Briefwahl - ist ein Wahlzettel ungültig, wenn der Umschlag nicht zugeklebt wurde?

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Du musst den Umschlag ja nicht ablecken, sondern mit Wasser (einem feuchten Lappen) befeuchten und zukleben.


Bei der Briefwahl ist es wichtig, dass der Stimmzettel in den amtlichen Stimmzettelumschlag gelegt und dieser verschlossen wird, um die Geheimhaltung der Wahl sicherzustellen. Ein nicht zugeklebter Umschlag könnte als Verstoß gegen diese Vorschrift gewertet werden und zur Ungültigkeit der Stimme führen. Es ist daher ratsam, den Umschlag ordnungsgemäß zu verschließen, um die Gültigkeit der abgegebenen Stimme nicht zu gefährden. 

Der Umschlag mit deinem Wahlzettel muss zugeklebt sein, um zu gewährleisten, dass da niemand anderes diesen manipulieren kann.