Person A wird Gerichtlich belangt mindestens Hausfriedensbruch(§123 StGB) und einer Geldstrafe oder Gemeinnütziger Arbeit denn dem Richter wird bewusst sein, dass ein 16-jähriger Verandwortungsbereitschaft besitzt. Dennoch wird es in seiner Strafakte stehen die Schwierigkeiten bei der Berufsorientierung bereiten wird.
Das Problem hatte ich auch. Ich musse ganz viel Papierkram erledigen und dann kamen noch leute vom Bauamt die sich den Boden angeguckt haben. Ja, dass ist genehmigungspflichtig!
Der Gewinner in einer Diskusion ist Grundsätzlich der, der keine Agumente mehr findet oder der es schafft das Puplikum von seiner Meinung zu überzeugen. Gewalt sollte keine Rolle spielen, wenn doch ist dies wie ein "Erzwungenes Geständnis" = wirkungslos. Der Verlierer ist in dem Fall der die oben genannten Kriterien NICHT erfüllt.
Der Straftatbestand der Beleidigung (§185 StGB) ist bereits erfüllt, wenn sich jemand beleidigt fühlt. Ob derjenige eine Behinderung hat oder nicht ist erstmal egal.
Nein Grundsätzlich schützt das FSK Abzeichen gegen ungeeignete Filme usw., aber deine Erziehungsberechtigten können einen Erziehungsauftrag ausfüllen mit dem du (und ein Erziehungsberechtigter) die Kinohalle besuchen darfst. Finden kannst du das hier:
https://www.cinemaxx.de/kinoinfo/fskundjugendschutz/
Schadendsersatz nicht aber ich denke man könnte ihn wegen Betruges (§263 StGB) drankriegen.
Das ist nur ein Verstoss gegen die AGB der Bahn, wenn es tatsächlich zur Anzeige wegen Betruges kommen sollte, hast du noch einen Trumpf im Ärmel undzwar sind das die Leute die dir zugestimmt haben bei den Punkten und wenn du als Ausrede vorhebst, dass du die AGB nicht genau gelesen hast dann bleibt es höchstwahrscheinlich bei einer Verwarnung.
Erziehungsberechtigte sind der Fürsorge verpflichtet nach §171 StGB : https://dejure.org/gesetze/StGB/171.html
Doch leider sind Anzeigen wirkungslos da die Tat schon "verjährt" ist.
Laute Musik fällt unter Lärmbelastigung (bis 5000€), vielleicht wegen ununterbochenes klingeln in eine geschlossene psychiatriche Klinik einweisen lassen (§63 StGB) : https://dejure.org/gesetze/StGB/63.html
Also Anzeige oder Antrag auf Einweisung in eine psy. Kinik.
Ich hoffe ich konnte deine Frage beantworten.
Beste Grüße TOM
Hier eine kleine Statistik: ca. 5.000 jedes Jahr (Tendenz wieder
steigend) alle 80 min ein selbstmord alle 10 min ein Versuch mehr tote
als durch Drogen und Autounfälle!
Das ist verboten und fällt unter Gewaltverherlich - / darstellung. Siehe unten:
https://dejure.org/gesetze/StGB/131.html
Es kommt darauf an ob die, die dich angezeigt haben im Amt sind. Wenn ja dann dürfte dein Briefkasten in kürze gefüllt sein da diese Aufträge zu erst bearbeitet werden. Wenn das nicht der Fall ist (und ein bisschen Glück) dann bekommst du keine Briefe und der Fall wird nicht bearbeitet = Einstellung des Verfahrents in kürze!
Ratte bedeutet in dem Fall Verräter, was allerdings schon als Beleidigung (§185StGB) angesehen wird!
Nach dem Buch ("Warum meine Kinder Tyrannen werden") von Dr.Michael Winterhoff, sollen solche Kinder Verhaltensauffällig werden! Auch wenn Regeln zu streng oder keine Regeln gesetzt werden passiert das gleiche!
Ich habe welche aber nur auf deutsch:
-Einen Superhelden ohne Umhang nennt man Papa.(Unbekannt)
-Reichen die Wurzeln tief, gedeihen die Zweige gut.(Aus China)
-Ein Kind ist ein Buch, aus dem wir lesen und in das wir schreiben sollen.(Peter Rosegger)
-Denn zu Zeiten der Not bedarf man seiner Verwanten.(Goethe)
-In einer friedlichen Familie kommt das Glück von selber.(Aus China)
-Ein bisschen Freundschaft ist mehr Wert als die Bewunderung der ganzen Welt.(Otto von Bismarck)
-Reich sind nur die, die wahre Freunde haben.(Thomas Fuller)
Ich hoffe, dass das richtig ist. Beste Grüße!!!
Oh das hört sich nach Stimmungsschwankungen an (das ist in der Pubertät normal). Doch beim näheren Betrachten bemerkt man, dass die ganze Sache mehrere Faktoren hat: (vielleicht)
1.Achluophobie
2.Anhedonie
3.Burnout-Syndrom
4.Stringere
Das könnten 4 Ursachen sein aber vielleicht ist das auch eine Phase die bald abgeschlossen ist.
Beste Grüße!!!
Ich bin jetzt mal ein Pychologe:
"Du bist tempramentvoll und humorvoll, dir fällt es nicht schwer soziale Kontakte zu knüpfen. Du bist außerdem Tierlieb und hast eine eigene Meinung. Trotz dem solltest du an deinem Verandwortungsbewusstsein arbeiten."
Ich denke nicht da dein Vater ja sein Haus überschrieben hat!
Das ist Körperverletzung, mache deinen Eltern das klar und drohe mit einer Anzeige und ob deine Eltern erlauben ob du ausziehen darfst oder nicht haben sie NICHT MEHR zu bestimmen denn du bist ja schließlich erwachsen! Wenn sie dich dann gegen deinen Willen zu hause festhalten nennt man das Freiheitsberaubung = drohe mit einer Anzeige!
Ersteinmal sagtest du, dass deine Mutter und dein Vater das Sorgerecht haben? Dann sind sie verpflichtet den §171 StGB einzuhalten der lautet: Erziehungs und Fürsorgepflicht. Außerdem gibt es noch den §1631 BGB und der besagt, dass deine Erziehungsberechtigten dich nicht verbal oder körperlich Verletzen dürfen (das gilt nur für Kinder unter 16 Jahren).
Um auf deine Frage zurückzukommen : Das Jugendamt hilf ist aber die allerletzte Lösung. Spich mit deinen Lehrern oder Verwanten/Großeltern!
Ich hoffe ich konnte deine Frage beandworten BESTE GRÜßE