Worauf achten, wenn man mit einem abgekauftem Fahrrad angehalten wird?

4 Antworten

mein Pedelec wurde vom Mieter weiterverkauft.

Dann hat der Käufer das mehr oder weniger freiwillig abgegeben & es steht noch in der Asservatenkammer bis ein Staatsanwalt entscheidet, wer das Ped nun bekommt.

Dann war es durch Unterschlagung noch in der Fahndung.

Der Käufer hat keine Rechnung, weil ich die noch habe & der Mieter wollte von mir die Rg. haben, weil er angeblich von der Polizei kontrolliert worden sei.

Die Umstände des Kaufs waren merkwürdig.

Mit Kaufvertrag Rechnung im Original, allen Schlüsseln, sollte es dann ok sein.

Der Mieter hat natürlich über den ADFC einen Kaufvertrag ausgefüllt. 1 Schlüssel dabei für den Verleih & auch das Ladegerät zum Aufladen dabei

Diebstahl wäre klar - da kannst Du kein Eigentum erwerben. Leider ist Unterschlagung wie bei mir etwas Anderes.

So gebe ich mein Eigentum auf durch Probefahrten-Verleih etc & es gibt vom BGH Urteile zum gutgläubigen Erwerb

Wenn du kontrolliert wirst, und die Rahmennummer als gestohlen registriert ist, dann hilft dir das alles nichts. Dann wirst du erstmal wegen Diebstahl angezeigt und das Fahrrad geht an den richtigen Besitzer zurück.

Im Prinzip reicht es wenn es nicht als gestohlen regestriert ist.

Ich würde auf jeden Fall auf einen Kaufvertrag bestehen.

Am Besten einen schriftlichen Kaufvertrag aufsetzen.

Vorallem wenn der Verkäufer sagt das da noch Garantie drauf sein soll. (Gibt genug die das sagen)

Schau ob irgendwelche Unterlagen fehlen, mal Abseits von Anleitung. Z.b. Schlüssel, Ladegerät, Akku.

Schau ob irgendwo was angefeilt wurde z.b. Rahmennummern, QR codes (Z.B. Bulls, Pegasus, ZEMO, KTM haben welche zur zusätzlichen Erkennung) bei QR codes scanne den ein, teilweise sind das B-IDs. Wenn der Besitzer sich da Registriert hat und angegeben hat das es geklaut ist erscheint es beim Einscannen für jeden. Ansonsten wenn es der eigentliche Besitzer ist: er muss das Rad auf dich dann in dem Portal umschreiben, sonnst gibt es ggf ein Problem das Werkstätten das Rad einbehalten können bis der angegebene Besitzer das aufklärt.