Zählt es als erster Kuss, wenn ich gezwungen wurde?

5 Antworten

Nein, der erste wirkliche und richtige Kuss erfolgt nicht unter Zwang!

es geht doch darum, dass man seinen ersten Kuss haben möchte und nicht aufgezwungen wird. so sehe ich das jedenfalls. du hast dich gewehrt, sehr gut. damit hast du ihm deutlich gemacht, dass er da nicht weitermachen kann und das er sich dabei verletzt hat, ist allein sein Pech!

schließe diesen Menschen aus nicht nur auf Soziale Medien, sondern auch aus dem Kopf und sei dir sicher, es gibt auch weit aus vernünftigere Menschen, die dann deinen ersten und nicht nur diesen Kuss wert sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – es gibt wahrlich nicht viel, was ich nicht probiert habe
StGB § 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Das kannst du so oder so sehen. Du wurdest in deinem Leben an sich ja schon oft geküsst (Eltern, Tanten etc).

Ja, es war vielleicht dein erster Kuss als Jugendliche auf den Mund.

Nein, es war nicht dein erster romantischer Kuss.

Wenn es sich für dich nicht so angefüllt hat, war es nicht dein erster Kuss. Wenn für dich diese Bezeichnung so wichtig ist. Du solltest ihn auf jeden Fall anzeigen!

Nö. Mit dem ersten Kuss ist ja auch eine gewisse emotionale Komponente verbunden, weshalb man ja auch die Knutscherei im Kindergarten nicht als ersten Kuss zählt.

Ich fände es also absolut legitim, es so zu werden dass dies nicht dein erster Kuss war.