Hallo Bomba357

Technisch gesehen ist der Xiaomi 4 Pro 2 Gen besser, da hier ein 48 Volt System verbaut ist während der Ninebot F2 Plus nur ein 36 Volt System verbaut hat.

Leider weigert sich Xiaomi jedoch bisher die knapp 22km/h per Update nachzuliefern, die über die Toleranz von 10% legal wäre. Ninebot bietet das aber bei vielen Modellen wie z.b. dem F2 an.

Ob einem die 2 km/h wichtig sind muss man selber wissen.

Bei Ninebot würde es sich ebenfalls anbieten mal nach dem F2 Pro D zu schauen, der hat vorne noch eine Federung und ist bei Angeboten oft kaum teurer bis genauso teuer wie der F2 Plus D.

LG

Darkmalvet

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Hallo Tol471

Ohne dein Gewicht zu kennen und zu wissen wie flach es in deiner Region ist, kann man kaum sagen ob ein eScooter mit 25km Reichweite laut Herstellerangaben ausreicht.

Beide Modelle haben etwa 220 Wattstunden Akkukapazität, was schon ziemlich wenig ist.

Da man auch noch bedenken muss, dass die Reichweite im Winter nochmal geringer ist empfehle ich ungerne eScooter mit so wenig Akkukapazität, aber natürlich kosten eScooter mit mehr Akkukapazität auf deutlich mehr.

Wenn es dir das wert ist kannst du dir mal den Ninebot E2D Pro (270 Wattstunden) F2D (360 Wattstunden) oder F2D Plus bzw F2D Pro (beide 460 Wattstunden) anschauen.

Bei Xiaomi weiß ich aktuell nicht was sich da so lohnt, als ich Ende letzten Jahres mal geschaut habe waren die anders als Ninebot immer noch nicht bereit die 10% für 22km/h auszunutzen. Ob sich das inzwischen geändert hat weiß ich nicht.

Andere Marken mit besserer Ersatzteilversorgung wie z.b. ePowerfun wären auch eine Option da gehen die günstigsten Modelle aber etwas über 500€ los.

LG

Darkmalvet

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Hallo Derdern1xweis

Für den Preis ist der eScooter in Ordnung, wobei man den manchmal im Sonderangebot für 600€ bekommt.

Dafür bekommt man in dieser Preisklasse einen relativ starken eScooter, der die legale Toleranz von 22km/h ausnutzt und für die Preisklasse einen relativ normalen 460 Wattstunden Akku bietet.

Das D steht für Deutschland, es handelt sich also um die Version mit Straßenzulassung.

LG

Darkmalvet

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Hallo favchloe

Bei dem eRoller müsste es sich um eines der Ninebot F2 Modelle handeln.

Wenn du dir eines davon holen willst, solltest du zum F2D Plus oder F2D Pro greifen, diese beiden Modelle haben einen größeren Akku als der normale F2D. Der F2D Pro hat zusätzlich noch eine Federung vorne.

LG

Darkmalvet

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Hallo Amirnagi

Wenn du täglich 17-18km fahren musst ist keiner der beiden eScooter für dich geeignet, der von Ninebot hat nur etwa 180 Wattstunden womit das kaum zu schaffen ist und selbst der von Xiaomi dürfte das mit etwa 280 Wattstunden zumindest im Winter, bei einem schwereren Fahrer oder auch nur bei Gegenwind nicht schaffen.

Im Winter geht selbst bei einem eScooter mit einem Akku über 400 Wattstunden wie dem Xiaomi Pro 2 oder dem Ninebot F2 Plus oder Pro die Reichweite auf knapp über 20km runter.

Meine Empfehlung wäre daher mehr Geld reinzustecken und zum ePowerfun ePF1-1 Pro bzw dem Ninebot F2D Plus oder Pro zu greifen wenn diese mal im Angebot sind. Bei ePowerfun darauf achten, dass ein Pro im Namen ist und bei Ninebot darauf achten, dass ein Plus oder Pro im Namen ist die Basismodelle haben wieder weniger Akkukapazität.

Alternativ kannst zu zum Xiaomi Pro 2 greifen, der ist trotz über 400 Wattstunden günstiger weil es ein älteres Modell ist hat aber dafür den Nachteil dass man weder die 22km/h legalen Toleranzbereich noch den stärkeren Motor hat.

LG

Darkmalvet

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Hallo Garnelen443

Wenn der entsprechende Weg durch den Park mit einem der Schilder für Fahrradstraße, Radweg, getrennten Fuß und Radweg oder einen gemeinsamen Fuß und Radweg gekennzeichnet ist, ist das erlaubt.

