck des Pascha-Mysteriums. Die Feier der Eucharistie ist dabei sozusagen der Grundvollzug dieses Pascha-Mysteriums. Aber auch alle anderen Feierformen (übrige Sakramente, Tagzeitenliturgie/Stundengebet, Wort-Gottes-Feiern, Begräbnisfeier, etc.) sind genuiner Ausdruck dieses Pascha-Mysteriums.
  • Zum Verständnis des Begriffs Pascha-Mysterium: Gemeint ist der innere wie äußere Sinnzusammenhang von Leiden, Tod, Auferstehung und Erhöhung Christi. Dieser Sinnzusammenhang ist mehr als eine bloße zeitliche Abfolge von einzelnen Ereignissen: Pascha meint den "Hindurchgang" Christi vom Tod zur Auferstehung und Verherrlichung. Dieses Pascha ist zugleich Mysterium. Mysterium meint hier nicht ein "geheimes Wissen", sondern in Anlehnung an das patristische Verständnis einen Sachzusammenhang, der im gott-menschlichen Vollzug für den Menschen "begehbar", "erlebbar" wird. Über das Mysterium wird das Pascha Christi für die Christinnen und Christen auch nach über 2000 Jahren zum Heilsereignis im hier und jetzt, an dem sie partizipieren können: das menschliche Leben wird im hier und jetzt unter Bezug auf das, was "durch ihn, und mit ihm und ihm" damals geschah geheiligt und zugleich verweist diese Heiligung unmittelbar auf das, auf das der Mensch noch erhoffen darf. Erlösung in diesem Sinne geschieht in der Gegenwart mit konstitutivem Bezug zur Vergangenheit und zur Zukunft.
  • Dieser gott-menschliche Vollzug, von dem ich eben gesprochen habe, entspricht hier den liturgischen Handlungen, die, insbesondere mit Bezug auf die Sakramente, besonders Taufe und Eucharistie (Stichwort: Osternacht), selbst als Mysterien bezeichnet werden. In der Liturgie geschieht der "Vollzug unserer Erlösung" im vergegenwärtigenden Gedächtnis (Anamnese) in Worten, Symbolen und Gesten.

Das bisher Geschriebene ist für das Verständnis von Ostern und der Osternacht absolut relevant. Denn jetzt geht es weiter:

"In jeder Woche begeht sie [die Kirche] an dem Tag, den sie Herrentag genannt hat [Sonntag], das Gedächtnis der Auferstehung des Herrn, und einmal im Jahr feiert sie diese Auferstehung zugleich mit dem seligen Leiden des Herrn [Pascha-Mysterium] an Ostern, ihrem höchsten Fest." (SC 102)

Ein wenig konkreter wird die Grundordnung des Kirchenjahres aus dem Jahr 1969, die den Auftrag des Konzils, das Kirchenjahr gemäß dieser theologischen Grundannahmen neu zu ordnen. Dort steht zum Osterfest u. a.:

"Das Werk der Erlösung des Menschen und der vollendeten Verherrlichung Gottes hat Christus, der Herr, vor allem vollzogen durch das Pascha-Mysterium, in dem er durch seinen Tod unseren Tod überwunden und in der Auferstehung das Leben wiederhergestellt hat. Darum sind die Drei Österlichen Tage vom Leiden, vom Tod und von der Auferstehung des Herrn Höhepunkt des ganzen Kirchenjahres. So gilt mit Recht: Was der Sonntag für die Woche bedeutet, ist Ostern für das ganze Jahr." (GOK 18)

Und weiter: "Die Drei Österlichen Tage vom Leiden, vom Tod und von der Auferstehung beginnen mit der Abendmahlsmesse des Gründonnerstags: sie haben ihren Mittelpunkt in der Osternacht und schließen mit der Vesper am Ostersonntag." (GOK 19)

Konkret mit Blick auf die Osternacht:

"Die Osternacht, in der Christus auferstanden ist, gilt als 'Mutter aller Vigilien'. In ihr erwartet die Kirche nächtlich wachehaltend die Auferstehung des Herrn und feiert sie in heiligen Zeichen. Daher soll die ganze Vigil als nächtliche Feier gehalten werden, d. h. erst nach Anbruch der Dunkelheit beginnen und vor dem Morgengrauen des Sonntags enden." (GOK 21)

Mit diesen Konkretisierungen relativiert sich schon der von dir in deiner Fragestellung konstatierte Sinngehalt der Osternacht:

