Finde ich eine schwierige Frage. Ich finde, wir sollten uns bei sowas bewusst sein, dass keinem mit Abschiebungen per se geholfen ist. Straftaten bleiben so womöglich ohne Sühne (oder gleichen einer Art primitiver Todesstrafe) und die Definition welche Straftat in welchem Strafmaß "schwer" ist, ist auch so eine Sache...
Meiner Meinung nach sollten wir Menschen nicht anhand ihres Aufenthaltsstatus pauschal unterschiedlich bei Straftaten behandeln.
Gleichzeitig gibt es aber Fälle, wo ich eine Abschiebung als gerechtfertigt sehe: Nämlich wenn Straftaten verübt oder geplant werden, die die freiheitlich demokratische Grundordnung oder unsere Verfassung angreifen. Wer diese Grundwerte zutiefst ablehnt und vernichten will, der sollte sich nicht in diesem Land aufhalten. Da sind wir aber so in der Größenordnung von Terrorismus, z.B. religiös-fundamentalistisch geprägt. Das dürfte in absoluten Zahlen sehr wenige Menschen betreffen, ist aber meiner Meinung nach auch eine klare und faire Grenze.