Zu Wann müssen die Banken Die Kontoführungsgebühren ändern?

2 Antworten

Der Bundesgerichtshof hat am 27.04.2021 (Az. BGH XI ZR 26/20) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Postbank für unzulässig erklärt, die in der Vergangenheit branchenweit als Grundlage für zahlreiche Vertragsänderungen dienten. Dabei war das Schweigen als Zustimmung des Vertragspartners gewertet worden. Die Einführung und Erhöhung von Gebühren z.B. für Kontoführung, Kontoauszüge, Giro- und Kreditkarten, Daueraufträge oder Verwahrung ist – soweit sie wie hier auf der Verwendung identischer oder vergleichbarer unzulässiger Klauseln beruht – unwirksam. 


Adrian86 
Fragesteller
 18.07.2021, 19:48

Also denkst du die Kontoführungsgebühren gehen noch wieder runter oder bleiben so bin bei der postbank

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novam  18.07.2021, 19:54
@Adrian86

Ich glaube bleiben so du hast Glück gehabt.

mach einen antrag für Rückerstattung Kontogebühren und Schreiben Sie so :

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit dem unten bezeichneten Konto haben Sie mir seit Kontoeröffnung mittels Änderungen Ihrer AGB bzw. des Preis- und Leistungsverzeichnisses erhöhte Entgelte berechnet.

Der Bundesgerichtshof hat am 27.04.2021 (Az. BGH XI ZR 26/20) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Postbank für unzulässig erklärt, die in der Vergangenheit branchenweit als Grundlage für zahlreiche Vertragsänderungen dienten. Dabei war das Schweigen als Zustimmung des Vertragspartners gewertet worden. Die Einführung und Erhöhung von Gebühren z.B. für Kontoführung, Kontoauszüge, Giro- und Kreditkarten, Daueraufträge oder Verwahrung ist – soweit sie wie hier auf der Verwendung identischer oder vergleichbarer unzulässiger Klauseln beruht – unwirksam. Eine aktive Zustimmung im Sinne einer gesonderten Erklärung als Vertragsänderung zu neuen Entgelten oder Entgelterhöhungen habe ich nicht erteilt.

Ich fordere Sie deshalb auf, die seit Kontoeröffnung überzahlten Entgelte nebst Nutzungsersatz pro Jahr in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit der jeweiligen Berechnung innerhalb von 14 Kalendertagen auf mein Konto mit der u.g. IBAN zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Meine Konto-IBAN bei Ihnen lautet:

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novam  18.07.2021, 19:58
@Adrian86

ich mach auch einen Antrag und wir müssen unsere geld von banken zurück holen

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Hi! Du beziehst Dich auf das Urteil vom BGH von 27.04.21.

Wenn Du was zurück haben willst, dann musst Du das schriftlich gegenüber Deiner Bank geltend machen.

Und es geht auch nicht um alle Gebühren, sondern um bestimmte Differenzanteile ... aber das kann bank- und Kontobezogen unterschiedlich sein.

Gruss


Adrian86 
Fragesteller
 18.07.2021, 17:36

Genau werden die den jetz die Gebühren nicht senken

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DonCredo  18.07.2021, 18:17
@Adrian86

Auch das kann man nicht pauschal beantworten. Die Banken sind derzeit dabei, zu analysieren, wie damit umzugehen ist. Aber Gebühren werden von der Bank gemacht und nicht vom Verbraucher ... der hatte immer die Chance zu sagen "das will ich nicht", aber das ist dann ein Wechsel zu einem anderen Konto. Und wer jetzt glaubt, die Banken lassen sich das gefallen, der ist auf dem Holzweg.

Dieses Urteil ist m.E. kein Sieg für den Verbraucher sondern eine Katastrophe für Umwelt, Resourcen und auch für die Kunde-Bankbeziehung". Die Banken werden sich die Kosten früher oder später wieder zurück holen müssen, das hat nur noch keiner kapiert.

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