  • Ostern ist nicht einfach das Fest der Auferstehung. Das Osterfest ist Jahresgedächtnis des Pascha-Mysteriums selbst.
  • Ostern umfasst im engeren Sinne nicht bloß den Ostersonntag. Vielmehr bilden die Drei Österlichen Tage eine Einheit: Der Feiergestalt nach bilden die drei Feiern dieses Triduums (Messe vom Letzten Abendmahl am Gründonnerstagabend, Feier vom Leiden und Sterben Christi am Karfreitag und die Feier der Osternacht) eine einzige Feier, in deren zeitlicher Abfolge das Pascha-Mysterium "stationsweise" kommemorativ entfaltet wird: Abendmahl - Kreuzigung und Tod - Grabesruhe - Auferstehung. Diese "Stationsliturgie" hat ihren Ursprung in Jerusalem: Das Pascha-Mysterium wird in seiner zeitlichen (und sogar örtlichen) Abfolge entsprechend biblischer Überlieferung feiernd nachgezeichet.
  • Zugleich ist jede einzelne der genannten Feiern wie auch die Ostermessen am Ostersonntag und überhaupt jede Eucharistiefeier vergegenwärtigender Ausdruck des ganzen Pascha-Mysteriums (Sinngehalt), auch wenn je ein Aspekt in besonderer Weise kommemorativ (Feiergestalt) betont wird: Am Karfreitag das Leiden und Sterben Christi, am Ostersonntag und in der Osterzeit die Auferstehung wie an jedem Sonntag auch. Dieser Sinngehalt entspricht insbesondere der frühen römischen Praxis: Dort wurde Ostern nur in einer einzigen nächtlichen Feier (Vigil) begangen, in der das ganze Pascha-Mysterium feiernd ausgedrückt wurde, inkl. Passionslesung und Trauerriten.

Unsere österliche Feierpraxis ist durch gegenseitige Übernahme bzw. Befruchtung dieser Traditionen bis ins Frühmittelalter entstanden. Die Osternacht ist in diesem Sinne keine (reine) Auferstehungsfeier, sondern eine Feier, in der das ganze Pascha-Mysterium vergegenwärtigt wird. Durch ihren Aufbau und ihre Texte (Feiergestalt) soll dieser Sinngehalt zum Tragen kommen: Lichtfeier - Vigil - Tauffeier - Eucharistie. Gerade die Lichtfeier und der Vigilteil betonen auf der "kommemorativen Ebene", dass die Osternacht keine reine Auferstehungsfeier ist, sondern geprägt ist vom Pascha als Ganzem und von der Erwartung der Auferstehung. Hier sind insbesondere die drei Tora-Lesungen (Weltschöpfung, Abrahams Opfer, Exodus) theologisch relevant, die zum Glück nicht (mehr) einfach als Vorzeichen Christi gedeutet werden. Hier ist auch relevant, was im vergegenwärtigenden Gedächtnis (Anamnese) des Exsultet besungen wird:

"Er [Jesus Christus] hat für uns beim ewigen Vater Adams Schuld bezahlt und den Schuldbrief ausgelöscht mit seinem Blut, das er aus Liebe vergossen hat. Gekommen ist das heilige Osterfest, an dem das wahre Lamm geschlachtet ward, dessen Blut die Türen der Gläubigen heiligt und das Volk bewahrt vor Tod und Verderben. Dies ist die Nacht, die unsere Väter, die Söhne Israels, aus Ägypten befreit und auf trockenem Pfad durch die Fluten des Roten Meeres geführt hat. Dies ist die Nacht, in der die leuchtende Säule das Dunkel der Sünde vertrieben hat. Dies ist die Nacht, die auf der ganzen Erde alle, die an Christus glauben, scheidet von den Lastern der Welt, dem Elend der Sünde entreißt, ins Reich der Gnade heimführt und einfügt in die heilige Kirche. Dies ist die selige Nacht, in der Christus die Ketten des Todes zerbrach und aus der Tiefe als Sieger emporstieg. [...] O wahrhaft selige Nacht, dir allein war es vergönnt, die Stunde zu kennen, in der Christus erstand von den Toten."

Schon dieser liturgische Text (Feiergestalt) zeigt deutlich auf, worum es eben nicht geht, nämlich Tod und Auferstehung voneinander zu trennen, sei es zeitlich oder sonst wie. Die Orationen nach der ersten und nach der siebten Lesung zeigen das auch deutlich auf. Und das Exsultet führt darüber hinaus beispielhaft auf, warum diese Feier eine genuin nächtliche Feier darstellt: Die Feier des Pascha-Mysteriums konkretisiert sich nach urchristlichem Brauch in der nächtlichen Erwartung (Vigil) der Auferstehung, die dann organisch übergeht in den Osterjubel der Eucharistiefeier.

Deutlich kommt das im österlichen Gloria der Osternacht sinnenfällig zum Ausdruck, bevor die weiteren Schrifttexte auf die Taufe als Vollzug des Pascha-Mysteriums (Epistel) und auf die Auferstehung selbst (Evangelium) eingehen. Ein nicht ganz glücklich platziertes, "dramaturgisches" Bindeglied stellt die Tauffeier der Osternacht dar. Auch die Überbetonung der Taufe in den Orationen der Vigil ist unglücklich; der Bezug der atl. Lesungen zur Taufe theologisch unverantwortlich. Die Tauffeier zeigt jedoch ebenfalls auf, dass es sich bei der Osternacht nicht um eine reine Auferstehungsfeier handelt.

