Gemeinsame Wohnung – wer ins Grundbuch?

Hallo zusammen, ich bräuchte mal eure Meinungen. Kurz zu meiner Situation:

Ich bin seit drei Jahren in einer festen Beziehung mit meiner Freundin, mittlerweile sind wir verlobt. Vor kurzem habe ich von einem verstorbenen Verwandten ein Erbe erhalten, das ich gerne als Anzahlung für eine Eigentumswohnung nutzen möchte. Die Wohnung soll für uns beide sein – als gemeinsames Zuhause, auch mit Blick auf die Zukunft, damit wir im Alter mietfrei wohnen können.

Da meine Verlobte aktuell ein duales Studium macht, verdient sie so gut wie nichts und kann daher keine Anzahlung leisten.

Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie ich das am besten im Grundbuch regeln soll.

Wenn ich uns beide direkt zu gleichen Teilen (50/50) eintragen lasse, würde ich ihr damit im Prinzip die Hälfte meines Erbes schenken – und damit fühle ich mich ehrlich gesagt nicht ganz wohl. Nicht, weil ich davon ausgehe, dass wir uns irgendwann trennen, das hofft man natürlich nie. Aber letztlich weiß man nie, was die Zukunft bringt, und ich möchte mich einfach absichern.

Die Reaktion meiner Verlobten konnte ich nicht so ganz nachvollziehen: Sie meinte, es sei unfair, wenn sie gar nicht im Grundbuch steht, da sie dann keinerlei Absicherung hätte und sich auch nichts Eigenes aufbauen könne.

Ich sehe das anders, weil ich ja die alleinige Anzahlung machen würde und nur die Kreditraten würden wir 50/50 teilen (wenn das für sie machbar ist). Und die Wohnung ist ja für uns beide gedacht – wir würden ja gemeinsam darin wohnen. Deshalb frage ich mich, warum sie überhaupt unbedingt etwas Eigenes aufbauen möchte.

Jetzt bin ich etwas ratlos.

Wie würdet ihr an meiner Stelle vorgehen, was den Grundbucheintrag betrifft?

Bin gespannt auf eure Meinungen!

...zum Beitrag

Wenn irgend möglich, solltest Du alleine im Grundbuch stehen und die Wohnung alleine abzahlen. Dann gibt es im Fall einer Trennung überhaupt keine Probleme.

Deine Freundin sollte sich mit 50% an den Nebenkosten und Kosten für Möbel usw. beteiligen.

...zur Antwort

Ich persönlich würde unter folgenden Voraussetzungen zügig zum Arzt gehen:

Durch den Biss ist eine Wunde entstanden.

UND

Du hast keinen aktiven Impfschutz für Tetanus.

Ansonsten würde ich ein paar Tage abwarten, wie sich die Sache entwickelt. Wenn eine Wunde da ist, die sich entzündet oder nicht abheilt, würde ich dann zum Arzt gehen.

...zur Antwort

Für das Ausbildungsgeld bekommst Du einen extra Bescheid und eine separate Zahlung. Im Bescheid, den Du bekommen hast, steht nur das persönliche Budget drin.

...zur Antwort

Das ist eine Lebensmittelmotte. Du musst aber nicht unbedingt einen Befall in der Wohnung haben - es kann auch eine einzelne sein, die von draußen reingekommen ist.

Du solltest eine frische Falle aufstellen und ein paar Tage beobachten, ob weitere Motten auftauchen. Wenn ja, kannst Du sie mit Schlupfwespen in den Griff bekommen.

...zur Antwort
Ersatztermin für Geburtstagsfeier?

Habe dieses Jahr einen runden Geburtstag und plane ihn schon. Der Termin für die Feier ist relativ fix, Gaststätte ist reserviert, der Ablauf (Essen) wird noch besprochen.

Leider macht mir ein Bruder einen Strich durch die Rechnung. Er könne an dem Termin nicht und bittet um einen Ersatztermin für die Feier.

Was soll ich machen?

Sollte ich alles neu planen (ein anderer Tag würde noch gehen, aber ich könnte aus beruflichen Gründen erst zwei Wochen später, das wäre mir für den Geburtstag ehrlich gesagt zu spät) oder den Termin so lassen und riskieren, dass er nicht kommt?

