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Hauptartikel: Eheverbot: Deutsche VorschriftenDas Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erlaubt Ehen zwischen Cousins und Cousinen aller Verwandtschaftsgrade – verboten sind nur Ehen zwischen Blutsverwandten gerader Linie (Elternteil→Kind, Großelternteil→Enkelkind) und zwischen Geschwistern. Der § 1307 Verwandtschaft
legt fest: „Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten
in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen
Geschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch
Annahme als Kind erloschen ist“ (Adoption). Der § 1589 Verwandtschaft
erklärt die Linie: „Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind
in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie
verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der
Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der
Zahl der sie vermittelnden Geburten.“