Es kommt drauf an. Hast du nichts irgendwie gekauft nachweislich oder einen z.B. Handyvertrag der monatlich gezahlt werden muss und es ist nicht ersichtlich in dem Brief worauf sich bezogen wird, frag mal bei dem Inkassounternehmen nach worum es da geht.
Es versuchen und wenn du nachweisen kannst das sie dich unfair bewertet kannst du sie beim Schulleiter verpfeifen.
Ich bin mir da auch unsicher, ich meine keiner haut direkt für den nächsten Tag einen Termin vor den Latz wenn du nicht mal weißt warum. Nicht hingehen, sag einfach das dir das zu schnell ging wenn kommt warum du nicht dagewesen bist.
Der Kundendienst, ganz klar, die sind in der Nachweispflicht das es drin war als es verschickt wurde.
Ich bin der Meinung das, wenn jemand in einem anderen Land mit Asyl gemeldet ist, diejenigen auch abgewiesen werden dürfen. Es sollte ein System eingeführt werden wo überprüft werden kann ob jemand in einem anderen EU-Land schon asylsuchend gemeldet ist und wenn ja, das es auch erlaubt ist an den deutschen Grenzen diejenigen abzuweisen. Außerdem sollte jeder der noch asylsuchend ist und hier in Deutschland eine Straftat begeht direkt abgeschoben werden wenn es nachgewiesen ist. Wer sich nicht benehmen und anpassen kann, sollte nicht versuchen hier Asyl zu bekommen!
Böhmermann und sein Team kennen die geltenden Gesetze, da die keine Amateure sind. Wenn es durch Impressum oder ähnliches in Erfahrung gebracht werden kann wie der YouTuber mit richtigem Namen heißt, begeht man keine Straftaten es zu veröffentlichen.
Was ich auch bei Beiträgen von anderen gerne kommentiere: Mal gegebenenfalls bei der Bundesagentur für Arbeit nachfragen (die haben ja auch die Berufsberatung mit z.B. Tests was dir liegt von Interessen her). Nochmal den Realschulabschluss machen gibt es nicht.
Beides dauert 2 Jahre, bei beidem solltest du gut in Mathe sein, ist vom Niveau ähnlich. Ich lerne selbst Verkäuferin, du kannst außerdem bei https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/ergebnisseite/berufe-a-z?buchstabe=a&page=0 nachsehen. Ich hoffe das hilft dir weiter.
Ich denke ja, du kannst gegebenenfalls mal nachfragen bei der Berufsberatung bei der Bundesagentur für Arbeit ob du von denen Hilfe bei der Stellensuche erhalten kannst wenn du bestimmte Vorstellungen vom Wunschberuf hast.
Ich bin vorerkrankt und habe mit Hilfe der Berufsberatung eine Ausbildung bekommen bei der ich einen Tag Stützunterricht habe, zwei Tage Praktikum und zwei Tage normalen Berufsschulunterricht. Durch so etwas geschützteren ist es einfacher für mich einen Beruf zu erlernen (habe durch meine Vorerkrankung eine Lernschwäche).
Was man machen kann ist zum Arbeitsamt oder Jobcenter gehen (Ich weiß ja nicht wer zuständig ist in diesem Fall) und nachfragen ob man eine Umschulung bekommen kann in einen Beruf der mehr gefällt.
Mit einer Vorstrafe im Führungszeugnis wegen Bedrohung denke ich nicht das man da eine Ausbildungstelle bekommt (Ist das gleiche Spiel beim Sozialassistenten, da darfst du auch keine Vorstrafen im Führungszeugnis haben)
Kindergeld über 18, solltest du bereits 18 sein, kannst du beantragen. Gegebenenfalls kannst du auch Bafög erhalten (Schüler-Bafög, das muss man nicht zurück zahlen).
Die Möglichkeit gibt es, da muss man bei der jeweiligen Kammer (IHK oder HWK) einen Antrag stellen, das muss aber der Ausbildungsbetrieb beantragen mit deiner Unterschrift am Ende (Grund wäre eventuell Gefährdung des Ausbildungsziels), würde auch nochmal ein neuer Ausbildungsvertrag bedeuten.
Bedeutet somit mit Ausbildungsbetrieb reden.
Wenn du Betrieb und die echten Namen nicht sagst darfst du es erzählen, aber ob du dann über diese Situation erzählst oder nicht ist deine Entscheidung.
Bin in Kürze in einer Ausbildung zur Verkäuferin.
Das darf man zu Hause unterschreiben im Generellen (unter 18 Jahren natürlich gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten) und zurückschicken.
Ich hab mal gegoogelt, unter 18 Jahren darfst du NICHT auf einem Kreuzfahrtschiff arbeiten.
Was gegebenenfalls hilfreich ist mal bei BerufeNet zu schauen, was man in welcher Ausbildung macht. BerufeNet ist auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit mit zu finden.
Dienstreisen wegen der Ausbildung darfst du auch unter 18 Jahren machen, für dich gilt dann Jugendarbeitsschutzgesetz. Den Ausbildungsvertrag unterschreiben deine Erziehungsberechtigten unter 18 sowieso mit.
In der Probezeit können sowohl du als auch der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen.
Einschreiben Einwurf als Post würde ich persönlich am besten finden, kostet natürlich mehr aber du hast was zum Nachweisen. Schriftlich kündigen musst du.
Du darfst nicht einfach so in der Schule fehlen, aber wenn du ihr sagst wieso du nicht willst wird sie gegen das Mobbing auch etwas unternehmen wollen. Generell bitte wegen Mobbing gegebenenfalls an Vertrauenslehrer wenden oder allgemein an die Schulleitung im Notfall