Meinung des Tages: Transfrau wird von einem Frauen-Fitnessstudio abgewiesen – wie schätzt Ihr den Fall ein, der womöglich vor Gericht landen wird?

Frauen-Fitnessstudios sind keine Seltenheit mehr, man findet sie vermutlich an mehreren Stellen in den meisten größeren Städten. In Erlangen allerdings sorgte eines dieser Studios nun für Schlagzeilen. Eine als Mann geborene Frau wollte Mitglied in einem Studio werden. Die 28-jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechtsangleichende Operation gemacht. Das Fitnessstudio verwehrte ihr die Mitgliedschaft. Daraufhin wandte sie sich an die Antidiskriminierungsstelle. 

Das fordert die Antidiskriminierungsstelle 

Das Fitnessstudio erhielt von der oben genannten Institution eine dreiseitige Stellungnahme. Darin wird unter anderem erwähnt, dass die Frau, der die Mitgliedschaft verwehrt wurde, zivilrechtliche Schritte erwägt. Weiter plädiert die Antidiskriminierungsstelle für eine einvernehmliche Lösung. Der Vorschlag: Eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro soll das Studio aufgrund der erlittenen Persönlichkeitsverletzung zahlen. Es wird auch erwähnt, dass die Betroffene sogar auf Nutzung von Duschen und Umkleiden verzichtet. 

Reaktion des Fitnessstudios 

Das Studio erteilte der Aufforderung der Antidiskriminierungsstelle eine mehr als deutliche Absage. So erklärte etwa der Anwalt des Studios, dass wenn dann ein Gericht entscheiden müsse, ob überhaupt eine Diskriminierung vorliegen würde. Weiter sieht er nicht, dass es im Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle liegen würde, etwaige Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In seinen Augen ist das lediglich eine Anmaßung judikativer Kompetenzen. 

(Reißerische) Schlagzeilen und Auseinandersetzungen auf X

Das von Julian Reichelt (Ex-Bild-Chefredakteur) verantwortete rechtspopulistische Portal „Nius“ griff den Fall auf. Die Überschrift lautete „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in die Dusche lassen will“. Mitunter deshalb ging die Thematik viral.

Die Betreiberin des Studios äußerte sich ebenfalls. Sie argumentierte, dass sie Verständnis für die Situation der Frau habe, sie allerdings nur einen Trainingsraum, nur eine Umkleide und eine Dusche hätten. Weiter seien 20 Prozent der Mitglieder Musliminnen. Würden Sie die angeforderte Mitgliedschaft erlauben, würde es wirken, als ließe das Studio einen Mann dort trainieren. Auf X (ehemals Twitter) entbrannten viele Diskussionen zum Thema. 

Reaktion aus dem Bundesjustizministerium 

Auf Anfrage erklärte das Ministerium, dass Rechtsauffassung der Antidiskriminierungs-Stelle (ADS) für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend sind. Sanktionen wie Bußgelder oder ähnliches dürften sie demnach nicht verhängen. Selbstverständlich seien Vorschläge für eine einvernehmliche Einigung möglich, aber eben nicht bindend. 

Weiter seien unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund gebe. So wurde erklärt, ein sachlicher Grund würde genau dann vorliegen, wenn eine unterschiedliche Behandlung dem „Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung“ tragen würde. Dies sei unberührt vom Selbstbestimmungsgesetz. Vertragsfreiheit und Hausrecht, so stehe es ausdrücklich im Gesetztext, werden nicht berührt

Ataman von der ADS betonte wiederholt, dass ihre Stelle unabhängig sei und lediglich versuche, dass Fälle dieser Art gar nicht erst vor Gericht landen. Außerdem habe die Betroffene sich wiederholt dazu bereit erklärt, weder die Umkleideräume noch die Duschen im Fitnessstudio zu betreten. Ataman findet deshalb, dass das Argument des Hausrechts an dieser Stelle nicht wirklich gelte. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Wie bewertet Ihr diesen Fall? 
  • Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? 
  • Sollte das ADS gegebenenfalls auch juristische Kompetenzen zugesprochen bekommen?  
  • Sollte das Hausrecht in derartigen Fällen ausgesetzt werden?
  • Könnt Ihr die Positionen der unterschiedlichen Seiten nachvollziehen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bitte beachtet auch bei einer Frage zu viel diskutierten Themen wie diesem unsere Netiquette. Wir freuen uns auf Eure Diskussionen auf Augenhöhe!

Quellen:

https://www.rnd.de/panorama/erlangen-fitnessstudio-weist-trasfrau-ab-fall-koennte-vor-gericht-gehen-3VRRIKBCNFK2LHTSAAUPR76WMQ.html
https://www.nius.de/politik/regierung-will-1000-euro-bussgeld-fuer-frauen-fitnessstudio-weil-es-einen-mann-nicht-in-dusche-lassen-will/7517c182-22a1-440f-bb22-fd8e05a17f8d
 

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Ich finde, das Studio ist im Recht, denn ...