Fazit:

Betrachten wir die ganze Feier der Drei Österlichen Tage, wird vor diesem Hintergrund deutlich, weshalb die Feier der Osternacht als Mittel-, Höhe und Angelpunkt des ganzen Triduums ihren Platz in der Nacht zum Ostersonntag hat. Deshalb ist die Vorgabe, dass sie komplett in der Nacht stattfinden muss, m. E. sinnvoll: Sie darf nicht vor Beginn der Nacht beginnen und muss noch vor dem Sonnenaufgang des Ostersonntags enden. Mit Blick auf die kommemorative Gestalt der Drei Österlichen Tage wird vor diesem theologischen Hintergrund deutlich, warum die "eigentliche Osterfeier", wie du schreibst, die Osternacht darstellt. Die Messen am Ostersonntag selbst, die auf kommemorativer Ebene wirklich reine Auferstehungsfeiern sind, sind vor dieser Ostertheologie eigentlich Anachronismen, insofern sie das, was in der nächtlichen Ostereucharistie bereits gefeiert wurde, unter Beschneidung der Einheit des Mysteriums "verdoppeln".

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Die Fastenzeit bzw. die Österliche Bußzeit (lat. Tempus Quadragesima) endet laut Grundordnung des Kirchenjahres (Normae universales de anno liturgico et de calendario) mit dem Beginn der Messe vom Letzten Abendmahl am Gründonnerstagabend:

"Die Fastenzeit dauert von Aschermittwoch bis zum Beginn der Abendmahlsmesse am Donnerstag in der Karwoche (Tempus Quadragesimæ decurrit a feria IV Cinerum ad Missam in Cena Domini exclusive)." (GOK Nr. 28)

Die Österliche Bußzeit dient der Vorbereitung auf die Feier der Drei Österlichen Tage vom Leiden und Sterben, von der Grabesruhe und von der Auferstehung des Herrn (vgl. GOK Nr. 27). Da die Messe vom Letzten Abendmahl am Gründonnerstagabend bereits zur Feier der Drei Österlichen Tage gehört (quasi als "Vorabend"), ist es nur logisch, dass die Österliche Bußzeit als Vorbereitungszeit auf dieses Fest der Feste mit Beginn dieses Festes endet. Die Messe vom Letzten Abendmahl am Gründonnerstagabend, die Feier vom Leiden und Sterben Christi und die Feier der Osternacht bilden eine liturgische Einheit, demnach bilden die drei Tage Karfreitag, Karsamstag und Ostersonntag mit dem Gründonnerstagabend einen einzigen Feiertag:

"Die Drei Österlichen Tage vom Leiden, vom Tod und von der Auferstehung beginnen mit der Abendmahlsmesse des Gründonnerstags: sie haben ihren Mittelpunkt in der Osternacht und schließen mit der Vesper am Ostersonntag (Triduum paschale Passionis et Resurrectionis Domini incipit a Missa vespertina in Cena Domini, habet suum centrum in Vigilia paschali, et clauditur Vesperis dominicæ Resurrectionis)." (GOK Nr. 19)

Der Karfreitag ist (neben Aschermittwoch) für Katholikinnen und Katholiken ein strenger Abstinenz- und Fastentag (vgl. c. 1251 CIC). Das Osterfasten am Karfreitag und auf freiwilliger Basis auch am Karsamstag ist nicht mehr Teil der Vorbereitungszeit auf Ostern hin im Sinne einer Bußübung, sondern Ausdruck der Teilhabe dessen, was wir an den Drei Österlichen Tagen vergegenwärtigend feiern, nämlich das Pascha-Mysterium (vgl. GOK 18). Mit anderen Worten: Das Fasten am Karfreitag (und Karsamstag) gehört nicht mehr zur Fastenzeit als solcher, sondern bereits zum Osterfest selbst.

Ich kenne es so, dass das "Fastenbrechen" unmittelbar im Anschluss an die Osternacht stattfindet, auch wenn diese bereits vor Mitternacht endet. Alles andere würde ich auch als unsinnig empfinden, da mit der Osternacht der Transitus Domini, d. h. der Hindurchgang von Leiden und Tod zur Auferstehung bereits gefeiert wurde.

Letztlich ist es auch nicht wirklich relevant, denn niemand ist gehalten, am Karsamstag auf irgendetwas zu verzichten - auch wenn das total sinnvoll sein mag.

