Zählt das als Bedrohung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

§241StGB gilt nur für eine ernsthafte konkrete Bedrohung. Privatklagedelikt und Antragsdelikt wie Beleidigung usw.

Nachteil der Bedrohte muss u.U dem Drohenden mglw die Kosten vorstrecken Sprich Sicherheitsleistung bei Gericht stellen.

Das ist, noch, keine Bedrohung.

Kann, aber damit beschäftigt sich kein Gericht, kleiner Freund.

Nein, das sehe ich nicht als Bedrohung, weil der "Bedroher" keine konkrete Bedrohung ausgesprochen hat, wie z. B. "Ich schlage Dir die Zähne ein.".

Derjenige könnte sagen, ich wollte einen Blumenstrauß vorbei bringen.