Ist der Weg mit einem Schild für Fußweg und einem Zusatzschild Fahrrad frei gekennzeichnet ist es aufgrund der übertrieben Bürokratie in Deutschland nicht erlaubt.

Hier gibt es nämlich ein gesondertes Schild für eScooter frei, weil die eScooter jedoch erst seid einigen Jahren erlaubt sind haben sich die Kommunen oftmals noch nicht die Mühe gemacht diese Schilder flächendeckend dazu zu hängen.

Weil dann erkannt wurde wie unpraktisch diese Regelung ist wurde im Jahr 2021 noch eine Ausnahme nachgeschoben, dass man zumindest Einbahnstraßen befahren darf die für Fahrradfahrer in die andere Richtung freigegeben sind.

Aber es kommt noch absurder:

Bei über Straßenmarkierungen bzw Fahrradrouten ausgewiesenen Radwegen, die keines dieser Schilder verwenden gibt es einen Haufen von Randfällen und Sonderfällen wo man genau genommen mal fahren darf und mal nicht und kein normaler Bürger mehr durchblickt.

LG

Darkmalvet

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Hallo MrAlexandxr

Der normale F2 lohnt sich kaum weil du deutlich kleineren Akku als beim F2 Plus oder F2 Pro hast. Dieses Geld zu investieren lohnt sich auf jeden Fall, weil die Reichweite deutlich besser ist.

Der F2 Pro unterscheidet sich vom F2 Plus hauptsächlich durch eine Federung vorne allerdings nur vorne und nicht ganz so gut wie beim Max G2. Ob du diese Federung brauchst musst du je nach Zustand der Straßen bei dir selbst entscheiden, es fährt sich mit aber deutlich angenehmer als ohne.

LG

Darkmalvet

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Hallo Moritzbs

Deine CPU könnte bei zu starken Grafikkarten sehr schnell zum Flaschenhals werden, für 500€ kannst du jedoch auch einfach beides aufrüsten, da man bei AM4 fast immer neuere CPU per Bios Update zum laufen bringen kann.

Als Grafikkarte könntest du die RX 6750 XT, die beginnt bei etwa 370€ und lässt damit noch genug übrig um auch die CPU aufzurüsten:

https://geizhals.de/?cat=gra16_512&xf=9816_02+04+12+-+RX+6750+XT

Als CPU könntest du den Ryzen 5 5600 nehmen, wenn du es ganz günstig willst auch den Ryzen 5 5500 und wenn du weiterhin 8 Kerne haben willst den Ryzen 7 5700X:

https://geizhals.de/?cat=cpuamdam4&xf=16686_Ryzen+5000

Sicherheitshalber solltest du aber vorher mal nachschauen ob es für dein Mainboard auch wirklich ein entsprechendes Bios Update gibt, wenn es das gibt solltest du erst updaten, wenn du die CPU auch wirklich hast, da viele frühe Mainboards für die Unterstützung von Ryzen 5000 die Unterstützung älterer Generationen rausnehmen und du dann ein Problem hast, wenn du die CPU doch nicht aufrüsten willst.

LG

Darkmalvet

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Hallo ianatkin

Weil viele Menschen sich nicht gut genug informiert haben und fälschlicherweise glauben die ersten beiden Strophen des Liedes der Deutschen seien gesetzlich verboten:

https://www.focus.de/wissen/mensch/geschichte/deutschegeschichte/hymnen-eklat-beim-fed-cup-gefeiert-missbraucht-abgelehnt-warum-das-mit-der-nationalhymne-in-deutschland-so-schwierig-ist_id_6645412.html

Die ersten Strophen sind zwar nicht mehr offiziell Teil der Nationalhymne aber auch nicht verboten. Somit darfst du sie singen, ich würde dir jedoch empfehlen dann ein paar Quellen parat zu haben, die diese Unwissenheit im Bedarfsfall aufklären können.

Die ersten Strophen waren übrigens noch bis 1991 offiziell Teil der Nationalhymne und somit nicht nur in Westdeutschland sondern auch im vereinten Deutschland. Allerdings wurde auch damals nur die dritte Strophe gesungen.

LG

Darkmalvet

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Hallo LastFighter981

In diesem Fall hat man eine Woche Zeit sein Ticket samt Ausweis nachzuzeigen und hat dann einen Rechtsanspruch nicht mehr als 7€ zu zahlen:

https://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/__9.html

Zudem entfällt jegliche strafrechtliche Relevanz, da man ja ein gültiges Ticket besitzt und somit keine nicht bezahlte Leistung erschleicht. Man riskiert also wirklich nur die Vertragsstrafe und kann somit auch in die rechtliche Trickkiste greifen ohne zu riskieren ersatzweise vor Gericht zu landen.

