War dein bisheriger Versorger der Grund- und Ersatzversorger deiner Gegend? Wenn ja, stehen deine Karten eher schlecht mit dem neuem Vertrag - ausgeschlossen ist es jedoch nicht!

Hier kommt es drauf an, wie das System vom Anbieter, welcher Sperren möchte, aufgebaut ist. Lieferantenwechsel laufen fast immer automatisch, sodass theoretisch selbst bei einem Sperrauftrag ein Wechsel erfolgt und der Sperrauftrag aufgehoben wird.

Hier muss man vom Prozess zwischen Lieferant und Netzbetreiber unterscheiden.

Nichtsdestotrotz müssen dann im Nachgang die effektiv angefallen kosten bezahlt werden.

Da du bereits einen neuen Liefervertrag abgeschlossen hast, kannst du nun nur warten ob dieser durchgeht.

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Es gilt immer der Tag der Verrechnung, also das Valutdatum und nicht der Tag der Überweisung. Im Fall der Überschneidung sind die Kosten natürlich von dir zu tragen, da die vorangegangene Forderungsfrist überschritten war.

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Das Schreiben bei der Post untergehen, ist nichts neues. Jedoch gilt hier, Schreiben ist mit Abgabe zur Post zugestellt, außer es kommt zu einem postalischem Rückläufer.

Das eine SMS nicht angekommen wäre klingt für mich doch etwas sehr weit hergeholt.

Ob du nun die Infos vom Anbieter bekommen hast oder nicht, spielt keine große Rolle. Spätestens auf deinen Kontoauszügen hättest du die Rücklastschrift sehen können.

Auch wenn ein Abbuchungsauftrag von dir erteilt wurde, hast du als Verbraucher die Sorgfallspflicht. Das heißt du hast zu prüfen, ob offene Beträge abgebucht worden konnten.

Der Anbieter ist hier rechtlich soweit abgesichert, so deine Beschreibung, dass dir hier auch kein Rechtsanwalt groß weiterhelfen kann.

Bitte beim Anbieter um eine Ratenzahlung. Sollte dieser das ablehnen, hast du die 800 EUR aufzubringen. Die wichtigste Sache hierbei ist, der Anbieter muss sich auf keine Ratenzahlung einlassen. Dies ist im Kulanzrahmen des Anbieters zu entscheiden.

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Klar kannst du ihn verwenden. Wenn du Windows jedoch vollständig neu aufsetzt kann es passieren, dass die Meldung kommt dass der Key bereits verwendet wird. In dem Fall muss du den Key seitens Microsoft via Hotline freischalten lassen.

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Also ich hab den JBL und kann dir aus Erfahrung sagen "mit richtigem Verstärker, sprengst du dein Trommelfeld".

Von MAC Audio halte ich persönlich nichts.

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Also wenn du permanent am nachschütten bist, geht definitiv Wasser verloren. Hat dein Bett ein Überdruckventil? Ich gehe mal davon aus, dass durch Verdunstung in Kombi mit Druck du nach und nach das Wasser wörtlich rausdrückst. Wenn dein Bett zudem in der Sonne bzw. Heitzung steht, kannst du diesen Effekt schneller beobachten.

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Ist bisschen die falsche Erwartungshaltung. Nur weil du gibst, heißt es nicht automatisch zu bekommen. Alte Floskeln besagen zwar etwas anderes. Schon mal darüber nachgedacht, dass andere nicht die Möglichkeit haben dich zu beschenken bzw. dir anderweitig helfen und du es vielleicht als selbverständlich einschätzt. Aus meiner Sicht etwas sehr materialistisch eingestellt?!

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Meint du wirklich, dass diese Problematik neu ist? Kennst du das Buch von Christiane F.? Man sollte jedem das Recht lassen, den Weg gehen zu lassen den er/sie will. Oftmals ist es doch auch so, dass Kinder von der vorhergegangenen Generation geprägt und somit gestalltet werden - ist irgendwo ein Teufelskreislauf.

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Versuch auch noch dich über einen anderen PSN Account einzulogen, vielleicht ist auch dieser gesperrt.

