Die Teilnahme an Schulgottesdiensten (und auch Reli-Unterricht) ist in Deutschland freiwillig. Das steht unter anderem in Art. 140 GG (136 WRV): "Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden."

Bis zum 14. Lebensjahr entscheiden Deine Eltern über die Teilnahme, danach Du selbst. Die Schule müsste eigentlich sogar vorher fragen, ob Du teilnehmen möchtest oder nicht.

...zur Antwort

Dies ist die Rechtslage, gültig für alle Bundesländer dieser Republik:

.

es gibt in Deutschland KEINE PFLICHT zur Teilnahme am Religionsunterricht. Die Teilnahme ist für ALLE Schüler FREIWILLIG (zum Nachlesen: Artikel 7 Abs 2 Grundgesetz). Gleiches gilt für den Schulgottesdienst und Gebete.

.

Vor dem 14. Lebensjahr entscheiden über die Teilnahme die Erziehungsberechtigten, danach der Schüler selbst.

.

Bei Nichtteilnahme sind Schüler angemessen zu betreuen, eine Teilnahme am Unterricht anderer Klassen ist nicht zulässig. Die meisten Schulen bieten Ethik oder Ähnliches als Ersatzfach an. Wird kein Ersatzfach angeboten ist zu der Zeit in Randstunden unterrichtsfrei.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.