,,Zur Bewerbung aufgefordert" bin ich verpflichtet mich zu bewerben?
Ich bin seit dem 12.01.23 arbeitslos, da ich meine Ausbildung abgeschlossen habe. Ich habe noch nichtmal mein Ihk Zeugnis & Arbeitszeugnis per Post erhalten & die Agentur für Arbeit will schon dass ich mich auf Stellen bewerbe. Ich denke mir halt auch nur ,,Stop". Es sind gerade mal 5 Tage vergangen. Ich möchte auch erstmal 1 Monat Pause um meine Pysche aufzuarbeiten. Hätte nicht die Kraft für eine Arbeit gerade. Außerdem muss mein Betrieb noch meine Arbeitsbescheinigung an die Agentur schicken. Wieso haben die es so eilig? Meine Papiere sind noch nichtmal eingereicht. Außerdem muss ich nächste Woche zum Bewerbungstraining von denen, bevor ich überhaupt eine Bewerbung rausschicken kann. Spinnen die? Und dann noch Stellen die mit meiner Ausbildung nichts zu tun haben & nichtmal kaufmännisch sind
6 Antworten
Es geht darum, dass Deine Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich beendet wird. Wenn Du eine Pause haben willst, kannst Du Dich für diese Zeit auf Leistungen verzichten. Gibt dann halt kein Geld von dort und Deine Krankenversicherung musst Du selbst zahlen.
Hi, dass die so schnell reagieren bedeutet nicht, dass du auch schnell in einen neuen Job reinkommst. Eigentlich hättest du schon vor Beendigung deiner Ausbildung eine neue Stelle suchen müssen. Unabhängig davon, ob Dokumente noch fehlen. Die kann man immer nachreichen. Wenn die Stellen, die sie dir zusenden nicht zu deinem Profil passen, dann melden und sich selbst passendere Stellen heraussuchen. Ich z. B. musste mich auch nicht auf alles bewerben, was die mir zugesendet haben.
Du kannst bei der Arbeitsagentur auch Urlaub beantragen.
Nach der Ausbildung kommt man normalerweise zum Jobcenter. Die sind da auch strenger. Und zum Bewerbungstraining schicken sie nur Leute, die kein Bock auf Arbeit haben. Da muss man nämlich 8 Stunden am Tag Bewerbungen schreiben.
Wenn Du arbeitslos gemeldet bist und Arbeitslosengeld beantragt hast, mußt Du auch nach den Regeln spielen.
Pausen gibt's nicht. Abgesehen von bis zu 3 Wochen "Urlaub" pro Jahr, auf die auch ein Arbeitsloser Anspruch hat. Kannst Du ja papierschriftlich beantragen.
Und dann noch Stellen die mit meiner Ausbildung nichts zu tun haben & nichtmal kaufmännisch sind
Das mußt Du Deinem Arbeitsvermittler erläutern.
Beschwer dich bei deinem Arbeitsvermittler. Deine Gründe finde ich berechtigt.
Nein.
Aber dann mindestens 10% Sanktion.
Ich möchte auch erstmal 1 Monat Pause
Dann verzichte auch 1 Monat auf Geld vom Staat.