Meine Güte, es ist ja erschreckend wie viele falsche Antworten hier kommen. Folgendes ist korrekt:
Die Teilnahme am Religionsunterricht in der Bundesrepubilk Deutschland ist für alle Schüler freiwillig. Bis zum 14. Lebensjahr entscheiden die Eltern über die Teilnahme, danach der Schüler selbst (außer im Saarland und Bayern, dort entscheiden die Eltern bis 18).
Wird kein gleichwertiges Ersatzfach (z.B. Ethik, Werte & Normen, Lebenskunde etc.) angeboten, hat der Schüler in Randstunden frei. In nicht-Randstunden muss der Schüler "angemessen betreut" werden. Eine Teilnahme am Unterricht anderer Klassen ist nicht statthaft. Ebenfalls sind Aufgaben verboten, die die teilnehmenden Schüler nicht bekommen.
Und ich weiss nicht, wieso viele der Kommentatoren hier meinen, in Reli würde nicht missioniert, denn dies ist konfessioneller Unterricht EINER Konfession, der selbstverständlich darauf ausgelegt ist, zu missionieren.
Ob Du die Schule von ihrer Aufsichtspflicht entbinden kannst weiss ich nicht.