Wenn man sagen das man sich so fühlt kann da ja jeder rein.:)

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Meinung des Tages: Ist das Tanzverbot an Karfreitag noch zeitgemäß?

Viele von uns freuen sich sicherlich auf ein paar ruhige und besinnliche Osterfeiertage im Kreise der Familie. Für einige junge Menschen würde sich an Ostern jedoch die ideale Gelegenheit zum Feiern bieten. Wenn da nicht dieses Tanzverbot wäre…

Ein bundesweites Tanzverbot unterschiedlichster Ausprägung

Der Karfreitag gilt für viele Christen weltweit als der wohl wichtigste Feiertag überhaupt: Am besagten Freitag unmittelbar vor Ostern gedenken Gläubige dem Leiden und Sterben Jesu am Kreuz. In Kontrast zu manchen anderen christlich geprägten Ländern (z.B. Österreich) ist der Karfreitag in Deutschland allerdings ein gesetzlicher Feiertag. Und Karfreitag impliziert auch, dass gewissen weltlichen Freuden nicht gefrönt werden sollte. Typischerweise sind an diesem Tag öffentliche Tanzveranstaltungen, laute Musik, diverse Unterhaltungsveranstaltungen sowie manche Filmvorführungen ("Das Leben des Brian") verboten.

Das Tanzverbot besteht grundsätzlich in allen Bundesländern, hier allerdings in unterschiedlichen Ausprägungen. Während es beispielsweise in Baden-Württemberg von Gründonnerstag an ab 18:00 Uhr bis Karsamstag um 20:00 Uhr gilt, besteht das Tanzverbot in Berlin nur am Karfreitag von 04:00 Uhr bis 21:00 Uhr. In Bayern beginnt die sogenannte "stille Zeit" am Gründonnerstag um 02:00 Uhr und endet in der Nacht zum Ostersonntag um Mitternacht.

Da mittlerweile aber immer mehr (junge) Menschen nicht gläubig bzw. aus der Kirche ausgetreten sind, stellt sich auch die Frage nach der Verhältismäßigkeit solcher Verbote...

Sind Tanzverbote heute noch zeitgemäß?

In vielen deutschen Städten formieren sich Jahr für Jahr Widerstandsverbände gegen die Beschränkungen der tanzfreien Zeit, so auch in München: Assunta Tammelleo, Vorsitzende des religionskritischen Bundes für Geistesfreiheit (bfg), fragt sich, wieso Menschen, die nicht an Gott oder den Gottessohn am Kreuz glauben, nicht feiern / tanzen können sollten.

Auf seiten christlicher Vertreter hingegen verweist man auf die immense Bedeutung dieses christlichen Feiertags, der selbst Atheisten die Möglichkeit zur inneren Einkehr bieten könne. Die evangelische Landesbischöfin in Baden, Heike Springhart, erachtet die ruhige Zeit als heilsame Unterbrechung für die gesamte Gesellschaft. Die Beschränkungen an den "stillen Tagen" stünden zudem mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang und belasten Veranstalter sowie Bürger nicht über Gebühr.

In der stillen und tanzfreien Zeit zumindest sorgen die hiesigen Ordnungsämter in stichartigen Kontrollen dafür, dass es die vorgeschriebene Ruhe eingehalten und das Tanzbein nicht geschwungen wird. Nach Angaben des Innenministeriums wären bei Zuwiderhandlung Geldbußen bis zu 10.000 Euro möglich.

Unsere Fragen an Euch:

  • Ist das Tanzverbot heute noch zeitgemäß?
  • Inwieweit sollte religiöse Tradition Einfluss auf staatliche Gesetzgebung besitzen?
  • Steht das Tanzverbot im Spannungsverhältnis zur persönlichen Freizeitgestaltung oder dem Grundrecht der Religionsfreiheit?
  • Ist es ggf. gehässig, die Vorzüge des Feiertags zu genießen, aber die Befindlichkeiten gläubiger Menschen zu missachten?
  • Welche Alternativen zum Tanzverbot wären denkbar, um sowohl Gläubigen als auch Nichtgläubigen an solchen Feiertagen entgegenzukommen?
  • Und natürlich: Geht ihr an Ostern selbst feiern / tanzen? 💃🕺

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch - egal, ob auf oder fernab der Tanzfläche - ein paar erholsame freie Ostertage 🐇🥚

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/protestpartys-gegen-tanzverbot-in-bayern-ausser-in-nuernberg,U8CUJgs

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karfreitag-tanzverbot-spd-haelt-lockerung-fuer-vorstellbar-100.html

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Ich finde das Tanzverbot in Ordnung, da...

Nicht Arbeiten gehen ist entspannend und dafür das Tanzverbot, Außerdem 1 Tag von 365 Tagen s schon in Ordnung

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