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Die Osternacht unterscheidet sich in ihrem Ablauf und Umfang deutlich von der normalen Eucharistiefeier am Sonntag. Je nach Gestaltung kann die Länge der Osternachtsfeier deutlich variieren. Es kommt vor allem auf zwei Elemente an: die Anzahl der alttestamentlichen Lesungen und die Tauffeier. Es sind insgesamt neun biblische Lesungen vorgesehen: sieben alttestamentliche Lesungen, eine Epistellesung und das Osterevangelium. Auf die sieben Lesungen folgt jeweils ein Antwortpsalm und eine Oration. Diese Vigilfeier darf auf drei Lesungen verkürzt werden, was in den meisten Gemeinden üblich ist. Wenn in der Osternacht Erwachsene getauft und gefirmt werden, dauert die Tauffeier der Osternacht deutlich länger. Es kommt also wirklich drauf an.

So wie in den meisten Gemeinden üblich, gibt es drei von sieben atl. Lesungen und keine Erwachsenentaufe in der Tauffeier. Dann dauert die Osternacht erfahrungsgemäß etwa 1,5 Stunden. Unter 1,5 Stunden habe ich noch keine Osternacht erlebt.

Auch wenn es bei euch kein großes Osterfeuer gibt: Ein kleines Osterfeuer zur Bereitung der Osterkerze ist integraler Bestandteil des Gottesdienstes.

Eine Osternacht mit allem drum und dran, also sieben atl. Lesungen mit Antwortpsalmen, feierlicher Gesang und Tauffeier für mehrere erwachsene Taufbewerber dauert erfahrungsgemäß etwas mehr als drei Stunden.

Der Ablauf sieht wie folgt aus:

LICHTFEIER: Segnung des Osterfeuers - Bereitung und Anzünden der Osterkerze - Prozession - Exultet (Osterlob)

WORTGOTTESDIENST: sieben atl. Lesungen mit jeweils Antwortpsalm und Oration - feierliches Gloria - Epistellesung - Antwortpsalm mit feierlichem Halleluja-Ruf - Osterevangelium - Homilie/Predigt

TAUFFEIER: Allerheiligen-Litanei - Taufwasserweihe - Spendung der Taufe (und Firmung) - Erneuerung des Taufversprechens (Gemeinde) - Taufgedächtnis - Fürbitten

EUCHARISTIEFEIER: Gabenbereitung und Gabengebet - Eucharistisches Hochgebet - Vaterunser - Friedensgruß - Kommunion - Schlussgebet

ABSCHLUSS: Feierlicher Schlusssegen und Entlassung

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Bis zur Reform des kodikarischen Kirchenrechts war der 24. Dezember als Vigiltag von Weihnachten ein für Katholikinnen und Katholiken vorgeschriebener Abstinenz- und Fastentag. Auch im neuen Codex von 1983 gibt es eine entsprechende Ordnung für Bußtage, aber der 24. Dezember fällt nicht mehr darunter.

Zur Info: Unter Abstinenz wird im Kirchenrecht der Verzicht auf Fleischspeisen verstanden; unter Fasten die Reduzierung auf eine sättigende Mahlzeit am Tag. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Allerdings hat sich der verpflichtende Umfang deutlich reduziert:

CIC 1917

Abstinenz: alle Freitage im Jahr

Abstinenz und Fasten: Aschermittwoch; Freitage und Samstage in der Fastenzeit; Quatembertage (Mittwoch, Freitag und Samstag) im Advent (3. Adventwoche), in der Fastenzeit (1. Fastenwoche), in der Pfingstwoche und im September (Woche nach dem 14. September); Vigiltage von Pfingsten (Samstag vor Pfingsten), Mariä Aufnahme in den Himmel (14. August), Allerheiligen (31. Oktober) und Weihnachten (24. Dezember)

Fasten: alle übrigen Wochentage in der Fastenzeit

CIC 1983

Abstinenz: alle Freitage im Jahr

Abstinenz und Fasten: Aschermittwoch und Karfreitag

Ob "man" sich am Ende daran hält, steht auf einem völlig anderen Blatt ;)

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Das Te Deum ist ein Lob- und Dankhymnus, das in der katholischen Liturgie keinen festen Platz in der Heiligen Messe, sondern in der Tagzeitenliturgie bzw. im Stundengebet hat: An allen Sonntagen außerhalb der Fastenzeit, allen Hochfesten und Festen und an den Tagen der Oster- und Weihnachtsoktav wird gemäß liturgischer Ordnung das Te Deum in der Lesehore bzw. in den Vigilien gebetet oder gesungen.

Es gibt eine beliebte deutsche Übertragung, das sehr bekannte "Großer Gott, wir loben dich" (Gotteslob Nr. 380) von Ignaz Franz aus dem Jahre 1768. Das wird bei feierlichen Anlässen gerne auch in der Heiligen Messe gesungen.

