Die Frage ist etwas komplexer und lässt sich auch nicht "mal eben" beantworten.
Ich versuche es trotzdem:
Auf YouTube wird idr. amerikanisches Recht zur Rate gezogen, da wir ja eine amerikanische Firma vor uns haben. Das ist zwar auch schon Teil einer Debatte, weil es ja eine deutsche Tochter gibt, aber das gehört hier eher nicht hin.
Nach amerikanischem Recht kannst du dich in manchen Fällen auf "Fair use" beziehen und damit geschützte Inhalte bei dir veröffentlichten.
Wenn du beispielsweise einige Filme der 80er Jahre vergleichen willst, kannst du dazu kurze Snippets aus diesen einspielen. Damit sind keine Szenen gemeint, die mehrere Minuten lang gehen. Sondern vielleicht einzelne Dialoge die eingerahmt sind, von von dir selbst produziertem Content, der außerdem deutlich länger ist, als die Einspieler.
Dann überwiegt dein kreatives Schaffen.
Grundsätzlich kannst du das Video aber so oder so erst einmal hochladen und veröffentlichen. Wenn ein Content-Inhaber was dagegen hat, bekommst du eine Meldung von YouTube und kannst dich dazu äußern. Da kommt weder sofort eine Anzeige, noch wird das Video direkt gelöscht.