Zahlt Jobcenter Miete(U25 und schwanger)?

4 Antworten

Spätestens ab der Geburt stünde dir auch unter 25 eigener angemessener Wohnraum zu, da du dann mit deinem Kind eine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildest, du kannst also nicht mehr auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden, selbst wenn es die Wohnverhältnisse und sonstigen Umstände theoretisch zulassen würde.

Deshalb gibt es ja auch die Regelung, dass bei Schwangerschaft unabhängiger Anspruch auf Leistungen besteht, wenn das Kind noch unter 25 ist, also unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern.

Die Telefoniererei mit dem Jobcenter kannst Du Dir sapren, da sie nicht rechtssicher und somit bedeutungslos ist.

Unter 25 sollen junge ALG 2'ler zwar generell bei den Eltern leben, nicht jedoch bei Schwangerschaften.

Wenn Du in Deiner eigenen Wohnung wohnst, welche vom Jobcenter schriftlich bewilligt ist, dann würde ich zunächst gar nichts machen. Es sei denn, Du bekommst per Post eine Kostensenkungsaufforderung.

jetzt würde sie mir noch ein Schreiben fertig machen, wo ich wieder was begründen müsste.

Dann warte mal ab, was Du für Post bekommst. Notfalls hol' Dir rechtliche Unterstützung vor Ort.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Rede mal mit deiner mutter und die soll dir dan schriftlich geben das sie dich nicht mit Kind aufnimmt!

Damit kann das amt Dan auch nichts machen!