Zweitkorrektur der Deutsch-Klassenarbeit möglich?
Hallo, ich besuche die 8. Klasse einer Realschule in NRW. In der Klassenarbeit in dem Fach Deutsch habe ich die Vermutung, das die Lehrerin die Arbeit zu schlecht bewertet hat, also zu wenig Punkte gegeben hat, was bei mir zu der Note 5 führte. Ich und meine Mutter sind sich allerdings sicher das die Lehrerin mir zu wenig Punkte gegeben hat. In einer Aufgabe habe ich 0 Punkte bekommen, obwohl ein Teil von dieser richtig gewesen ist, also kein Fehlerzeichen gesetzt worden ist. Ich glaube die Lehrerin will mich raus aus aus der Schule "ekeln", da die Schule dies bereits im letzten Jahr mein in der Tat nicht so gutes Benehmen stark kritisiert hat (Führungstadel, Schulverweis, starke Provozierung, allerding haben die Lehrer an meinem Benehmen jetzt nichts mehr auszusetzen) gehe ich davon aus das dass Ergebnis mit voller Absicht maipuliert worden ist.
Meine Frage: Was kann ich/meine Mutter dagegen tun?
- Wiederspruch einlegen? Wie?
- Zweitkorrektur außerhalb der Schule?
Ich bin über ernst gemeinte Beiträge sehr dankbar!
Vielen Dank
1 Antwort
Widerspruch und ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht sind nur möglich, wenn die Entscheid zu einer nicht Versetzung führen würde.
Die Erziehungsberechtigten können aber eine Beschwerde bei der Schulleitung einreichen. Am besten mit schriftl. Begründung, warum sie die Note nicht nachvollziehen können. Die wird das dann vom Fachbeteichsleiter überprüfen lassen.
Falls das nicht hilft und die Bewertungen immer noch nicht verstanden ist, kann man auch Fachaufsichtsbeschwerde bei der Landesschulbehörde einreichen.