Zoll/Bundespolizei Bundesweite-Versetzung?
Hallo zusammen,
ich überlege mich bei der bayerischen Polizei zu bewerben, sollte ich das EAV allerdings nicht bestehen wäre für mich die Alternative zur Bundespolizei oder zum Zoll zu gehen (mittlerer Dienst). Zu meiner Frage, wie wird das bei Bundesbehörden wie z. B. Zoll und Bundespolizei gehandhabt? Wenn ich z. B. nach meiner Ausbildung beim Hauptzollamt in München oder Rosenheim Anstellung finde;
A) wie wahrscheinlich ist es, dass ich versetzt werde? z. B. direkt nach der Ausbildung zum Hauptzollamt Dortmund oder als Bundespolizist nach Hamburg, Berling etc.
B) kann man einer Versetzung widersprechen wenn man z. B. ein Haus von seinen Eltern geerbt hat und sich um dieses kümmern muss
C) wenn man Anstellung bei einem Hauptzollamt/Bundespolizeiinspektion gefunden hat, ist es üblich, dass man wieder versetzt wird oder bleibt man im Regelfall bei seiner Stelle, zumindest dann wenn man sich kein Disziplinarverfahren einfängt oder man keine Versetzung beantragt
MfG
2 Antworten
Hi,
vom Zoll keine Ahnung aber Bundespolizei:
Derzeit stehen die Chancen im Süden eingesetzt zu werden äußerst gut, das man als junger Polizeimeister in den Norden kommt ist dabei derzeit eher unwahrscheinlich.
Man wird eben da eingesetzt wo Personal gebraucht wird, wenn man dann aber auf seiner Dienststelle landet, dann wird man in der Regel auch nicht unfreiwillig versetzt.
Einer Versetzung widersprechen geht so direkt nicht wirklich, aber es wird natürlich berücksichtigt ob jemand bereits Haus, Familie etc... hat.
- Es gilt beim Zoll der Grundsatz "Aus der Region für die Region". Das HZA Rosenheim wird aber wahrscheinlich nicht ausreichend Stellen bekommen, sodass einige Anwärter woanders hin versetzt werden. In München sieht es dagegen etwas besser aus.
- Die Rechtsprechung stellt regelmäßig private hinter dienstliche Gründe, ein Widerspruch ist auch nicht vorgesehen. Wenn du zufällig Eigentum haben solltest, wirst du aber möglicherweise vorgezogen, wenn die Stellen nach der Laufbahnprüfung verteilt werden (dennoch: Prinzip des Bestenauslese - wenn du mit 4,0 abschließt und jemand mit 2,8 die Stelle bekommt, ist eine Klage aussichtslos, Beamte haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Dienstposten).
- In der Zeit als Beamter auf Probe musst du in eine Zweitverwendung, die kann bei derselben Dienststelle sein, mit etwas weniger Glück wirst du aber irgendwo ins Bundesgebiet geschickt. Danach - also mit der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit - bleibst du in der Regel solange auf deinem Dienstposten, wie du dich nicht weg bewirbst oder die dienstliche Notwendigkeit besteht, dich auf einen anderen Dienstposten zu verfrachten.
Wenn es dir um Standortsicherheit geht, solltest du dich bei einer Kommune bewerben; Bundesbehörden sind dafür nicht sonderlich gut geeignet.