Die Teilnahme an Schulgottesdiensten (und auch Reli-Unterricht) ist in Deutschland freiwillig. Das steht unter anderem in Art. 140 GG (136 WRV): "Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden."
Bis zum 14. Lebensjahr entscheiden Deine Eltern über die Teilnahme, danach Du selbst. Die Schule müsste eigentlich sogar vorher fragen, ob Du teilnehmen möchtest oder nicht.