Natürlich kannst du es einfach zurückbringen, das müsste eigentlich keine Konsequenzen mit sich ziehen.
Nach §242 StGB käme eine Anzeige wegen Diebstahles in Frage. Da du aber offensichtlich nicht vorsätzlich gehandelt hast, kannst du nach §15 StGB auch nicht bestraft werden, da §242 StGB vorsätzliches Handeln vorsieht. Womöglich zeigen die Verkäufer dann auch noch Kulanz, ich bin mir sicher dass einige das Produkt eventuell gar nicht mehr annehmen würden.
Es könnte dennoch sein, dass sie irgendwie Verdacht schöpfen. Ob du da nun hingehst bleibt alleine dir überlassen, aber ich glaube die haben täglich mit viel schlimmerem zu tun. Bleibt offen dir überlassen, ich finde es aber Klasse, dass dein Gewissen so ehrlich zu dir selbst ist und du anscheinend sehr gesetzestreu bist.