Wenn irgend möglich, solltest Du alleine im Grundbuch stehen und die Wohnung alleine abzahlen. Dann gibt es im Fall einer Trennung überhaupt keine Probleme.
Deine Freundin sollte sich mit 50% an den Nebenkosten und Kosten für Möbel usw. beteiligen.
Wenn irgend möglich, solltest Du alleine im Grundbuch stehen und die Wohnung alleine abzahlen. Dann gibt es im Fall einer Trennung überhaupt keine Probleme.
Deine Freundin sollte sich mit 50% an den Nebenkosten und Kosten für Möbel usw. beteiligen.
Der Satz ist doch gar nicht vollständig zu sehen. Es wird wohl heißen "ist im Norden von Deutschland (...) umgeben" oder so ähnlich. Lies den Satz zu Ende, dann wirst Du das sehen.
Ich persönlich würde unter folgenden Voraussetzungen zügig zum Arzt gehen:
Durch den Biss ist eine Wunde entstanden.
UND
Du hast keinen aktiven Impfschutz für Tetanus.
Ansonsten würde ich ein paar Tage abwarten, wie sich die Sache entwickelt. Wenn eine Wunde da ist, die sich entzündet oder nicht abheilt, würde ich dann zum Arzt gehen.
Nur duzen, wenn der Chef das "Du" anbietet.
Die Vergangenheitsform wäre "Ich hätte gerne getanzt." oder "Ich hätte die Schere genommen." Das "tun" bekommt hier nicht vernünftig mit rein, weil die Grundform "tanzen tun" oder "nehmen tun" grammatikalisch gesehen nicht existiert.
Für das Ausbildungsgeld bekommst Du einen extra Bescheid und eine separate Zahlung. Im Bescheid, den Du bekommen hast, steht nur das persönliche Budget drin.
Du solltest Dir gut überlegen, ob es für Dich sinnvoll ist, ein Gewerbe auszuüben. Wenn Dir schon die Anmeldung zu viel ist, wirst Du mir den weiteren Formalitäten erst recht nicht klar kommen.
Das ist eine Lebensmittelmotte. Du musst aber nicht unbedingt einen Befall in der Wohnung haben - es kann auch eine einzelne sein, die von draußen reingekommen ist.
Du solltest eine frische Falle aufstellen und ein paar Tage beobachten, ob weitere Motten auftauchen. Wenn ja, kannst Du sie mit Schlupfwespen in den Griff bekommen.
Weil sie mit Dingen, die nicht ihrem Weltbimd entsprechen, nicht umgehen können.
Ich würde den Termin für die Feier so lassen und den Bruder und seine Frau an einem anderen - für sie passenden- Termin zum Essen einladen.
Vielleicht solltest Du mal ausprobieren, wie Höflichkeit und Anstand funktionieren. Wenn man irgendwo eingeladen ist, reisst man sich halt mal zusammen, auch wenn einem das Lokal nicht "exquisit" genug ist.
Man muss nicht immer seinen eigenen Kopf durchsetzen.
"Erwerbsminderungsrente nach dem SGB XII" gibt es nicht. Die Grundsicherung nach dem SGB XII ist eine Sozialleistung für Leute, die wegen Alters oder Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können und keine oder nur eine geringe Rente bekommen. Mit einer regulären Rente hat das nichts zu tun.
Ob und in welcher Höhe vorhandenes Einkommen angerechnet wird, hängt von der Art des Einkommens ab, gleiches gilt für Vermögen.
Die Grundsicherung beantragt man beim örtlichen Sozialhilfeträger (Landkreis oder kreisfreie Stadt).
Ja.
Duales Studium in der öffentlichen Verwaltung.
Das kannst Du ganz leicht über Google rausfinden.
Ich würde die Antwort davon abhängig machen, wer das fragt und in welchem Zusammenhang. Im dienstlichen Kontext würde ich die Behörde, das Amt und die genaue Tätigkeit nennen. Bei Leuten, mit denen ich meine Tätigkeit nicht diskutieren will, bleibe ich bewusst eher vage. Da muss dann auch mal die Antwort "Stadtverwaltung XY" ausreichen.
Gemeint sind "Jod S 11-Körner". Ich erinnere mich, dass die früher im Trill-Sittichfutter enthalten waren. Das gibt es heute nicht mehr. Auf Deinen Bilder ist definitiv Kolbenhirse zu sehen, die kann man Sittichen selbstverständlich füttern.
Stellt doch, nachdem Euer Kind schon 1 Jahr alt ist, endlich mal den Antrag auf Elterngeld.
Dann wird auch Euer Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter bearbeitet.
Natürlich wirft man keine lebenden Mäuse auf eine Müllkippe! Nachdem Du sie jetzt wohl wochenlang in einer Mini-Box eingepfercht hast, solltest Du sie endlich mal in die Freiheit entlassen. Am/im Wald sollten sie zurechtkommen können.
Wenn Deine Mutter pflegebedürftig ist, kann Pflegegeld bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Wenn ein Pflegedienst eingesetzt wird oder eine Mutter ins Pflegeheim ziehen muss, werden etwas höhere Leistungen gezahlt als bei der Pflege durch Angehörige.
Sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde, gewährt die Pflegekasse Leistungen. Wenn ein Angehöriger pflegt, gibt es Pflegegeld, bei Beauftragung eines Pflegedienstes Kostenübernahme als "Pflegesachleistung" , bei Aufenthalt im Pflegeheim Beteiligung an den Heimkosten.
Meistens muss man aus eigenem Einkommen/Vermögen Teile der Kosten selbst tragen. Wenn eine sozialleistungsrechtliche Bedürftigkeit vorliegt, zahlt der SGB XII (= Grundsicherungs-) Träger hierfür auch Leistungen.