Zweitkorrektur der Deutsch-Klassenarbeit möglich?

1 Antwort

Widerspruch und ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht sind nur möglich, wenn die Entscheid zu einer nicht Versetzung führen würde.

Die Erziehungsberechtigten können aber eine Beschwerde bei der Schulleitung einreichen. Am besten mit schriftl. Begründung, warum sie die Note nicht nachvollziehen können. Die wird das dann vom Fachbeteichsleiter überprüfen lassen.

Falls das nicht hilft und die Bewertungen immer noch nicht verstanden ist, kann man auch Fachaufsichtsbeschwerde bei der Landesschulbehörde einreichen.