Briefwahl - ist ein Wahlzettel ungültig, wenn der Umschlag nicht zugeklebt wurde?
Bei der Briefwahl, muss der Wahlzettel, nachdem die Kreuzchen gemacht sind, in einen weißen Umschlag gesteckt werden. Und der muss angefeuchtet werden damit man ihn zukleben kann.
Wie sieht es aus, wenn der Umschlag nicht zugeklebt, sondern das oben anhängende Blatt nur in den Umschlag gesteckt wurde? Der Brief wäre zwar zu, aber nicht zugeklebt.
Ungültige Wahl oder doch gültig?
3 Antworten
Du musst den Umschlag ja nicht ablecken, sondern mit Wasser (einem feuchten Lappen) befeuchten und zukleben.
Ich finde das nicht so schlimm. Und macht man ja nicht "ständig".
Bei der Briefwahl ist es wichtig, dass der Stimmzettel in den amtlichen Stimmzettelumschlag gelegt und dieser verschlossen wird, um die Geheimhaltung der Wahl sicherzustellen. Ein nicht zugeklebter Umschlag könnte als Verstoß gegen diese Vorschrift gewertet werden und zur Ungültigkeit der Stimme führen. Es ist daher ratsam, den Umschlag ordnungsgemäß zu verschließen, um die Gültigkeit der abgegebenen Stimme nicht zu gefährden.
Der Umschlag mit deinem Wahlzettel muss zugeklebt sein, um zu gewährleisten, dass da niemand anderes diesen manipulieren kann.
Ich nehme immer einen Prittstift.