YouTube Adresse herausfinden?

2 Antworten

Geht nicht. Halte zwar das Zurückziehen selbst für fragwürdig, aber das sei mal nicht das Thema. Er kann über dich keine Informationen bekommen. Vor allem hier zwecks Datenschutz, aber das wäre ein riesiges Drama, sollte YouTube das jemals irgendwo erlauben (was sie nicht machen). Um präziser zu sein, du bekommst generell keine Daten von egal wem.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Vollzeit-YouTuber

Eine Spende ist ein Geschenk.

Dich kann niemand anzeigen, nur weil du dein Geschenk zurückziehst.

Der Youtuber scheint ein dummer Quatscher zu sein.

Du solltest ihn direkt deabonnieren.

SplatoonStar 
Fragesteller
 05.12.2023, 18:59

Jo mach ich danke

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mchawk777  05.12.2023, 19:05
Eine Spende ist ein Geschenk.
Dich kann niemand anzeigen, nur weil du dein Geschenk zurückziehst.

Selbstverständlich geht das.
Ein Geschenk ist eine einseitiges Rechtsgeschäft und damit wirksam.
Ein Geschenk zurück zu fordern geht nur unter ganz besonderen Umständen, die hier wohl kaum vorliegen dürften.

Youtube-Spenden sind ja so oder so keine Spenden im Wortsinn. Daher ein Geschenk.

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LuciusArtorius  05.12.2023, 19:08
@mchawk777
Ein Geschenk zurück zu fordern geht nur unter ganz besonderen Umständen, die hier wohl kaum vorliegen dürften.

Zurückfordern richtig ... zum Beispiel wegen groben Undank, oder wenn man von Verarmung betroffen ist.

Allerdings wurde es ja nicht zurückgefordert, sondern es wurde einfach zurückgezogen.

Das ist durchaus legitim, wenn man sich zum Beispiel beim Betrag vertan hat.

Und kein Youtuber wird Anzeige erstatten wegen solch Piss, sofern es wie gesagt überhaupt eine Straftat war.

Damit würde er sich ins eigene Bein schießen .... denn dann braucht nur öffentlich werden, dass der Youtuber seine Abonnenten anzeigt ... da wird er direkt einen Shitstorm ernten.

Das riskiert keiner.

Insofern bleibt es dabei ... da kommt nichts!

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mchawk777  05.12.2023, 19:13
@LuciusArtorius
Allerdings wurde es ja nicht zurückgefordert, sondern es wurde einfach zurückgezogen.

Es wurde eine Zahlung durchgeführt => Geld ist geflossen => Damit ist die Schenkung und die dazu gehörige Willenserklärung erfolgt.

Bei den angesprochenen 20 € dürfte die Sache mit "groben Undank" oder "Verarmung" wohl sehr schwer zu erklären sein - fällt m. E. daher flach.
(Von den Logiklücken in der o. g. Story mal ganz abgesehen. 🤷‍♂️)

Der Rest Deines Textes ist Deine Meinung und rechtlich nicht maßgeblich.

Nebenbei: ALLES kann zur Anzeige gebracht werden. Egal was.
Wie erfolgversprechend eine Anzeige ist steht natürlich auf einem anderen Blatt.

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