Wie du schreibst, kann es dann vorkommen, dass der Zelebrant das Te Deum mit den lateinischen Originalworten (Te Deum laudamus) anstimmt, worauf der gemeinsame Gesang des Liedes "Großer Gott, wir loben dich" folgt. Das ist in der Tat häufig in feierichen Kathedralliturgien zu beobachten: Dann stimmt logischerweise der zelebrierende Bischof an. Aber das ist weder gesondert geregelt, noch irgendwem vorbehalten. Ich kenne Priester, die das ebenso handhaben und wiederum andere, die dies nicht tun, wenn "Großer Gott, wir loebn dich" gesungen wird.

Es ist ebenso möglich, das "Großer Gott, wir loben dich" in einer feierlichen Wort-Gottes-Feier zu singen. Der Diakon oder die/der Gottesdienstleiter/in könnte dann ebenfalls mit den lateinischen Worten "Te Deum laudamuus" anstimmen.

In der Heiligen Messe passt das "Großer Gott, wir loben dich" gut als Danklied nach der Kommunion oder als feierlicher Schlussgesang. In der Wort-Gottes-Feier wäre das Lied als Hymnus nach dem Lobpreisgebet passend.

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Bei mir bleiben Weihnachtsbaum, Krippe und Weihnachtsdeko auf jeden Fall bis einschließlich 13. Januar stehen. Das ist das spätestmögliche Datum, an dem die Weihnachtszeit endet. Denn das Ende der Weihnachtszeit ist mit dem Sonntag nach dem 6. Januar beweglich: das ist frühestens der 7. und spätestens der 13. Januar.

Wenn die Weihnachtszeit, so wie in diesem Jahr, die kürzeste Ausdehnung hat, lasse ich alles trotzdem bis zum 13. Januar stehen und baue dann alles zum 14. Januar ab.

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Weihnachten ist für mich ein schönes und wichtiges Fest - inhaltlich wie brauchtümlich.

Ich brauche jetzt, am 28. Dezember, gar nicht darüber nachzudenken, ob ich Weihnachten vermisse.

Meine Beobachtungen sind, dass für viele der Advent eine total trubelige Zeit ist. Die Weihnachtsmärkte laden zum Konsum ein, überall blinkt, blitzt und "lamettert" es in den Kaufhäusern, Einkaufszentren und Innenstädten. Geschenke werden gekauft; vieles muss vorgeplant und eingekauft werden - nur für den einen Abend. Der Advent ist für viele mit und bis zum Heiligen Abend die Weihnachtszeit. Der Radiomoderator läutet wider besseren Wissens (und Verstand) am Montag, den 18. Dezember, mit Selbstverständlichkeit die "Weihnachtswoche" ein. Viele hetzen in diesen Tagen von einer privaten oder dienstlichen "Weihnachtsfeier" zur nächsten. Dann kommt plötzlich der Heilige Abend, der für viele Highlight und Höhepunkt, aber auch Endpunkt des ganzen "weihnachtlichen Spukes" ist. Die beiden Weihnachtsfeiertage sind dann zur Erholung da, spätestens mit dem 27. Dezember ist Weihnachten vorbei. Jetzt kommt Silvester und die Vorbereitungen darauf. Neujahr ist dann wieder zur Erholung (oder zum weiterfeiern) da, am 2. Januar kehrt allerspätestens Alltag ein.

Bitte nicht falsch verstehen: Auch ich gehe gerne auf den Weihnachtsmarkt, auch ich bereite im Advent einige Äußerlichkeiten vor, kaufe z. B. Geschenke. Auch ich freue mich auf die vorweihnachtlichen Feiern und gerate hier und da in vorweihnachtliche Hektik. Das soll und darf alles sein.

Aber ich bin froh, ein bisschen eine Gegenkultur leben zu können. Es geht mir darum, mir Zeit zu nehmen und Zeiten zu gönnen. Ein Höhepunkt, wie Weihnachten für viele ist, sollte auch in anderen Kontexten des Lebens nicht einfach ein schneller Abschluss sein. Für mich ist der Advent eine ganz stille und schlichte Zeit der Vorfreude und des Wartens. Er ist keineswegs bloß (Vor-)Weihnachtszeit. Mit dem Heiligen Abend endet Weihnachten nicht, sondern es beginnt erst. Der Festtag ist zwar der 25. Dezember, aber Weihnachten hat eine eigene Festwoche, die sog. Oktav, die bis zum 1. Januar einschließlich geht. An diesen Tagen hindurch wird - bei allen alltäglichen Dingen die "zwischen den Jahren" anfallen - so gefeiert wie am Festtag selber. Die Weihnachtszeit, die sich erst an den Adcent anschließt, dauert noch etwas länger und hält weitere Höhepunkte parat: den Oktavtag von Weihnachten am Neujahrstag und das Epiphaniefest am 6. Januar. Mitte Januar darf dann wieder Alltag in den Alltag einkehren. Bis dahin genieße ich den Weihnachtsbaum, weihnachtliche Gottesdienste, backe und esse noch Weihnachtskekse, höre Weihnachtslieder usw.