Teilweise muss ich mich auch danach richten, wie die Eltern (beide knapp 90 bzw. knapp drüber) können, da sie viele feststehende Arzttermine haben. Das Argument zieht bei ihm nicht, ich denke aber, seine Frau steckt dahinter. Es heißt, die beiden sind Rentner und alt und haben immer Zeit. Auch mein Onkel (91) braucht ein wenig "logistische Hilfe", ist nicht ganz so mobil und man muss es zum Teil auch so organisieren, dass es ihm passt.

Alle anderen Gäste sind mit dem genannten Termin einverstanden.

Mein Bruder ist generell sehr kompliziert und es muss oft so laufen, wie er es will bzw. wie seine Frau es will (sie steuert das und gibt den Ton an). Ich sehe es nicht ein, ihnen bei meiner Feier entgegen zu kommen - wenn ich bei ihnen nicht könnte, würden sie auch nicht meinetwegen umplanen.

Wie ich es mache, ist es wahrscheinlich falsch und ich möchte die Sache ohne Aufruhr lösen, vielleicht könnt ihr mir einen Rat geben.

...zum Beitrag

Ich würde den Termin für die Feier so lassen und den Bruder und seine Frau an einem anderen - für sie passenden- Termin zum Essen einladen.

...zur Antwort

Vielleicht solltest Du mal ausprobieren, wie Höflichkeit und Anstand funktionieren. Wenn man irgendwo eingeladen ist, reisst man sich halt mal zusammen, auch wenn einem das Lokal nicht "exquisit" genug ist.

Man muss nicht immer seinen eigenen Kopf durchsetzen.

...zur Antwort

"Erwerbsminderungsrente nach dem SGB XII" gibt es nicht. Die Grundsicherung nach dem SGB XII ist eine Sozialleistung für Leute, die wegen Alters oder Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können und keine oder nur eine geringe Rente bekommen. Mit einer regulären Rente hat das nichts zu tun.

Ob und in welcher Höhe vorhandenes Einkommen angerechnet wird, hängt von der Art des Einkommens ab, gleiches gilt für Vermögen.

Die Grundsicherung beantragt man beim örtlichen Sozialhilfeträger (Landkreis oder kreisfreie Stadt).

...zur Antwort

Ich würde die Antwort davon abhängig machen, wer das fragt und in welchem Zusammenhang. Im dienstlichen Kontext würde ich die Behörde, das Amt und die genaue Tätigkeit nennen. Bei Leuten, mit denen ich meine Tätigkeit nicht diskutieren will, bleibe ich bewusst eher vage. Da muss dann auch mal die Antwort "Stadtverwaltung XY" ausreichen.

...zur Antwort

Gemeint sind "Jod S 11-Körner". Ich erinnere mich, dass die früher im Trill-Sittichfutter enthalten waren. Das gibt es heute nicht mehr. Auf Deinen Bilder ist definitiv Kolbenhirse zu sehen, die kann man Sittichen selbstverständlich füttern.

...zur Antwort

Stellt doch, nachdem Euer Kind schon 1 Jahr alt ist, endlich mal den Antrag auf Elterngeld.

Dann wird auch Euer Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter bearbeitet.

...zur Antwort

Natürlich wirft man keine lebenden Mäuse auf eine Müllkippe! Nachdem Du sie jetzt wohl wochenlang in einer Mini-Box eingepfercht hast, solltest Du sie endlich mal in die Freiheit entlassen. Am/im Wald sollten sie zurechtkommen können.

...zur Antwort

Wenn Deine Mutter pflegebedürftig ist, kann Pflegegeld bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Wenn ein Pflegedienst eingesetzt wird oder eine Mutter ins Pflegeheim ziehen muss, werden etwas höhere Leistungen gezahlt als bei der Pflege durch Angehörige.

...zur Antwort

Sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde, gewährt die Pflegekasse Leistungen. Wenn ein Angehöriger pflegt, gibt es Pflegegeld, bei Beauftragung eines Pflegedienstes Kostenübernahme als "Pflegesachleistung" , bei Aufenthalt im Pflegeheim Beteiligung an den Heimkosten.

Meistens muss man aus eigenem Einkommen/Vermögen Teile der Kosten selbst tragen. Wenn eine sozialleistungsrechtliche Bedürftigkeit vorliegt, zahlt der SGB XII (= Grundsicherungs-) Träger hierfür auch Leistungen.

...zur Antwort