Meine Tochter war bis zum 31.03.21 beim Jobcenter im Leistungsbezug (aufstockende Leistungen).
Ab dem 01.04.21 ist sie umgezogen und beim Jobcenter abgemeldet.
Wegen diesem Umzug gab es am 29.03.21 eine Schlussablesung der Heizkosten.
Die Abrechnung (Nachzahlung) kam am 08.04.21 per Post und wurde beim Jobcenter eingereicht.
Nun kam der Ablehnungsbescheid.
Begründung (Auszug): ...Hinsichtlich Ihrer Widerspruchsbegründung möchte ich darauf hinweisen, das die Fälligkeit der Kosten und somit grundsätzlich das Rechnungsdatum, hier 08.04.21 bei der Prüfung zu berücksichtigen ist.
Das von Ihnen angeführte Datum der Schlussablesung, hier 29.03.21, ist dagegen unerheblich...
Offensichtlich abgelehnt obwohl die Schlussablesung noch im Zeitraum des Bezuges erstellt/Abgelesen wurde.
Rechtlich in Ordnung?