Schreib den Playstation Network Support an, nur die können dein Account sperren, sodass er kein Mist mit deinem Account machen kann. So lange die Kreditkarten Infos und Paypal Infos nicht gespeichert sind auf deinem Account ist alles gut, wenn doch müsstest du den Support noch schneller anschreiben: Da du sonst deine Kreditkarte und dein Paypal Konto sperren lassen musst, da er sonst von deinem Konto Transaktionen durchführen kann
Nein, kann man nicht. Alles andere ist rechtswidrig. Man muss leider schon für die Sachen bezahlen. :-)
Das ist dein Biorythmus, das kannnste nix groß machen ;-)
Hm, normalerweise kannst du mit der Börse viel machen.
Den bei den Aktionen für Franklin von Lester gibt er dir oft Hinweise, was du wie ansetzen kannst an der Börse, damit du einen Gewinn machst
Lebenslauf ist, eine chronologische Anordnung, was er in seinem Leben gemacht hat oder was in seinem dann und dann passiert ist.
Ein Lebensstil ist wie man lebt, also unordentlich, ordentlich o.Ä.
Nein natürlich nicht!!!
Natürlich :D Ich ziehe meine Schuhe immer an :D
N E I N die Antwort muss ja 5 Zeichen lang sein :D
Sowas darf man eigentlich nicht hinterfragen, ist halt Deutsches Gesetz :D
Aber wie du schon sagtest; Meistens können die Kinder die Tragweite ihrer Handlung nicht einschätzen. Wer aber kriminelle Energie hat, wird es auch nach 14 noch machen, somit hofft der Staat vielleicht auf eine Art "Belehrung", so dass das Kind weiß, wenn ich sowas mache, gibt es richtig Ärger.
Mit 15 noch nie eine Freundin gehabt zu haben ist erstmal gar nicht schlimm!
Das passende Mädchen zu finden ist sehr schwer, da man Liebe nicht erzwingen kann. Ich sag mal so; Irgendwann wird die richtige kommen und das wirst du merken :-)
Hey, ich hab Ahnung davon, weil ich selber bei der Polizei in der Einstellung bin :-)
Also erstmal, bei jedem Menschen ist es eine Einzelentscheidung, Fakt ist aber: Das eine Jugendsünde in der Polizei sowas gesehen wird wie, einmal was klauen oder so, also keine Straftat was vor Gericht landet;
Im Allgemein heißt das: Alles was vor Gericht landet und wozu du verurteilt wurdest, gilt nicht mehr als Jugendsünde. Allgemein zählt eine Körperverletzung nicht mehr als Jugendsünde.
Es wird also sehr sehr schwer für dich, weil du schon ne Straftat gemacht hast und ab 14 ist man ja "bestrafbar" und da ist es egal ob du da noch keine 18 warst :/
Als potenzielle natürliche Vegetation (abgekürzt PNV) bezeichnet man den Endzustand der Vegetation, den man ohne menschliche Eingriffe im jeweiligen Gebiet erwarten würde.
Google ist dein Freund :)
36.6? Das ist ganz normale Körpertemperatur, denn unsere Normaltemperatur liegt zwischen 36,5 und 37,4
Wenn du 15€ mehr ausgeben möchtest, wäre z.B. das Sony Xperia M4 Aqua ganz gut: http://www.saturn.de/de/product/_sony-xperia-m4-1973932.html?gclid=Cj0KEQiAnJqzBRCW0rGWnKnckOIBEiQA6qDBaouRMJNA0bPWDQg_erqkylwTlZLpkRUDXslat5P4p1oaAp9M8P8HAQ
oder das Wiko Ridge 4G, welches genau 199€ kostet bei Amazon.
Eben, kommt drauf an wie groß dein Schluck ist. Von einem kleinem Schnapsglas Vodka ist noch keiner umgekommen ;)
Ernsthaft?
Was habt ihr denn für Visionen?
Wie wäre es denn mit Abitur machen und dann n guten Job suchen?
Und "reich" wird man eh nur in den wenigsten Fällen.
Achso und soweit ich weiß, kann man mit Realschulabschluss mit Quali nicht studieren.
Übertreibs nicht!
Wenn du zuviel trainierst schädigt das deinen kleinen Körper auf Dauer!
Als Beispiel wächst du viel.
Man muss ja nicht weggehen, ignorieren ist das beste :-)
Glaub mir, wenn ihr in einfach ignoriert, hört er von ganz alleine auf und merkt, das war er macht ist weder witzig noch findet ihr das klasse. :-)
Hatte auch so einen Fall, aber seit der 5. :D
MfG
Maxi
Klar, denke schon.
Er hat sich ganz klar nach §185 strafbar gemacht, da er gesagt hat "tu mir nur ein gefallen krippier" :
§ 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zwar würde es wenn nicht hart bestraft werden, aber ist es eine Straftat.
Also:
Ich gehe davon aus das sich jemand n Spaß daraus macht, aber wenn es zuviel wird kannst du folgendes machen:
- Du kannst deinen Mobilfunkanbieter anschreiben und bitten, das sie diese Nummer sperren lassen für deine Nummer.
2.. Du gehst zur Polizei. Lässt eine Anzeige wegen Belästigung da und die Telefonnummer. Die Polizei ermittelt dann den Täter :)
3.. Manche Handys haben schon eine Blockfunktion von bestimmten Nummern. Ob dein Handy das hat, musst du einfach mal googlen :-)
Allgemein gilt §238 Nachstellung:
§ 238 Nachstellung
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
- seine räumliche Nähe aufsucht,
- unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
- unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
- ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
- eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Wenn er unter 18 ist, wird er nach dem Jugendstrafrecht bestraft, über 18 das normale Strafmaß.
MfG
Maxi