Zündung an und Handy am Steuer auf einem Parkplatz?

2 Antworten

Lt. §23 Abs 1a und 1b StVO muss das Fahrzeug stehen und insbesondere bei Kraftfahrzeugen muss der Motor vollständig ausgeschaltet sein, wenn Du ein Handy händisch bedienen willst.

https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html

Ich meine mich zu erinnern, dass eine Start-Stop-Funktion in einem Gerichtsprozess nicht als "vollständig ausgeschaltet" gewertet wurde. Es reicht auch nicht aus, den Motor im Neutralen Gang und mit Handbremse gesichert zu benutzen.

Ansonsten gibt es hier noch informative Hintergrund-Erklärungen:

https://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/zap_F9_S987.htm

MOTOR MUSS AUS sein

Also... Ist klar definiert oder nicht!?

Gilt natürlich nur für Verbrenner-Autos

Wie das Ganze bei einem BEV definiert ist... Hab ich keinen blassen Dunst, aber ich geh von aus, da ist das was Anderes, weils ja das Weltklima rettet


Amtsschreck  07.04.2023, 08:40

BEV? BetriebsEigenes VVvvvvvvffffFFFahrzeug? :-))

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