An dieser Stelle bin ich echt froh darüber, katholisch zu sein. Also nein: ich brauche Weihnachten nicht zu vermissen, erst recht nicht schon heute :)

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4. Kerze wird trotzdem angezündet

Ich finde, die Sache ist eigentlich recht eindeutig: In diesem Jahr liegt der 4. Adventssonntag auf dem 24. Dezember. Die Adventssonntage sind jene vier Sonntage, die vor den 25. Dezember fallen. Weihnachten ist am 25. Dezember.

"Heiligabend" ist, wie der Name schon vermuten lässt, streng genommen kein eigener (Feier-)Tag. Auch wenn wir im alltäglichen Sprachgebrauch den ganzen 24. Dezember so bezeichnen, ist damit eigentlich nur der Vorabend von Weihnachten gemeint. Das kommt daher, dass, angelehnt an die jüdische Sabbatpraxis, die Sonntage und hohen Feste in der Liturgie der Kirche bereits am Vorabend - mit der ersten Vesper - beginnen.

Manchmal fallen zwei Feiern auf denselben Tag oder Abend, denn es gibt bewegliche und unbewegliche Terminierungen. Es gibt für diese Fälle übrigens eine Tabelle, die eine Rangordnung der Fest-, Sonn- und Wochentage in der Liturgie der Kirche festlegt. Nach dieser Rangordnung wird bei einem Aufeinandertreffen verschiedener Feiern bestimmt, welcher der Vorrang gewährt wird und welche verschoben werden oder entfallen muss. Beispielsweise fallen im nächsten Jahr das Hochfest Mariä Erwählung am 8. Dezember mit dem 2. Adventssonntag zusammen. Weil der 2. Adventssonntag einen höheren Rang hat , wird das Hochfest auf den 9. Dezember verschoben. Und am 28. Januar ist der Gedenktag für Thomas von Aquin. Nächstes Jahr ist das aber ein Sonntag. Deshalb fällt der Gedenktag einfach aus. Treffen zwei Feiern am selben Tag aufeinander, heißt das in der Fachsprache Okkurrenz.

In diesem Jahr konkurrieren der 4. Adventssonntag und das Weihnachtsfest am Abend des 24. Dezembers. Der 4. Advent hätte an dem Abend seine zweite Vesper, das Weihnachtsfest zeitgleich seine erste Vesper. Fallen die Vespern zweier Feiern am selben Abend zusammen, spricht man von Konkurrenz. Dann muss wieder die Rangordnung entscheiden. In diesem Fall wird Weihnachten der Vorrang gewährt, obwohl die Adventssonntage und Weihnachten gemäß Tabelle eigentlich gleichrangig sind.

Also: Ich zünde heute (Samstag) Abend nach der Vorabendmesse die vierte Kerze an. Morgen, am 24. Dezember, ist erstmal 4. Advent bis zum Abend. Dann ist Weihnachten und der Adventskranz hat seinen Dienst getan.

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Dieses Jahr ist ja eines dieser verrückten Jahre, in denen der Advent so kurz ist und der 4. Adventssonntag auf den 24. Dezember fällt. Das bringt bei mir alles ein wenig durcheinander.

Zum 4. Advent feiere ich zwei Gottesdienste mit: einen am Samstagabend und einen am Sonntagmorgen - Dienst ist Dienst. Danach werde ich am restlichen Vormittag des 24. Dezembers in Ruhe den Baum schmücken und den Weihnachtsstern aufhängen - freue mich schon, beide in der kommenden Weihnachtszeit zu genießen.

Am Nachmittag habe ich noch einen Heilig-Abend-Gottesdienst, der auch mir das Weihnachtsfest einläutet. Auch darauf freue ich mich schon. Danach habe ich erst einmal über die Feiertage frei und fahre zu meiner Familie in die Heimat.

Am Heiligen Abend gibt es ein leckeres Abendessen, danach geht es für mich in die nächtliche und feierliche Christmette. Im Anschluss treffe ich mich noch mit Freunden zu einem kleinen Glühwein-Umtrunk.

Am Weihnachtstag dann ganz klassisch gemütlich: (Ein bisschen) ausschlafen, gemütliches Frühstück mit der Familie, feierliches Hochamt in der Kirche, Spaziergang, Kaffee trinken, Abendessen, gemütliches Beisammensein.

Am zweiten Weihnachtsfeiertag im Prinzip dasselbe. Zum Nachmittag fahre ich dann aber wieder nach Hause zu meinem Weihnachtsbaum und -stern und lasse den Abend mit einem Film und/oder Buch ausklingen.

Am Dienstag wartet dann wieder der Schreibtisch auf mich: Beerdigungen, Konzerte, Sternsingertreffen und Jahreswechsel-Gottesdienste müssen vorbereitet werden...

