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Lärmstörung der Nachtruhe durch Maschinenlärm

Stellen wir uns vor, dass ein Mieter in einem Haus wohnt, bei welchen im Erdgeschoss vor einiger Zeit eine Eisladen/Eismanufaktur aufmachte. Ein Luftkompressor für die Kühltruhe wurde im Keller installiert, der die Luft durch eine Öffnung am Boden im Hof einsaugt. Dieser Kompressor ist 24 Stunden am Tag im Betrieb und schaltet sich an und aus in 20-Minuten-Takt. Zwei Arten Lärm werden von diesem Kompressor verursacht:

  1. Einsaugen der Luft im Hof, deutlich hörbar im Schlafzimmer dieses Mieters.
  2. Ein Brummen in Schlafzimmer des Mieters (vermutlich durch Wände, Heizungsrohre und Heizungskörper übertragen), der zwar nicht laut ist, aber eine sehr hohe Frequenz hat, was sehr störend ist, besonders in der Nacht. Dieser Lärm ist ähnlich wie der Lärm von einem Kühlschrank in Betrieb, der neben dem Kopf des Mieters in der Nachtzeit stünde. Der Lärm ist dermassen störend, dass man dieses Zimmer eigentlich nicht mehr normal benutzen kann. Das Schlafzimmer der Wohnung über mich, im 2. Stock, ist auch davon betroffen.

Seitdem die Störung zum erstem Mal auftratt, nahm dieser Mieter mehrmals sowohl mit dem Besitzer des Eisladens/Eismanufaktur als auch mit der Hausverwaltung Kontakt auf. Bis heute ist nichts passiert, ausser dass ein kleines Stück Holz provisorisch über die Öffnung im Hof drauf gelegt wurde, was das Problem gar nicht löste.

Es handelt sich hierbei also um einen vermeidbaren Maschinenlärm, der 24 Stunden auftritt, auch in der Zeit zwischen 22:00 und 06:00 und an Sonn- und Feiertagen.

Ausser das Umweltamt zu kontaktieren und eine Mietzinsminderung anzukündigen, stünde diesem Mieter auch andere Möglichkeiten zur Verfügung, parallel dagegen vorzugehen (zivilirechtlich und/oder strafrechtlich)?

Lärmbelästigung, Nachtruhe, Unterlassungsklage, einstweilige verfügung, lärmstörung
Einstweilige Verfügung gegen Mutter geht das?

Hallo ich bin 13 Jahre alt und wohne momentan bei meiner Oma (weil es in letzter Zeit zuhause nicht wirklich schön für mich war da mich meine Mutter oft grundlos angeschrien und geschlagen hat). Meine Mutter hat rechtlich gesehen noch die alleinige Erziehungsberrechtigung auch wenn ich nicht bei ihr wohne.

Letztens ist sie dann auf einen Besuch vorbei gekommen. Nach 5 führ meine Oma dann einkaufen meine Mutter sagte ich sollte mir ne Strumpfhose zu meinen Rock anziehen weil es draußen kalt sei. Ich sagte das ich keine da hätte und darauf schrie sie mich an das ich ihr nicht immer wiedersprechen soll. Darauf hin sagte sie Sachen wie das ich versuche sie psychisch fertig zu machen und das ich das Leben von ihr ruiniere und sie sagte noch diverse andere Sachen. Danach scheuerte sie mir eine und riss mich bei denn Haaren worauf ich sie trat so das ich genug Zeit hatte in mein Zimmer zu rennen. Sie versuchte die Tür aufzureißen und blieb nacher noch eine weil vor meiner Tür stehen und sagte mir das sie mich niemals hätte zur Welt bringen dürfen. Meine Oma fand mich weinend in meinem Zimmer ich sagte nichts und meine Mutter saß im Esszimmer Alls wäre nichts gewesen.

Das ist jetzt ca 1 Tag aus meine Frage dazu ist kann ich eine einstweilige Verfügung alls minderjähriger gegen meine Mutter einreichen wärend sie noch das Sorgerecht hat?? (Bin übrigens in Österreich)

Mutter, Familie, Recht, Eltern, Jugendamt, Kinderrechte, einstweilige verfügung