Minderjährige Personen können auch den 7€ entgehen indem sie sich beim nachzeigen darauf berufen nicht voll geschäftsfähig zu sein und deswegen nicht zu Vertragsstrafen verpflichtet werden zu können:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html

In diesem Fall am besten das Urteil bzw den Artikel von Anwalt.de ausdrucken und damit vor Ort erscheinen.

LG

Darkmalvet

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14-13

Hallo 404vg

Der Gesetzgeber sieht bereits vor, dass Jugendliche zumindest in einigen Belangen auch gegen den Willen der Eltern entscheiden dürfen, oftmals aber nicht immer ab 14 Jahren.

Darunter fallen z.b.

  • Medizinische Entscheidungen wie z.b. Impfungen
  • Umgangsbelange bei getrennten Eltern
  • Religionsmündigkeit
  • Sexualmündigkeit

Andere Dingen dürfen Jugendliche im Einzelfall gegen ihre Eltern einklagen z.b. wenn Eltern einen Oberstufenbesuch verbieten wollen. Dann übernimmt das Jugendamt auf Wunsch des Jugendlichen einen Teil des Sorgerechts und übergeht die Entscheidung der Eltern.

Ich halte 14 Jahre da für einen guten Kompromiss, da Jugendliche ab dem Alter auch strafmündig sind und es Sinn ergibt Rechte und Pflichten gleichzeitig zu vergeben. Selbstverständlich gibt es auch einige Belange, die aus gutem Grund auch bei Jugendlichen von den Eltern entschieden werden um Jugendliche z.b. vor Schulden zu schützen.

LG

Darkmalvet

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Hallo Ricky55284

Das Hausrecht für eine vermietete Wohnung liegt beim Mieter, womit dieser auch bestimmen kann wer zu Besuch kommt. Ein Hausverbot für den Hausflur bewirkt nur, dass du dich da nicht mehr aufhalten darfst und auf direktem Wege in die Wohnung gehen musst.

Solange du keine Gefährdung für das ganze Haus darstellst und ein Gericht entscheidet, dass du dich fernhalten musst, kannst du deine Familie weiterhin besuchen.

LG

Darkmalvet

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Hallo mahirthebozzBos

Es dürfte sich einfach nur um 2 verschiedene Hardwarerevisionen handeln, die eben Bauteile von unterschiedlichen Herstellern verwenden.

Firmen wechseln manchmal ihre Zulieferer oder kaufen auch bei mehreren Zulieferern gleichzeitig ein, wenn die Nachfrage höher ist als ein einzelner Zulieferer decken kann.

Goldstar wurde jedenfalls 1995 zu LG:

https://en.wikipedia.org/wiki/GoldStar

LG

Darkmalvet

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Hallo Kaempfermr1

Da Kollektivstrafen verfassungswidrig sind dürfen Lehrer an staatlichen Schule diese egal in welchem Bundesland schon allein aus verfassungsrechtlichen nicht aussprechen.

Viele Bundesländer schließen Kollektivstrafen darüber hinaus durch ihre eigene Verordnungen aus, wovon dann auch Privatschulen betroffen sind, selbst wenn ein Bundesland dies nicht tut bricht Bundesrecht Landesrecht und somit dürfen Lehrer öffentlicher Schulen dies auf keinen Fall aussprechen.

Die 3 Schüler die geblieben sind haben also das Recht die Teilnahme an den Nachsitzstunden zu verweigern ohne das sie dafür nur im Ansatz bestraft werden dürfen.

Was die restlichen Schüler betrifft, so kann es im Einzelfall durchaus erfolgreich sein die Fehlstunden gerichtlich anzufechten, wenn sich einem Richter glaubhaft darlegen lässt, dass die Schule diese durch mangelhafte Informationspolitik verursacht hat.

Sobald dieser Prozess gewonnen ist, entfällt auch die Rechtfertigung für eine Erziehungsmaßnahme gegen diese Schüler, dann darf der Lehrer maximal exakt die verpasste Unterrichtszeit nachholen aber kein zusätzlichen Stunden als Strafe mehr aussprechen.

LG

Darkmalvet

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Hallo xxxxxxxxxxo

Weil du nichts unrechtes gemacht hast, wir leben in einem Rechtsstaat in dem ausschließlich der Täter und niemand sonst für seine Taten verantwortlich ist.

Bloß dabei zu sein ist keine Beihilfe und da es sich hierbei nicht um eine schwere Gewalttat oder gemeingefährliche Tat nach §183 StGB gehandelt hat besteht auch keine Pflicht die geplante Tat anzuzeigen.

