Das kommt darauf an, wie das an deiner Schule geregelt ist. Mit 14 bist du nicht mehr verpflichtet, am Religionsunterricht teilzunehmen, da du dann religionsmündig bist. Bei uns war es vor Jahren mal so, dass man in der fünften und sechsten Klasse Ersatzunterricht hatte, bzw Schüler mit Migrationshintergrund durchgängig als Ersatz "Deutsch für Schüler mit Migrationshintergrund", alle anderen hatten ab der siebten Klasse Freistunden stattdessen. Allerdings haben mittlerweile bei uns an der Schule alle Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen verplichtend Philosophie. An manchen Schulen gibt es stattdessen auch Ethik. Meines Wissens nach, ist es auch nicht mehr zulässig, dass man durch die Nichtteilnahme am Religionsunterricht weniger Wochenstunden hat, als andere Schüler. Daher gehe ich davon aus, dass du einen wie auch immer gearteten Ersatzunterricht dafür hast. Das sollte dir aber eigentlich der Lehrer mitgeteilt haben, bei dem du deinen Abwahl-Antrag eingereicht hast. Hat er dies nicht, sprich ihn nochmal darauf an, denn er muss das am besten wissen.

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