Meine Pläne für Silvester formen sich aktuell noch. Den Abend verbringe ich wahrscheinlich mit Freunden, den Neujahrstag wieder mit der Familie. Aber weil Silvester in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt und auch der 1. Januar ein kirchlicher Feiertag ist, wird mein "Programm" ähnlich straff sein wie an Heilig Abend :D

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Ist zwar schon einen Tag her, aber:

Ja und nein.

Ja, weil der hl. Luzia ein gebotener und altehrwürdiger Gedenktag im kirchlichen Kalender zukommt. Deshalb sind Stundengebet und Messfeier von der hl. Luzia und nicht vom normalen Werktag. Also ja: Liturgisch habe ich den Gedenktag ganz alltäglich begangen.

Und nein, weil es eben bloß ein normaler Gedenktag ist - kein Fest, Hochfest oder Feiertag, der mit irgendwelchem besonderen Brauchtum verbunden wäre. Also ein normaler Werktag wie jeder andere auch.

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Der (echte) Baum ist bereits gekauft. Ich besorge ihn immer frühzeitig dort, wo der Erlös einem guten Zweck zukommt. Das ist mir an der Stelle wichtig, weil ich einen persönlichen Bezug dazu habe.

Noch steht der Baum eingepackt draußen. Ich hole ihn immer am 23.12. rein und stelle ihn auf, damit sich die Zweige etwas setzen können. Am Vormittag oder Mittag des 24.12. wird er dann dekoriert und pünktlich zum Beginn der Weihnachtszeit am Heiligen Abend erstmals beleuchtet.

Der Weihnachtsbaum muss bei mir in jedem Fall die Weihnachtszeit über stehen bleiben. Diese endet ja mit dem Sonntag nach dem 6. Januar, also frühestens mit dem 7. Januar (so wie dieses mal) und spätestens mit dem 13. Januar. Deshalb schmeiße ich den Baum immer am oder kurz nach dem 14. Januar raus, auch wenn die Weihnachtszeit nicht immer bis zum 13. geht. So habe ich aber wenigstens etwas vom Baum.

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Nein, der erste Advent fällt nicht immer zwangsläufig in den November.

Weihnachten ist am 25. Dezember. Die Adventszeit beginnt mit dem 1. Adventssonntag und umfasst vier Sonntage. Demnach ist der 1. Adventssonntag immer der vierte Sonntag vor dem 25. Dezember.

  • Die Adventszeit ist am längsten, wenn Weihnachten (25. Dezember) auf einen Sonntag fällt. Dann ist der 4. Adventssonntag am 17. Dezember und der 1. Adventssonntag fällt entsprechend schon auf den 27. November (frühester Termin).
  • Die Adventszeit ist - wie in diesem Jahr - am kürzesten, wenn Weihnachten auf einen Montag fällt. Dann ist der 4. Adventssonntag am 24. Dezember und der 1. Adventssonntag fällt dementsprechend erst auf den 3. Dezember (spätester Termin).

Die Grundordnung des Kirchenjahres drückt das so aus: "Die Adventszeit beginnt mit der ersten Vesper des Sonntags, der auf den 30. November fällt oder diesem Datum am nächsten kommt. Sie schließt vor der ersten Vesper von Weihnachten." (GOKJ 40)

Der Beginn der Adventszeit ist beweglich, ihr Ende jedoch fix. Der 24. Dezember ist der letzte Tag der Adventszeit. Von daher ist es nicht widersprüchlich, wenn der 4. Adventssonntag auf diesen Tag fällt.

Die Organisation der sog. Weihnachtsmärkte folgt bestimmt ganz eigenen Regeln.

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Die Begriffe sind tatsächlich manchmal schwer auseinanderzuhalten, weil sie in der Alltagssprache auch im kirchlichen Bereich teilweise synonym, teilweise regional unterschiedlich benutzt werden. Auch wenn die Begriffe von ihrer faktischen Bedeutung nicht einfach synonym sind, hängen sie doch eng zusammen.

In der rechtlichen und hierarchischen Systematik der katholischen Kirche kann gut zwischen Stand, Amt und Titel unterschieden werden. Vielleicht hilft diese Unterscheidung weiter. In meiner Pfarrei ist z. B. neben dem Pfarrer auch ein Pastor eingesetzt. Dieser Priester (Stand) hat kirchenrechtlich das Amt des Pfarrvikars inne und trägt den Titel Pastor. Ich versuche das im Folgenden noch ein wenig zu erläutern:

Stand: Das Recht der katholischen Kirche kennt zwei Stände - Kleriker und sog. Laien. Kleriker sind diejenigen, die das Weihesakrament empfangen haben. Das Weihesakrament ist dreistufig gegliedert in Diakonat (Diakonenweihe), Presbyterat (Priesterweihe) und Episkopat (Bischofsweihe). Kleriker sind also die Diakone, Priester und Bischöfe. Im Kirchenrecht werden die Kleriker auch geistliche Amtsträger genannt. Das ist ein theologischer Begriff: Durch die Weihe haben die Kleriker eine besondere Teilhabe am Hirtenamt Christi. Alle anderen Gläubigen, die nicht das Weihesakrament empfangen haben, nennt das Kirchenrecht Laien.

