Pachtrecht – die meistgelesenen Beiträge

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Garten: Minderung der Pacht, weil Wasser abgestellt/Leitung defekt?

Guten Morgen,

wir haben seit dem 1. Juli einen Garten gepachtet (knapp 2000 m2). Laut Besichtigung und Vertrag ist ein Wasseranschluss verfügbar. Am Gartenhaus befindet sich dazu ein Wasserhahn. Das Wasser wird über den benachbarten Kleingartenverein bezogen und abgerechnet.

Nun teilt mir aber dieser Verein mit, dass wir aus 2 Gründen kein Wasser bekommen: 1. ist wegen einer durch den Vorpächter bzw. Eigentümer verursachten Leitungsschaden im Winter noch eine Rechnung von 750 EUR offen. Und bevor diese nicht beglichen ist, gibt es kein Wasser.2. Auf diesem Grundstück ist in Zusammenhang mit diesem Schaden im Winter ein Rohr geplatzt. Also auch wenn die Rechnung bezahlt würde, hätten wir kein Wasser.

Nun gibt es auf dem Grundstück noch eine Grundwasserpumpe. Diese ist ebenfalls defekt und kann nicht genutzt werden.Also: wir stehen in dem Garten ohne Wasser da.Der Garten wurde als Freizeitgrundstück/Ziergarten gepachtet.Wir können nicht gießen, die Pflanzen vertrocknen, die vorhandenen aber dreckigen Gartenmöbel und Geräte und das Gartenhaus können nicht gereinigt werden und das geplante Planschbecken für die Kinder können wir auch nicht aufstellen.

Ich möchte die Pacht mindern oder den Eigentümer bis zur Behebung des Schadens auffordern, eine geeignete Grundwasserpumpe als Übergang zu installieren.

In welcher Höhe kann ich die Pacht mindern? Der Garten ist quasi unbrauchbar.

Danke

Garten, Recht, Pachtrecht

Wie ist eure Sicht auf Kleingärtner bzw. das Kleingartenvereinswesen?

Oi!

Seit Jahrzehnten waren Kleingartenvereine nicht so im Aufwind, wie sie es während der Coronapandemie waren. Auch wenn viele neue Gärtner inzwischen festgestellt haben, daß so ein Garten ein Haufen Arbeit ist ...

Bin selbst seit vielen Jahren im Kleingartenverein, dort auch ehrenamtlich tätig. Trotzdem wird das Kleingartenvereinswesen gerne belächelt, als spießig empfunden oder einfach aus Unwissenheit über das Bundeskleingartengesetz (BKleinGG) als dämlich und überreguliert empfunden. Als Kleingärtner wird man schnell als Spießer oder Prepper bezeichnet.

Was ist eure Sicht darauf? Für wie zeitgemäß haltet ihr das BKleinGG, das den Kleingärtnern sehr günstig und schwer kündbar Pachtland garantiert - zu dem Preis, daß der Garten gepflegt und bewirtschaftet sein muß und es einige Regeln wie z.B. zur Höhe der Hecke gibt?

Das mit er Heckenhöhe kommt übrigens daher, daß die Kommune den Vereinen günstig das Land verpachtet, es dafür aber als Park deklarieren kann, um den sie sich nicht selbst kümmern muß und entsprechend Geld spart. Als Steuerzahler hat man das Recht in den Park zu gehen und sich an den Gärten zu erfreuen. Daher dürfen die Hecken nicht zu hoch sein, weil man sonst ja nichts sieht. Alle anderen Regeln haben auch ihren tieferen Sinn, werden aber oft pauschal als dumm abgestempelt.

Ich kann nur sagen, daß ich mit dem Kleingarten einen Ort zum Runterkommen nach der Arbeit habe, zum Grillen und Saufen am Wochenende und obendrein habe ich im Herbst das Regal voller Weckgläser, zwei Gefrierschränke voller Ernte und mehrere Kartoffelsäcke im Keller.

Wie ist eure Sicht auf Kleingärtner und das Kleingartenvereinswesen? Für wie zeitgemäß haltet Ihr das Ganze?