Den Hinweis auf den Ladendetektiv kannst du ihr ja in der Absicht gegeben haben, sie zu überzeugen den Diebstahl sein zu lassen. Solange der Hinweis nicht der Absicht diente die Tat zum Erfolg zu führen ist es keine Beihilfe.

LG

Darkmalvet

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Hallo AquaKonosuba

FBI ist eine Programm um Anwendungen außerhalb des Stores selber zu installieren, der Name ist ein Wortspiel, da die Installationsdateien auf .cia enden.

Das können, damit es legal bleibt sowohl selbst erstellte Sicherungskopien eigener Spiele sind, als auch kostenlose Homebrew Programme aus dem Internet.

FBI alleine reicht jedoch nicht aus, du brauchst zusätzlich noch eine Custom Firmware wie Luma, damit sich selbst installierte Anwendungen aus ausführen lassen.

Bei den gängigen Installationsanleitungen für Luma wird FBI mit installiert, zudem wird noch ein Tool namens Godmode9 installiert, mit dem man die Sicherungskopien eigener Spiele erstellt.

LG

Darkmalvet

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Hallo Yuschs

Hier kommen mehrere Dinge in Betracht, sollte nur das Versicherungskennzeichen abgelaufen sein werden 40€ Bußgeld fällig.

Sollte tatsächlich kein Versicherungsschutz mehr vorgelegen haben könnte ein fahrlässiger Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorgelegen haben:

https://dejure.org/gesetze/PflVG/6.html

Da du allerdings minderjährig bist und somit noch keine Versicherungsverträge abschließen kannst, gehe ich davon aus, dass sich deine Eltern um alles gekümmert haben.

Hier besteht die Möglichkeit, dass deine Eltern den Fehler gemacht haben und dann gemäß 17StGB ohne Tatbegehungseinsicht gehandelt hast:

https://dejure.org/gesetze/StGB/17.html

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass deine Eltern belangt werden, weil sie dir gestattet haben den E-Scooter zu gebrauchen bzw dich fahrlässigerweise nicht darüber informiert haben, dass du nicht mehr fahren darfst.

LG

Darkmalvet

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Hallo unterflieger123

Es gibt mittlerweile eine bessere App namens MCinaBox mit der das deutlich besser möglich ist:

https://github.com/AOF-Dev/MCinaBox

Ob Minecraft auch wirklich spielbar ist hängt natürlich ab wie gut deine Hardware ist mit modernen ARM Prozessoren ist es definitiv möglich genug FPS zu bekommen.

LG

Darkmalvet

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Hallo DepressedWeirdo

Vermutlich musst du mindestens sämtliche Kontakte vom SD Karten Slot und dem Gamecard Slot mit reinem Isopropanol und einer feinen Bürste reinigen.

Wenn du dir den Umgang mit den Flachbandkabeln zutraust wäre es besser, wenn du den ganzen 3ds aufschraubst und das komplette Mainboard mit Isopropanol reinigst.

Dies solltest du tun bevor irgendetwas korrodiert und noch weitere Probleme verursacht, die Tatsache dass dein 3ds nicht mehr mit eingelegter SD Karte oder Gamecard startet deutet schon jetzt auf Kurzschlüsse hin.

Wichtig: Auf keinen Fall Wasser für die Reinigung nehmen und auch kein Desinfektionsmittel, weil diese meistens zusätzlich zum Isopropanol auch noch Wasser beinhalten.

LG

Darkmalvet

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Hallo Jannis230605

Legale Homebrew, also kostenlose Programme von Hobbyprogrammierern findest du z.b. in folgenden Listen aufgelistet:

https://wiki.gbatemp.net/wiki/List_of_3DS_homebrew_applications

https://www.3dbrew.org/wiki/Homebrew_Applications

https://gamebrew.org/wiki/List_of_3DS_homebrew_applications

Was kommerzielle Spiele angeht so hast du die Möglichkeit legale Sicherungskopien deiner eigenen Spiele mit Godmode9 anzulegen und dann mit FBI zu installieren:

https://3ds.hacks.guide/de_DE/godmode9-usage.html#dumpen-einer-spiele-cartridge

Für die Übertragung der Spielstände benötigst du eine der vielen Savegame Manager aus den Homebrew Listen z.b. diesen hier: https://gbatemp.net/threads/release-jks-savemanager-homebrew-cia-save-manager.413143/

Da die Beschaffung von Roms kommerzieller Spiele illegal ist bekommst du hier keine Anleitung wie das geht.

LG

Darkmalvet

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