Zählt das als Bedrohung?

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§241StGB gilt nur für eine ernsthafte konkrete Bedrohung. Privatklagedelikt und Antragsdelikt wie Beleidigung usw.

Nachteil der Bedrohte muss u.U dem Drohenden mglw die Kosten vorstrecken Sprich Sicherheitsleistung bei Gericht stellen.

Das ist, noch, keine Bedrohung.