Ein Priester ist also erstmal jemand, der die Priesterweihe empfangen hat und bereits durch die vorausgegangene Diakonenweihe zum Kleriker bzw. geistlichen Amtsträger geworden ist. Der Stand des Klerikers kann aber auch wieder verloren gehen, z. B. strafweise durch Entlassung oder aufgrund der eigenen Entscheidung des Betroffenen. Die Priesterweihe dagegen ist nicht verlierbar. Ein Priester, der z. B. entlassen wurde und aus der Kirche ausgetreten ist, ist zwar kein geistlicher Amtsträger oder Kleriker mehr, bleibt aber Priester.

Nur, weil jemand zum Priester geweiht wurde, heißt das noch nicht, dass derjenige auch automatisch ein Amt innerhalb der Kirche ausübt. Kirchenämter bedürfen einer Amtsübertragung, häufig in Form der freien Ernennung durch den Diözsanbischof. Es gibt viele verschiedene Kirchenämter. Es gibt Kirchenämter, für die die Priesterweihe notwendig ist, z. B. das Amt des Pfarrers, des Pfarrvikars, des Kaplans, des Generalvikars, des Kirchenrektors usw. Es gibt Ämter, die können auch sog. Laien besetzen, z. B. Pastoralreferent/-in, Gemeindereferent/-in, Ökonom/-in, Kanzler/-in, usw.

In den Gemeinden vor Ort kennen wir Begriffe wie Pfarrer, Pastor, Pfarrvikar, Vikar, Kaplan und Subsidiar. Das sind alles Bezeichnungen für Priester, die in der Gemeindeseelsorge eingesetzt werden. Alle haben auch ein Kirchenamt inne. Häufig stimmen aber die Bezeichnungen vor Ort nicht mit den rechtlich richtigen Bezeichnungen überein. Dann kann leicht Verwirrung entstehen: Was ist denn jetzt der Unterschied zwischen Pfarrer und Pastor? Folgende Erläuterungen:

Ein Pfarrer ist ein Priester, der das Amt des Pfarrers inne hat. Der Pfarrer ist der "eigene Hirte" (Pastor proprius) der ihm anvertrauten Pfarrei, die er seelsorglich, personell und administrativ unter der Autorität des Bischofs eigenständig leitet.

Ein Pfarrvikar ist ein Priester, der in der Pfarrseelsorge eingesetzt, aber kein Pfarrer ist. Er tut seinen Dienst immer als Mitarbeiter des Pfarrers, der dessen Dienstvorgesetzter ist. Pfarrvikar ist die korrekte Amtsbezeichnung im Kirchenrecht. Regional unterschiedlich werden aber verschiedene Titel benutzt: Kaplan, Vikar, Pastor oder Subsidiar. Meistens erhalten Neupriester auf ihren ersten beiden Stellen als Pfarrvikar den Titel Kaplan oder Vikar. Priester, die schon erfahrener sind, bekommen als Pfarrvikare häufig den Titel Pastor. Und wenn sie nur aushilfsweise unterstützen, bekommen sie den Titel Subsidiar. Das steht dann bei der Ernennung auch so im Amtsblatt, z. B. "XX ernannt zum XZ als Pfarrvikar mit dem Titel Pastor für die Pfarrei XY" oder "XX, Neupriester, ernannt zum XY als Pfarrvikar mit dem Titel Kaplan für die Pfarrei XY mit Schwerpunkt in den Gemeinden XM und XB"

Pastor ist also kein Kirchenamt, sondern ein Titel, der regional den Pfarrvikaren verliehen wird. Pastor ist aber auch ein Überbegriff: Pastor heißt übersetzt Hirte. Das spielt auf das Hirtenamt Christi an. So ist der Bischof der "Oberhirte" in seiner Diözese, der Pfarrer der "eigene Hirte" (pastor proprius) in seiner Pfarrei. Deshalb sagen viele aus Gewohnheit einfach "Pastor" zum Pfarrer - und das dementsprechend nicht zu Unrecht. Der Begriff "pastoral" heißt nichts anderes als "in der Seelsorge". Pastoralreferent/-innen beispielsweise sind also auch Amtsträger in der Seelsorge - nur eben nicht klerikal.

Kaplan ist über den Titel für junge Pfarrvikare hinaus noch ein eigenes Amt der katholischen Kirche. Ein Kaplan ist ein Priester, dem die Hirtensorge über eine bestimmte Gruppe von Menschen anvertraut ist, z. B. im Krankenhaus oder Gefängnis. Deshalb bekommen sie häufig Titel wie "Krankenhauspfarrer" verliehen, ohne jedoch im kirchenrechtlichen Sinn Pfarrer zu sein.

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