Finde ich gut, aber will selbst keinen haben, weil ... 62%
Finde ich großartig, habe selbst einen Kleingarten. 19%
Finde ich ok, aber aus der Zeit gefallen, weil ... 10%
Finde ich großartig, hätte gerne selbst einen Kleingarten. 5%
Finde ich total bekloppt, weil ... 5%
Hobby, Deutschland, Kultur, einkochen, Vorsorge, einwecken, Kleingarten, Kleingartenverein, Pachtrecht, Fermentieren, Kleingartengesetz

Wieviel Hunde dürfen auf einem Erholungsgrundstück (Pacht) gehalten werden?

Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die vorschreibt wieviele Hunde auf einem Freizeit.-und Erholungspachtgrundstück gehalten werden dürfen / sich auf dem Grundstück bewegen dürfen ??? Ich habe ein 800qm großes Pachtgrundstück ohne Dauerwohnrecht, da es sich lt. Pachtvertrag um ein Freizeit.- und Erholungsgrundstück handelt. In dem Pachtvertrag selber ist keine Klausel drin, aus der hervorgeht 1. wieviele Hunde ich maximal haben darf und 2. auch keine, dass ich mir diese genehmigen lassen muss (wie es oft in Wohnungsmietverträgen deklariert ist)

Ich habe 6x Sib. Huskies mit dennen ich den den Schlittenhundesport betreibe. In den Sommermonaten halte ich mich überwiegend auf dem Pachtgrundstück auf, welches sich in einem Wohn Mischgebiet befindet. Also drum herum EFH und dazwischen vereinzelt Pachtgrundstücke. Nun haben sich Nachbarn bei der Stadtverwaltung beschwert und diese wollen den Pachtvertrag fristlos kündigen, wenn ich den Hundebestand nicht reduziere auf zwei -> sozusagen Vier von dennen zu Hause lasse in der Hauptwhg. und auf dem Freizeit Grundstück sich nur dann zwei befinden. Da ich sehr viel Geld schon in das Grundstück investiert habe möchte ich nun nicht unbedingt klein beigeben und überlege dagegen zu klagen.

Wie sieht nun die wirkliche Rechtslage aus ?? Die Dame von der Verwaltung meinte: ein Pachtgrundstück ist der einer Mietwhg gleichgestellt und ich dürfte max. 2 Hunde darauf haben.

Freizeit ist doch gleich Hobby -> und mein Hobby ist nun mal Schlittenhundesport !!

Hund, Mietrecht, Pachtrecht

Frage zu Pachtrecht?

Folgende Situation:

Ich hatte mit meiner Schwester, ihrem Mann und meinem besten Kumpel nen Garten gepachtet. Vorher hatte mein Vater den Garten. Meine Schwester ließ uns glauben sie handelt mit dem Besitzer nen Pachtvertrag aus wo wir alle gleichberechtigt drinstehen und hat dann einen geholt in dem sie als alleinige Pächterin steht. Dann hat sie die Schlösser ausgetauscht und mir jedes Mal wenn ich im Garten war die Polizei auf den Hals gehetzt. Ich hab den Besitzer mehrmals kontaktiert(wohnt bisschen weiter von uns weg und ist bisschen älter) um ihn zu fragen ob ich den Garten wann ich will betreten darf und an der Hütte und am hinteren Tor eigene Schlösser anbringen darf um den Garten sogesehen zu teilen. Einen neuen Vertrag wollte er nicht aufsetzen aber gesagtes durfte ich von ihm aus gerne tun. Jetzt habe ich heute wieder eine polizeiliche Vorladung wegen 'Hausfriedensbruch' bekommen. Der Polizei ggü hab ich nie bestätigt dass ich im Garten war. Meine Frage wäre jetzt: Kann ich die Polizei auf den Besitzer verweisen, dass ich mich von ihm aus gerne im Garten aufhalten und die Hütte für mich beanspruchen kann und damit quasi zugeben dass ich drin war(die Vorladungen verliefen bis jetzt immer im Sande) oder soll ich die Schlösser einfach anbringen und kucken was passiert? Und ja ich weiß meine Schwester ist ein schlechter Mensch, müsst ihr mir nicht sagen.

Garten, Polizei, Recht, Gesetz, Pachtrecht, pachtvertrag, Streit, Pacht