Meinung des Tages: Joggerin gegen Willen gefilmt - Sollte das Filmen bekleideter Körperteile in jedem Fall strafbar sein?

(Bild mit KI erstellt)

Joggerin gegen ihren Willen gefilmt - Vorfall geht viral

Im Februar 2025 wurde die Kölnerin Yanni Gentsch beim Joggen von einem Radfahrer heimlich gefilmt, wobei der Fokus auf ihrem Gesäß lag. Sie stellte den Mann anschließend zur Rede, zwang ihn zur Löschung der Aufnahmen und filmte die Konfrontation selbst. Das Video stellte sie online, wo es viral ging und mehr als 16 Millionen Aufrufe auf Instagram erreichte.

Trotz der offensichtlichen Belästigung konnte sie den Mann juristisch nicht belangen, da das Filmen bekleideter Körperteile bislang nicht strafbar ist. Dieser Rechtsmangel war der Auslöser für ihre Petition.

Petition und politische Reaktionen

Gentsch startete die Petition „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen“, die inzwischen über 100.000 Menschen unterzeichnet haben. Am 25. August 2025 übergab sie die gesammelten Unterschriften an NRW-Justizminister Benjamin Limbach. Der Minister dankte ihr ausdrücklich dafür, den Fall öffentlich gemacht und eine breite gesellschaftliche Debatte angestoßen zu haben.

Limbach erklärte, solche Aufnahmen seien weder Randerscheinung noch Bagatelle und müssten strafbar werden. Er kündigte an, das Thema in die Justizministerkonferenz einzubringen und eine bundesweite Gesetzesänderung zu unterstützen.

Gesellschaftliche und rechtliche Dimension

Gentsch betont, dass Voyeurismus ein Symptom patriarchaler Strukturen sei, in denen Frauenkörper objektiviert und sexualisierte Belästigungen verharmlost würden. Sie macht deutlich, dass solche Übergriffe oft den Anfang einer Gewaltspirale darstellen, die in schlimmsten Fällen bis zu Femiziden reicht. Für Betroffene sei es unbegreiflich, trotz klarer Übergriffe ohne rechtliche Handhabe dazustehen.

Auch prominente Stimmen wie Klima-Aktivistin Luisa Neubauer und Autorin Tara-Louise Wittwer unterstützen die Forderung nach einer Schließung der Gesetzeslücke. Limbach sieht die Erweiterung des Paragraphen 184k StGB, in dem bereits „Upskirting“ geregelt ist, als möglichen Weg.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte das Filmen bekleideter Körperteile in jedem Fall strafbar sein – oder nur, wenn eine eindeutige sexuelle Motivation erkennbar ist?
  • Warum wird sexualisierte Belästigung in vielen Kontexten noch als „Bagatelle“ betrachtet?
  • Was bedeutet es für das Sicherheitsgefühl von Frauen im Alltag, wenn solche Taten bislang straffrei bleiben?
  • Sollte das Thema sexualisierte Belästigung stärker im Schulunterricht oder in Kampagnen behandelt werden?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Andere Meinung und zwar...

Wenn… dann mit erkennbarer Absicht des Täters. Eine Sache kann von unterschiedlichen Standpunkten anders wirken, und was stört ist ja der ausgeübte Wille, und nicht ein Video ohne Kontext und tieferer Bedeutung.

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Wir wissen es durch eine Relation zu etwas anderen.

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Nein… das konnte ich nie verstehen

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Joa... also wieder ein Wirrwarr an Interessen und Machtbestrebungen, die sich ungeordnet verstreuen und auf keine Richtung deuten. Also ein Kindergarten ohne Betreuung.

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Ist eine ziemlich gekünstelte Welt in meinen Augen, mit absurden Arbeitsdruck and Schönheitsideal, der oft nur druch Schönheitsoperation bedient werden kann. Es scheint mir eine sehr extrovertierte Kultur zu sein. Klar können sie gute Shows abliefern, und sind der Pop-Kultur nicht wegzudenken, aber dahinter erscheint es mir menschlich ziemlich leer zu sein.

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