Briefwahl - ist ein Wahlzettel ungültig, wenn der Umschlag nicht zugeklebt wurde?
Bei der Briefwahl, muss der Wahlzettel, nachdem die Kreuzchen gemacht sind, in einen weißen Umschlag gesteckt werden. Und der muss angefeuchtet werden damit man ihn zukleben kann.
Wie sieht es aus, wenn der Umschlag nicht zugeklebt, sondern das oben anhängende Blatt nur in den Umschlag gesteckt wurde? Der Brief wäre zwar zu, aber nicht zugeklebt.
Ungültige Wahl oder doch gültig?