Salü MyCountry07,
da das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum NPD-Verbotsantrag vom 17.01.2017 unter anderem "die Wesensverwandtschaft der NPD mit dem Nationalsozialismus" und "deren Missachtung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung" bestätigt hat, kann man den NPD/Die Heimat-Politiker Udo Pastörs wohl mit Fug und Recht als Neo-Nazi bezeichnen, ohne sich dem Vorwurf ausgesetzt zu sehen, die berüchtigte "Nazikeule" zu schwingen.
Tja, ich nehme an, somit kannst du dir deine Frage wohl selbst beantworten, was JEDER, der mit beiden Beinen fest auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, von Udo Pastörs hält.