Ich frage mich nun wirklich, wie er es hingekriegt hat
a) einen DDOS zu organisieren
b) wenn er es schafft einen DDOS zu organisieren - wie kann man dann so unachtsam sein und eine falsche IP angreifen?
Computersabotage ; also der DDOS; ist nach §303b StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe strafbar.
Ich glaube nicht, dass da jemand effektiv klagen wird - außer natürlich ihr habt da irgendwie den BND oder sonstiges erwischt, dennoch...lasst doch sowas in Zukunft.
Appendix: Wenn ihr wirklich eine Einrichtung erwischt habt, und eure Tat nach Gesetz einem der folgenden Punkten zustimmt:
1.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
2.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Computersabotage verbunden hat,
3.durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.
So liegt ein besonders schwerer Fall vor, und die Strafe ist 6 Monate - 10 Jahre Freiheitsstrafe.
Selbes gilt für Absatz 2
(2) Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Außerdem ist bereits der Versuch strafbar.