Wurde fälschlicherweise des Ladendiebstahls bezichtigt und festgehalten.

6 Antworten

Rede mit nem Anwalt, denke mal üble Nachrede bzw. falsche Anschuldigung sollten schon machbar sein.

Wenn er dich außerhalb des Ladens festhält ist das Freiheitsberaubung und strafbar soweit ich weiß. Innerhalb sollte es eigentlich das selbe sein, allerdings kA wie da vlt. noch das Hausrecht eine Rolle spielt.

treblis  11.10.2013, 17:11

lol

Leute wie dich haben Anwälte zum Fressen gern. (Achtung, Ironie)

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blackurant  11.10.2013, 17:17
@treblis

Bringen wird es absolut nichts, das zählt eher unter normalen alltags situationen und nicht unter straftat ;)

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Im Falle des Verdachts darf er dich festhalten. Er darf dich nich durchsuchen, wenn du ihm es nich erlaubst, und es müssen dann alle Beteiligten auf die Polizei warten.

Wozu der Umstand? Hättet ihr ihn gucken lassen, hättet ihr kurz drauf wieder gehen können...

SvenUtimer  11.10.2013, 17:26

Wo steht das mit dem Verdacht?

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Bei einer beobachteten Straftat könnte sogar ich dich mit Gewalt am Verlassen des Gebäudes hindern. "Jedermann-Paragraf"...

Es sei denn, du weist dich aus... Hast du deinen Ausweis vorgezeigt?

blackurant  11.10.2013, 17:12

ist jetzt die frage inwiefern der Paragraph zutrifft, wenn der Detektiv sich nur auf eine kundenaussage verlässt.

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treblis  11.10.2013, 17:13
@blackurant

Wenn die Frau nur schickanieren wollte, müsste ihr das nachgewiesen werden, was unmöglich sein wird.

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SvenUtimer  11.10.2013, 17:25

Es gab keine Straftat, womit der Paragraf keine Rolle spielen sollte. Dass das reine Verdächtigen wie im 3. Reich noch ausgereicht kann ich nicht glauben und steht in keinem der entsprechenden Paragrafen, oder irre ich mich?

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mukkmukk 
Fragesteller
 11.10.2013, 18:56

Jedermann-§ kenn ich, hier gab es aber keine Straftat. Er hat auf die Aussage der Kundin verlassen. Ich habe sogar angeboten die Polizei zu rufen was ich auch getan habe. Er hatte nix in der Hand außer die Aussage einer Frau die uns innerhalb der ca. 10 Minuten die wir im Laden waren "beobachtet" hat. Weil Sie nicht gesehen hat das ich den Artikel den ich noch der Hand hatte, ein Liter Milch, zurückgestellt habe ist Sie davon ausgegangen das wir etwas geklaut haben. Ohne einen wirklichen Beweis kann man doch nicht einfach jemandem androhen ihn zu fixieren. Keine Sicherheitsschraknen haben gepiept als wir den Laden verlassen haben.

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Ich glaube, dass ich mal gehört habe dass das nicht erlaubt ist. Bin ich mir aber nicht mehr ganz sicher! ;-)

Versetz dich mal in seine Lage. Er hat schon sehr viel erlebt. Vor dem Einkaufszentrum auf die Polizei warten........da muss ich ja lachen. Ich hätte ihn in die Tasche schauen lassen. er hat das Recht dazu, denn das ist sein Job. Dann hätte er gesehen dass es ein Irrtum war und hätte dich laufen lassen.

mukkmukk 
Fragesteller
 11.10.2013, 17:52

Er hat aber kein RECHT in meine Tasche zu schauen und außerdem habe ich gesagt das ich vor dem Zentrum auf die Polizei warten werde. Die Kundin hat uns wohl mehrere Minuten im Laden"observiert", Sie hätte aber umgehend den SECURITAS Wachmann/Ladendetektiv davon in Kenntnis setzten können das etwas verdächtig ausschaut. Ausserdem hätte ich mir gewünscht das auch hier erst einmal die Unschuldsvermutung aufrechterhalten wird, weil er NIX gesehen hat sondern nur die Aussage einer Person ausgereicht hat um sein vermeintliches Recht durchzusetzen. Hier war dem Securitas Typen aber 100%ig klar das wir GEKLAUT haben. Ohne einen wirklichen Beweis zu haben. Ich will mich nicht in seine Lage versetzen, weil er sich auch nicht in meine Lage versetzt hat. Ich denke er hätte hier ruhig mal etwas diplomatischer an die Sache gehen können. Des weiteren habe ich Hausverbot bekommen weil ich m.E. zu Recht laut geworden bin.

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