Gehe damit doch mal zu einem Guten Hautarzt die haben mittel am Start die findeste nichmal eben bei DM :P

...zur Antwort

Also gehe damit Lieber zum Hautarzt du kannst ja nicht genau wissen was es ist. Ob es weh tut... denke nicht... ob man es abbinden kann Bestimmt .... aber wenn wirklich so klein ist nimm eine Schere aber ich würde zum Arzt gehen

...zur Antwort

Naja das einzige was mir das einfallen würde wäre neben Reden Reden Reden vll das Jugendamt wenn du dich damit Seelisch so unwohl fühlst können die da vll etwas machen

...zur Antwort

Die Frage ansich nicht verboten. Unterscheiden muss man aber, ob die Frage zulässig ist oder nicht. Zulässig ist sie dann, wenn der Arbeitgeber dadurch die Qualifikation und das angemessene zukünftige Gehalt des Bewerbers einzuschätzen versucht oder auch um heraus zu finden, ob ein Bewerber sich nicht überschätzt. In dem Fall muss die Frage wahrheitsgemäß beantwortet werden, es sei denn man hatte in seinem vorherigen Vertrag eine Verschwiegenheitsklausel, die auch über das Ende der Beschäftigung hinaus gültig ist. Nur wenn die Frage unzulässig ist, muss man sie nicht wahrheitsgemäß beantworten. Das ist der Fall, wenn der Arbeitgeber sich dadurch nur einen Eindruck über die Vermögensverhälnisse des Bewerbers machen will. Die Frage ist nur,woher man wissen soll, aus welchem Grund der Arbeitgeber das nun fragt und ob die Frage nun zulässig ist oder nicht. Ich denke es ist sinnvoll einfach die Wahrheit zu sagen.

...zur Antwort

Erstmal zum Hausarzt alles weitere Regelt er dann

...zur Antwort

Wie groß bist du, Was machst du Beruflich ? dann rechne ich dir das aus

...zur Antwort

Was Wiegst du denn dann kann ich dir ausrechnen was du am Tag zu dir nehmen musst damit du zunimmst.

Aber gehe auch damit zum Arzt

...zur Antwort

Windows Neu Aufsetzen

...zur Antwort

Also da du erst 12 Bist, Ab zum Kinderarzt mit deinen Eltern der Verpasst dir dann die beste und Sicherste Variante zum Abnehmen die eine 12 Jährige machen kann wenn das nötig ist

...zur Antwort

Die Rechtslage ist eindeutig, es ist dein Eigentum und er muss es rausgeben. Das Problem ist aber, du musst beweisen, dass es dein Eigentum ist, kannst du es?

Es gilt die einfache Regel, wer behauptet, muss beweisen: Wenn du also behauptest, es ist dein Eigentum, musst du es nachweisen. Behauptet er, du hast es ihr geschenkt, muss er es nachweisen.

Wenn er sich weigert, muss du klagen, hast du Lust darauf?

NACHTRAG: Du wolltest ja eine Quelle: Unterschlagung (§246 StGB) kommt hier in Frage.

...zur Antwort

Dazwischen, die Leute wollen dich ja auch mal kurz Kennenlernen etc

...zur Antwort

Suche dir Hilfe bei einem Profi damit sollte man nicht Spassen

...zur Antwort