Ab Abnahme - Manuskripte?

1 Antwort

Abnahme ist u. a. ein Begriff aus dem Werkvertragsrecht. Der Lektor (Unternehmer) bekommt vom Autor (Besteller) einen Auftrag. Diesen nimmt der Lektor an (Vertragsannahme) und bearbeitet diesen. Im Anschluss muss das vom Unternehmer geschaffene Werk (lektorierter Schriftsatz) vom Besteller abgenommen (d. h. für vertragsmäßig und frei von Mängeln befunden) werden; alternativ kann der Unternehmer aber auch eine Abnahmefrist setzen, nach der das Werk automatisch als abgenommen gilt, wenn innerhalb dieser Frist keine Mängel geltend gemacht werden (§ 640 I 1, II 1 BGB).

Laut deinem Profil bist du allerdings erst sechzehn Jahre alt – einem Lektor einen Auftrag erteilen kannst du somit gar nicht. Um einen Werkvertrag schließen zu können, bedarf es der vollen Geschäftsfähigkeit.

LG

MagixDolphins 
Fragesteller
 24.04.2023, 13:10

15 Jahre alt. Nicht Sechzehn 🙈

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