Zulassung , Verkauf eines KFZ?
Kann ein dritter ( z.B. Enkel ) das KFZ des Opas verkaufen. ? Der Opa ist verstorben.
Braucht dieser erst den Erbschein , oder reicht für den Kunden der KFZ Brief und Kaufvertrag mit dem Enkel. ?
Muss die Oma eine Einverständigung geben schriftliche ?
Kann der neue Käufer auch ohne Erbschein ,Einverständigung des neu erworbene KFZ auf sich zulassen ?
Danke für die Rückantworten.
1 Antwort
Wenn er von den Erben die Papiere und Schlüssel bekommt, kann der Käufer zur Zulassungstelle fahren.
Die SF-Klassen vom Großvater kann er meist nicht übernehmen, also muss er vorher rechnen, nicht dass danach die Tränen kommen. Die Beiträge gehen ja gerade durch die Decke.
Falls das wichtig ist für den Käufer.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung