Yamaha MT 125 bj. 2015, KAT benötigt?

2 Antworten

§19 Abs 2 StVZO:

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Du ersetzt eine Auspuffanalge mit Kat gegen eine ohne Kat. Das Abgasverhalten wird verschlechtert. Die BE ist erloschen.

Ja.

Weil die Anlage ohne Kat keine BE hat -> daher ist die BE für das gesamte Fahrzeug erloschen.

Und: Deine 2015er ist Euro 3 - nur noch nicht Euro 4. ;)

Euro 3 wurde 2006 eingeführt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – KFZ Nutzer, Schrauber und Darüberschreibender ;)
Swiqx 
Fragesteller
 20.02.2020, 15:37

Okay danke sehr!

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