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Die PS3 erkennt automatisch, worüber es das Signal schicken kann.

Dein Problem hört sich aber mehr nach einer Sperre seitens Sony an - die hatte ne zeitlang die MAC Adressen gesperrt, von User mit gejailbreakten PS3 bzw. jene die MOD Menüs verwenden.

Bevor du daher die PS3 platt machen willst, solltest du vorher folgende Sachen mal prüfen bzw. versuchen:

- Netzwerk neu einlesen
- Über ein anderes Netwerk verbinden
- Ist die Konsole vielleicht vom Router her für das Internet gesperrt

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Hat ein Käufer bei eBay Anspruch auf Kombiversand?

Hallo!

Ich verkaufe ab und zu Dinge aus meinem Haushalt und Bücher, die ich nicht mehr benötige bei eBay. Bin also privater Verkäufer. Bis jetzt hat immer alles gut geklappt, bis auf das manche Käufer etwas ersteigert und nicht bezahlt haben... nun habe ich am anderen Ende der Internetleitung aber leider einen Streithammel erwischt! Die Situation ist folgende: ich habe noch Sachen im Keller meines Elternhauses und wohne in einer Studenten WG. Nun habe ich ein Paket mit Sachen verkauft, die bei meinen Eltern stehen und ein Paket mit Sachen, die hier in der WG sind. Ich habe extra in die Auktionsbeschreibung geschrieben, dass bei diesen Artikeln kein Kombiversand möglich ist. Die beiden Pakete mit Hausrat und Büchern wurden nun von dem gleichen Käufer ersteigert. Dieser besteht nun auf Kombiversand. Er meint, dass ich verpflichtet dazu wäre, ist extrem unhöflich und droht mit negativen Bewertungen und rechtlichen Schritten.

Eigentlich bin ich mir sicher, dass ich mir rechtlich nix habe zu Schulden kommen lassen. Denn als privater Verkäufer kann man mich doch nicht dazu verpflichten Kombiversand anzubieten oder? (Normalerweise mache ich das natürlich immer, aber diesmal ging es aus o.g. Gründen nicht) Allerdings habe ich auch keine Lust negative Bewertungen zu erhalten, denn ich habe schliesslich dazu geschrieben, dass Kombiversand nicht möglich ist!

Der "Fehler" liegt meines erachtens beim Käufer, der den Hinweis überlesen / ignoriert hat. Er hat mich übrigens erst nach Auktionsende angeschrieben und nicht etwa, bevor er auf die Artikel bietet, denn dann hätte ich ihm das natürlich auch nochmal geschrieben, dass Kombiversand nicht geht.

Kennt sich einer von euch damit aus?

Momentan sind die Pakete noch nicht bezahlt und auch noch nicht verschickt...

PS: ich fahre übers Wochenende zwar nach Hause, allerdings ist es eine richtig weite Fahrt mit dem Zug und mehreren Umstiegen und ich kann das große, schwere Paket nicht mitschleppen...

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Nein, ein Kombiversand ist kein muss. Es gibt auch Firmen, die es aufgrund der Logistig nicht schaffen einen Kombiversand anzubieten. Im Endeffekt ist es ein Service, aber eben kein muss.

In Ebay ist sowieso jede Auktion, etc einzeln zu betrachten. Wenn somit in beiden Aktionen eine gesonderte Versandpauschale angegeben ist, ist diese natürlich durch den Käufer zu bezahlen.

Der Hinweis dass ein Kombiversand nicht möglich ist, ist ebenfalls kein Pflichtangabe oder ähnliches.

Wie du schon richtig vermutest, hätte der Käufer sich informieren müssen bzw. sind solche Sachen Sondervereinbarungen, welche außerhalb der AGB's von Ebay getroffen werden.

Ich würde an deiner Stelle selber mit rechtlichen Schritten drohen. Selbst wenn du eine negative Bewertung bekommst, kannst du diese bei Ebay als unbegründet meldet und sie wird durch den Support auf neutral geändert - sowas hatte ich selbst schonmal :-)

Viel Erfolg!

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Ruf bei deinem Anbieter an und lass eine Drittanbietersperre setzen.

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